| Forderungen an Unternehmen |
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Folgende Sozialstandards sind für den Bekleidungsbereich als grundlegende Rechte von verschiedenen Multistakeholder Initiativen anerkannt worden und beziehen sich auf die von der Internationalen Arbeitorganisation (IAO) verabschiedeten Übereinkommen (die ersten vier gehören zu den sogenannten Kernarbeitsnormen) und die universelle Menschenrechtsdeklaration:
Die folgenden Multistakeholder Initiativen haben die oben genannten Mindestsozialstandards in ihren Verhaltenskodex aufgenommen: Ethical Trading Initiative (Großbritannien), Fair Wear Foundation (Niederlande), Clean Clothes Campaign (Europa), Social Accountability International (USA, im SA 8000-Standard), Internationaler Bund Freier Gewerkschaften (IBFG). Vor allem die Vereinigungsfreiheit, die Arbeitszeitbegrenzung, der existenzsichernde Lohn sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz werden von den Unternehmen nicht eingehalten. Zwar machen die "global players" in ihren eigenen Verhaltenskodizes ihren Zulieferern teilweise diese Auflagen, doch prüfen sie gar nicht oder viel zu wenig, ob sie auch eingehalten werden. Ganz besonders weigern sie sich, die Umsetzung von Sozialstandards durch ein unabhängiges externes Gremium prüfen zu lassen. Oft stehen deshalb die sozialen Mindeststandards nur auf dem Papier – bei vielen leider nur eine PR-Maßnahme nach aussen. Zurück... |








