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Forderungen zum Thema Häusliche Gewalt Drucken

Viele Gesetze, die Häusliche Gewalt direkt oder indirekt betreffen, weisen problematische Lücken auf oder werden der konkreten Situation nicht gerecht. Die Präventions- und Täterarbeit muss ausgebaut, die Finanzierung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten endlich angemessen abgesichert werden. Allem ist gemein: Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit – Die Öffentlichkeit muss sich einmischen.

  1. Formen, Verteilung und Kosten Häuslicher Gewalt müssen genauer erforscht und bestehende Gegenmaßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden
    Nur eine solide Datenbasis macht eine effektive und punktgenaue Bekämpfung Häuslicher Gewalt möglich. Hartz 4 z.B. hat unvorhergesehene Folgen für die Sicherheit von Gewalt bedrohter Frauen. Auch Informationsarbeit ist ohne repräsentative Zahlen nicht möglich. Angelsächsische Studien legen zudem nah, dass die gesamtgesellschaftlichen Folgekosten Häuslicher Gewalt enorm sind – und eine Finanzierung von Gegenmaßnahmen der öffentlichen Hand letztlich sogar Gewinn einbringt. In Deutschland – gibt es hierfür fast keine Studien.
  2. Kontraproduktive Gesetze und Verordnungen müssen reformiert werden
    Die aktuelle Rechtslage benachteiligt systematisch Opfer Häuslicher Gewalt und unterschätzt die Bedrohung durch die Täter. Die Trennung von zivilrechtlichen und familienrechtlichen Aspekten im Trennungsfall führt Schutzmaßnahmen für Frauen bisweilen ad absurdum und gewährt den Tätern im Gegenteil eine verstärkte Kontrolle über ihre Expartnerinnen. Das Gewaltschutzgesetz muss auf den Schutz von Kindern ausgeweitet werden. Und das Cochemer Modell der Mediation zwischen Expartnern pervertiert im Falle von gewalttätigen Ehemännern zu einer zynischen Missachtung des Traumas der Opfer.
  3. Die Aus- und Fortbildung von mit Häuslicher Gewalt befassten Berufsgruppen muss verpflichtend sein
    Die besten Gesetze nützen nichts, wenn wenige sie nur kennen, Gewalt kann im Geheimen stattfinden, wenn keiner die Anzeichen wahrnimmt: PolizistInnen brauchen mehr Training für die Einsätze, die mit Häuslicher Gewalt zu tun haben. Ärzte, Pflegepersonal usw. müssen intensiver darin geschult werden, wie Symptome Häuslicher Gewalt zu erkennen sind. Und: Die Fortbildung von RichterInnen muss verpflichtend werden - Bisher ist während ihrer gesamten Laufbahn keine einzige Weiterbildung für sie Pflicht.
  4. Die Finanzierung der Schutz- und Beratungseinrichtungen muss von Bund und Ländern abgesichert werden
    In Zeiten knapper Kassen spüren soziale Einrichtungen den Rotstift zuerst. Auch die Frauenhäuser mussten in den letzten Jahren empfindliche Kürzungen verkraften. Die Fortschritte in der Gesetzgebung dürfen aber nicht durch die Unterfinanzierung der Schutzmöglichkeiten zunichte gemacht werden. Beratung und Schutz sind nur effektiv, wenn Planungssicherheit gegeben ist. Der Bedarf ist immerhin erschreckend: Rund 40 000 Frauen jährlich flüchten in ein Frauenhaus.
  5. Unternehmen müssen betriebliche Maßnahmen zum Schutz vor Häuslicher Gewalt einführen
    Die Wirtschaft kann sich Häusliche Gewalt nicht leisten. Über die Hälfte der Täter verfolgen ihre Opfer bis an den Arbeitsplatz. 25% der Arbeitsausfälle von Frauen gehen auf Häusliche Gewalt zurück. Studien belegen: Die Verluste für die Unternehmen gehen in die Milliarden. Betriebliche Maßnahmen gegen Häusliche Gewalt können daher nicht nur Frauen schützen, sondern auch den Gewinn von Unternehmen optimieren.
  6. Präventionsarbeit muss früher beginnen und ins schulische Curriculum integriert werden
    Gewalt wird vererbt, Verhaltensmuster werden in frühester Kindheit erlernt. Repräsentative Studien belegen, dass Jungen, die als Kinder Gewalterfahrungen machen, später eher zu Gewalttätern werden. Und Mädchen, die sexuelle oder physische Gewalt erleben mussten, geraten auch als Erwachsene eher an gewalttätige Partner. Daher muss die Aufklärungsarbeit schon so früh wie möglich beginnen, um im Bedarfsfall auch schnell intervenieren zu können. Institutionalisiert als Bestandteil des Unterrichts kann Präventionsarbeit am meisten leisten.
  7. Täterarbeit muss vertieft werden
    Männer wie Frauen wünschen sich harmonische Beziehungen. Deshalb müssen die Angebote für Täterberatung und -betreuung ausgebaut werden. Es existieren qualifizierte Einrichtungen zur Therapie von Tätern – doch auch ihnen fehlt das Geld. Die Polizei hat außerdem die Option der Täteransprache. Diese muss häufiger genutzt werden. Und brutale Übergriffe, wie sie in gewalttätigen Beziehungen stattfinden, müssen endlich angemessen bestraft werden.
  8. Migrantinnen, die Opfer von Häuslicher Gewalt sind, müssen einfacher ein von der Ehedauer unabhängiges Aufenthaltsrecht bekommen.
    Inzwischen können Migrantinnen erst einen eigenen Aufenthaltsstatus erhalten, nachdem eine eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet mindestens drei Jahre lang bestanden hat. In Fällen von Häuslicher Gewalt ist diese Frist viel zu lang. Zwar besteht zwar schon nach Ablauf von sechs Monaten die Möglichkeit einen Antrag auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu stellen eine Härtefallregelung, doch die Hürden für die Anerkennung dieses Härtefalls sind sehr hoch: Die Beweislast liegt bei der Frau, die den Tatbestand von Häuslicher Gewalt mit ZeugInnen und Fotos nachweisen muss. Dies erweist sich oft als sehr schwierig. Häufig werden die Betroffen eingeschüchtert und bedroht, nicht selten plagen sie Schamgefühle. Migrantinnen wagen daher oft nicht den Schritt, sich an die Behörden zu wenden,. Aus Angst, ihr Antrag könnte abgelehnt werden, dulden sie Gewalt und Erniedrigungen bis zum Ablauf der Zweijahresfrist. Diese Hürden müssen abgebaut werden, auch die Frist von sechs Monaten ist für viele Frauen zu lang.

 

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