TERRE DES FEMMES fordert zum Thema häusliche Gewalt:

  • Einen neuen Aktionsplan und ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen, das konkrete Maßnahmen vorsieht und mit einem umfassenden Budget und ausreichend Personal ausgestattet ist, wie von der Grevio Kommission gefordert[1]
  • eine bundeseinheitliche Definition des Begriffs Femizid
  • Strafverschärfung bei Femiziden nach Art. 46 der Istanbul-Konvention, insbesondere die Anerkennung von niederen Beweggründen bei Tötungen gegen eine frühere oder derzeitige Ehefrau oder Partnerin begangen wurden.
  • die Errichtung einer Monitoring Stelle zur Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung aller Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention[2]
  • einen Rechtsanspruch auf Hilfe bei Gewalt, der allen Frauen zur Verfügung steht, unabhängig von ihrem Wohnort, Gesundheitszustand, ihrer Herkunft oder dem Aufenthaltstitel.
  • eine regelmäßige und umfangreiche Erhebung von Daten zu Gewalt an Frauen.

Präventions- und Interventionsmaßnahmen

  • kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene von häuslicher Gewalt, die physische, psychische, sexualisierte sowie soziale und finanzielle Gewalt miteinschließt.
  • verpflichtende Fortbildungen und Schulungen für die Polizei, Richterschaft und Staatsanwaltschaft.
  • verpflichtende Anti-Gewalt Programme für gewaltauffällige Männer.
  • die Einführung von betrieblichen Maßnahmen am Arbeitsplatz zur Aufklärung und zum Schutz vor häuslicher Gewalt, wie die Workplace Policy von TERRE DES FEMMES.
  • den Ausbau der Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Stellen, insbesondere die Förderung von gemeinnützigen Vereinen, die sich für die Rechte von Mädchen und Frauen und gegen Gewalt engagieren.
  • Primärprävention in Bildungseinrichtungen, Schulen, Kultur und Medien, insbesondere die Thematisierung von Geschlechterrollen.
  • Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen gegen häusliche Gewalt z.B. auch über das Opferentschädigungsrecht.

Schutz und Sicherheit

  • den Ausbau von Frauenhausplätzen und Zufluchtswohnungen für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder.
  • die Sicherstellung der Finanzierung von Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen durch den Bund und die Streichung von Tagessätzen, die durch die Frauen selbst getragen werden müssen.
  • die Garantie einer sofortigen Unterbringung für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder, sofern keine Zufluchtsplätze bestehen auch in Hotels, Ferienwohnungen etc., die vom Bund finanziert werden müssen.
  • die Abschaffung der Wohnsitzauflage für geflüchtete Frauen bei Gewalt.
  • Eine flächendeckende und adäquate Ausstattung mit Interventions- und Beratungsstellen sowie flächendeckende Errichtung von Gewaltschutzambulanzen.

Gewaltschutz

  • die Aussetzung des Umgangsrechts für das gewalttätige Elternteil.
  • bei Strafanzeigen, die von Amtswegen eingeleitet werden, den automatischen Entzug des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder für mindestens drei Monate, um die betroffene Frau (und auch ggf. Kinder) sofort zu schützen.
  • die Wegweisung mindestens 14 Tage bundesweit
  • die Errichtung von ausreichenden und verfügbaren Sonderzuständigkeiten für häusliche Gewalt bei der Polizei in allen Bundesländern.
  • bei hoher Risikoeinstufung des Täters Anordnung von digitaler Überwachung zur Einhaltung und Überprüfung von Näherungsverboten.
  • einen kontinuierlichen und detaillierten Datenaustausch zwischen Polizei, zuständigen Behörden und Justiz, damit Gerichte und andere Institutionen Informationen über Risikosituationen in Fällen häuslicher Gewalt bekommen.
  • ein einheitliches Protokoll mit Fragen, dem die Ermittlungsbehörden bei jedem Femizid folgen müssen, um Merkmale zu eruieren, ob die Frau wegen ihres Geschlechts ermordet wurde.

Nähere Informationen zu dem Kontext unserer Forderungen finden sie hier.

[1] Die GREVIO ist die unabhängige Expertengruppe, welche für die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) durch die Vertragsparteien verantwortlich ist.

[2] Die Istanbul-Konvention des Europarats ist das internationale Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht und gibt starke Impulse für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen.

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