Leih- beziehungsweise Mietmutterschaft

Mietmutterschaft ist globales Geschäftsmodell, das auf ungleichen Machtverhältnissen beruht. Vor allem in Indien, Russland, Thailand, den Vereinigten Staaten von Amerika und der Ukraine ist die Organisation von Mietmutterschaft zu einem blühenden Geschäftszweig, einem Markt mit Umsätzen in Milliardenhöhe geworden.

TERRE DES FEMMES lehnt Leihmutterschaft, die wir Mietmutterschaft nennen, ab. Das vertraglich vereinbarte Austragen von Kindern für Dritte ist in Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern verboten. Das Verbot bezieht sich auf die ärztliche Leistung, eine durch In-vitro-Fertilisation befruchtete Eizelle in die Gebärmutter einer anderen Frau zu implantieren, und ist im Embryonenschutzgesetz verankert. In Deutschland ist zudem die Eizellenspende verboten, sowie nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz auch die Vermittlung einer Mietmutter. In Deutschland ist derzeit rechtlich immer diejenige Frau die Mutter, die das Kind ausgetragen hat, auch wenn es durch eine Eizellenspende entstanden sein sollte, es sich also um eine Mietmutter handelt (§ 1591 BGB). Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber damit begründet, dass es in Deutschland - im Interesse des Kindes - keine gespaltene Mutterschaft geben soll.

Forderungen, das derzeitige Verbot der Mietmutterschaft aufzuheben

Es gibt in Deutschland Forderungen, das derzeitige Verbot der Mietmutterschaft aufzuheben. Schon jetzt beauftragen deutsche Paare Mietmütter im Ausland, etwa der Ukraine oder in den USA. Nach der Geburt des Babys wird es von den Auftragseltern abgeholt. Die deutsche Botschaft in der Ukraine unterstützt sogar die Ausreise des Kindes durch das Ausstellen der erforderlichen Papiere. Damit ermöglicht sie die Geschäfte dortiger Agenturen und Kliniken, obwohl Mietmutterschaft in Deutschland verboten ist.

Im Sinne der jetzigen Rechtslage wäre es folgerichtig, den genetischen Eltern beziehungsweise „Bestelleltern“ die Adoption eines Kindes, das mithilfe einer Leihmutter im Ausland zur Welt gekommen sind, zu verweigern, da das Kind auf einem Wege entstanden ist, der in Deutschland illegal ist.

Mietmutterschaft - ein blühender Geschäftszweig

Mietmutterschaft ist globales Geschäftsmodell, das auf ungleichen Machtverhältnissen beruht. Vor allem in Indien, Russland, Thailand, den Vereinigten Staaten von Amerika und der Ukraine ist die Organisation von Mietmutterschaft zu einem blühenden Geschäftszweig, einem Markt mit Umsätzen in Milliardenhöhe geworden. In Indien macht das Geschäft mit Kindern einen Umsatz von über zwei Milliarden US-Dollar pro Jahr. Die Kosten einer Mietmutterschaft liegen je nach Land zwischen 25.000 und mehr als 150.000 Tausend Dollar. In der Ukraine zum Beispiel kostet es Wunscheltern zwischen 30.000 und 90.000 Tausend US-Dollar eine Mietmutter zu engagieren, in den USA 100.000 Tausend und in Indien 25.000 Tausend Dollar. In Amerika werden unter anderem Befruchtungsflatrates und Rabatte für den zweiten Versuch verkauft. Ein amerikanisches Institut verlangt beispielsweise 155.000 Tausend Dollar für ein garantiert gesundes Kind, für Zwillingsgeburten weitere 30.000 Tausend Dollar1. Einen Großteil dieses Geldes bekommen in der Regel kommerzielle Vermittlungsagenturen und Kliniken, die Mietmütter selbst erhalten lediglich einen Bruchteil. Diejenigen, die Mietmütter beauftragen - heterosexuelle und homosexuelle Paare sowie Singles - sind finanziell gut gestellt und investieren bedeutende Summen in das Verfahren.

Mietmütter - eine oft ausgebeutete vulnerable Gruppe

Die Mietmütter hingegen zählen häufig zu besonders verletzlichen Gruppen, die meist von Armut und sozialer Ungleichheit betroffen sind. In der Ukraine und Russland, auch in Griechenland werden häufig Roma-Frauen als Mietmütter ausgebeutet. Auch in Indien stammen die betroffenen Frauen meist aus besonders armen Dörfern und den untersten Kasten; viele von ihnen sind Analphabetinnen und wissen häufig nicht, worauf sie sich vertraglich einlassen.

In der Corona-Krise wurde besonders deutlich, wie grausam dieses Geschäftsmodell ist: In der Ukraine konnten im Jahr 2020 mehr als 100 Neugeborene von ihren „Wunscheltern“ aufgrund der Maßnahmen nicht abgeholt werden. Sie wurden direkt nach der Geburt von ihren Mietmüttern getrennt, um keine Bindungen aufzubauen.

Das Europäische Parlament hat die Praxis der Mietmutterschaft in seiner Resolution vom 17.12.2015 verurteilt und gefordert, dass insbesondere die Ausbeutung von schutzbedürftigen Frauen in Entwicklungsländern als Mietmütter dringend im Rahmen der Menschenrechtsinstrumente behandelt werden muss.

TERERE DES FEMMES setzt sich dafür ein, dass Leih- bzw. Mietmutterschaft weiterhin verboten bleibt. Durch die Mietmutterschaft wird das Kind zum Teil eines Vertrages und der weibliche Körper wird ausgebeutet.

1Alicia Väth, Katharina Horban, “Kinderwunsch Tage: Das Geschäft mit der Leihmutterschaft,” 2020

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