30. Juli

Internationaler Tag gegen Menschenhandel

Der 30. Juli ist der Internationale Tag gegen Menschenhandel. Jährlich wird an diesem Tag auf Menschenhandel als schwere Menschenrechtsverletzung aufmerksam gemacht. Laut UN sind 72% der Betroffenen von Menschenhandel Mädchen oder Frauen. TERRE DES FEMMES versucht dies in unserer Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit hervorzuheben, daher sprechen wir von Mädchenhandel und Frauenhandel.

Was macht Deutschland im Kampf gegen Menschenhandel?

Frau sitzt mit dem Rücken zum Betrachtenden vor auf einem Fenster
© John Dow/Photocase.de

Deutschland hat die UN Konvention gegen transnationale organisierte Kriminalität und das  Palermo-Protokoll gegen Menschenhandel 2000 unterschrieben. Ebenso hat Deutschland die Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels 2005 unterschrieben und 2012 ratifiziert. Mit der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel  ist Deutschland ebenso weitere wichtige internationale Verpflichtungen eingegangen, um Menschenhandel zu bekämpfen, Opferrechte zu wahren und Täter strafrechtlich zu verfolgen.

Wie sieht es jedoch mit der Umsetzung dieser internationalen Verpflichtungen in Deutschland aus? Die Expertengruppe des Europarats zum Thema Menschenhandel hat schon in ihrem Bericht aus dem Jahr 2019 die Lücken in der deutschen Umsetzung der internationalen Verpflichtungen aufgezeigt.

Vor kurzem wurde der Trafficking in Person Bericht 2020 von der US Regierung veröffentlicht. In dem Bericht werden jährlich alle Länder der Welt in drei Kategorien eingeteilt werden, je nachdem wie stark und gut sie Menschenhandel bekämpfen. Deutschland wurde letztes Jahr (2019) heruntergestuft und bekommt auch dieses Jahr 2020 weiterhin nur die Kategorie 2 – es gibt klaren Verbesserungsbedarf.

Der Bericht kritisiert, dass in Deutschland nur wenige verurteilte Straftäter wegen Menschenhandel tatsächlich ins Gefängnis müssen. Ebenso wird kritisiert, dass es weiterhin keinen nationalen Aktionsplan, nationalen Berichterstatter oder einen nationalen Mechanismus zur Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel gibt. Der Bericht kritisiert ebenso, dass Deutschland weiterhin nichts tut, um die Nachfrage nach Menschenhandel und Prostitution zu reduzieren.

Gerade im Bezug auf Geflüchtete kritisiert der Bericht, dass nicht-identifizierte Betroffene von Menschenhandel im Dublin-Verfahren abgeschoben werden, ohne dass ihre Opferrechte gewahrt werden (S. 222). Zum Teil werden sie in Länder abgeschoben, wo sie sexuell ausgebeutet wurden oder gefährdet sind wieder ausgebeutet zu werden.  

TERRE DES FEMMES teilt viele der genannten Kritikpunkte an Deutschlands Bemühungen im Kampf gegen Menschenhandel. Unsere politischen Forderungen zum Thema Menschenhandel werden weiterhin in Deutschland nicht erfüllt. Hier gibt es dringenden Nachholbedarf!

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