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Die Stiftung wurde im Herbst 2004 von neun ErststifterInnen als Förderstiftung für den Verein TERRE DES FEMMES errichtet und soll dazu dienen, seine Arbeit langfristig abzusichern und eine größere Unabhängigkeit vom schwankenden Spendenaufkommen zu ermöglichen. Der besondere Vorteil einer Stiftung ist, dass Vermögen und Kapital dauerhaft angelegt sind und das Engagement für Frauenrechte aus den Erträgen finanziert werden kann.

Warum stiften?

Gutes tun - Vermögen erhalten Broschüre

Anderen etwas Gutes zu tun, trägt nicht nur zur eigenen seelischen Zufriedenheit bei (wie inzwischen durch verschiedene Forschungen bestätigt wurde), sondern bringt auch handfeste steuerliche Vorteile.

Unsere Stiftung bietet eine ideale Möglichkeit, Frauen und Mädchen gleichberechtigte Entwicklungschancen zu ermöglichen - und dies noch in 100 Jahren. Denn bei einer Stiftung bleibt das Vermögen erhalten, im Gedenken an die Stifterin oder den Stifter. Der Stiftungszweck entspricht den Zielen des Vereins, sich gegen jede Form von Gewalt an Frauen und die Verletzung ihrer Menschenrechte zu wenden. Die TERRE DES FEMMES-Stiftung dient gemäß ihrer Satzung ausschließlich der finanziellen Sicherung der Arbeit von TERRE DES FEMMES und kann keine Fördermittel für andere Projekte vergeben. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, sind TERRE DES FEMMES Stiftung und Verein eng miteinander verbunden. In diesem Sinne übernimmt die Geschäftsstelle des Vereins die Verwaltung der Stiftung und die Vorstandsmitglieder des Vereins sind zugleich Vorstand der Stiftung.

Steuerliche Vorteile

2007 trat das neue "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" in Kraft.

Zustiftungen: Zuwendungen in das Grundstockvermögen von Stiftungen können als Sonderausgaben in Höhe von bis zu einer Million Euro über zehn Jahre verteilt abgesetzt werden (bei Ehegatten gilt dies pro Person). Spenden: Es können zusätzlich bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Spendenabzug geltend gemacht werden. Dieser neue Spendenabzugsbetrag ist unbegrenzt vortragsfähig (d.h. eine Spende kann auch noch Jahre später steuerlich geltend gemacht werden). Stiftungen zahlen weder Erbschafts-, noch Schenkungs- oder Kapitalertragssteuern, sondern können die Zuwendungen ohne Abzüge für die Umsetzung des Stiftungszwecks verwenden. Ebenso wie der Verein ist die TERRE DES FEMMES-Stiftung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit.

Kontrolle: Die Erfüllung des Stiftungszwecks wird regelmäßig durch die staatliche Stiftungsaufsicht kontrolliert, während das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der Mittelverwendung überprüft.

Aus der Satzung

"Zweck der Stiftung ist es, sich gegen jede Form von an Frauen begangenen Verletzungen der MENSCHENRECHTE aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht ohne Vorbehalt politischer, religiöser, ethnischer oder regionaler Art zu wenden." (§2, Art. 1) Interesse an einer Zustiftung?

Wir freuen uns, wenn Sie erwägen sollten, die Arbeit von TERRE DES FEMMES durch eine Zustiftung zu unterstützen und damit langfristig zu sichern. Zustiftungen sind möglich ab 5000 € (geringere Summen werden als Spende verbucht und kommen direkt der Vereinsarbeit zugute). Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit kostenlos und unverbindlich unser Informationsmaterial zu bestellen. Wir schicken Ihnen gerne unsere Stiftungsbroschüre und die Stiftungs-Satzung zu.

Online Infomaterial zur TDF-Stiftung bestellen

Die Bankverbindung der TERRE DES FEMMES-Stiftung lautet:

Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 601 205 00
Konto 8 718 800

 

 

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