Unsere Forderungen

Im Jahr 2003 wurde der 6. Februar zum internationalen Tag "Null-Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung" erklärt. Dies ist neben dem 25. November, dem Tag zu "Nein zu Gewalt an Frauen" und dem 8. März, dem Weltfrauentag, für TERRE DES FEMMES ein Anlass, mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen auf unsere Forderungen aufmerksam zu machen:

  • Weltweite Ächtung und Abschaffung von weiblicher Genitalverstümmelung
  • Umsetzung eines nationalen und ganzheitlichen Aktionsplans von zentralisierter staatlicher Stelle koordiniert und umfassend finanziert. Darin enthalten: ressortübergreifende überprüfbare Ziele, verbindliche Fristen, klar geregelte Verantwortlichkeiten
  • eine bundesweit flächendeckende Versorgung mit strukturell verankerten psychosozialen, medizinischen und juristischen Fach- und Beratungsstellen
  • ein bundesweites verbindliches Einlade- und Meldewesen zu U-Untersuchungen von Kindern, inklusive Untersuchungen im Genitalbereich
  • regelmäßige Datenerhebungen und Studien zu FGM, deutschland- und weltweit
  • eine bundesweite und ausreichend finanzierte Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung in und mit betroffenen Diaspora-Communitys
  • die bundesweite Einrichtung interdisziplinärer Stellen (wie z.B. Berliner Koordinierungsstelle gegen FGM_C)
  • Verankerung von Grundkenntnissen über FGM in der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018 in den Gebieten der Kinder- und Jugendmedizin, der Allgemeinmedizin, der Chirurgie, der Urologie sowie der psychosomatischen Medizin und Psychotherapie
  • Aus- und Weiterbildungen für Fachkräfte im sozialen, medizinischen, pädagogischen und juristischen Bereichsowie von Jugendämtern, Polizei, Ausländerbehörden und DolmetscherInnen
  • der Einsatz von kultursensibel- und kontextgeschulten DolmetscherInnen in asylrechtlichen, behördlichen, medizinischen und sozialen Institutionen
  • die Weiterbildung und Sensibilisierung von BAMF-BeamtInnen in Entscheidungspositionen zu Asyl- und Behandlungsansprüchen
  • die konsequente Anerkennung einer drohenden FGM als geschlechtsspezifische Verfolgung durch das BAMFim Rahmen von Asylverfahren
  • die Anerkennung einer bereits erlittenen FGM bei weiterhin nachweisbarer Gefährdungslage im Herkunftsland als geschlechtsspezifische Verfolgung durch das BAMF im Rahmen von Asylverfahren
  • eine öffentlich einsehbare Datensammlung über die Zahl der Asylansprüche, die explizit aufgrund von geschlechtsspezifischer Verfolgung im Rahmen einer erlittenen oder drohenden FGM gewährt wurden
  • die vollständige Kostenübernahme von Rekonstruktions-OPs und der medizinischen und psychologischen Nachbehandlung, unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Betroffenen
  • gezielte Thematisierung und Aufklärungsarbeit an Schulen mit den SchülerInnem
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