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Bei der genitalen Verstümmelung handelt es sich um eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein gravierendes Gesundheitsproblem. Nur gemeinsam können wir Mädchen und Frauen schützen und ihre Rechte stärken! Denn immer noch wird Genitalverstümmelung in ihren Ausmaßen und Auswirkungen unterschätzt. Trotz aller Bemühungen im Kampf gegen die Praxis werden immer noch jedes Jahr 3 Millionen Mädchen an ihren Genitalien verstümmelt! Deshalb muss sich auf internationaler und nationaler Ebene noch viel bewegen. Im Jahr 2003 wurde der 6. Februar zum internationalen Tag "Null-Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung" erklärt. Dies ist neben dem 25. November, dem Tag zu "Nein zu Gewalt an Frauen" und dem 8. März, dem Weltfrauentag für TERRE DES FEMMES ein Anlass, mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen auf unsere Forderungen aufmerksam zu machen.
TERRE DES FEMMES fordert:
- Die Förderung von Forschung zu den psychischen Folgen von FGM, zu den Bedürfnissen Betroffener sowie zu Strategien, FGM zu überwinden.
- Die Einrichtung weiterer Beratungsangebote für Betroffene.
- Die Aufnahme des Themas Gewalt gegen Frauen und Frauengesundheit in die Integrationskurse, um MigrantInnen über ihre Rechte und über Hilfsangebote zu informieren.
- Die Aufnahme des Themas in die Aus- und Weiterbildung von MedizinerInnen, Hebammen, PsychologInnen, SozialarbeiterInnen, ErzieherInnen, LehrerInnen, Polizei und Justiz.
- Die Schaffung eines bundesweiten Referenzzentrums mit Datenbank, das der Vernetzung und Informationsweitergabe dient.
- Die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zusammen mit den Betroffenen sowie VertreterInnen aus Bund, Ländern und Gemeinden.
- Die Einführung verpflichtender Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder in Deutschland - unabhängig von Geschlecht und Herkunft. So könnten nicht nur Fälle weiblicher Genitalverstümmelung, sondern auch von sexuellem Missbrauch aufgedeckt werden.
- Die Einführung einer Pflicht für ÄrztInnen, dem Jugendamt zu melden, wenn Minderjährige bereits an ihren Genitalien verstümmelt sind. Jüngere Schwestern sind dann konkret gefährdet und müssen wirksam geschützt werden.
- Die Aufnahme von FGM als eigenen Straftatbestand ins StGB, wodurch auch eine im Ausland begangene genitale Verstümmelung in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden kann. Ein Verbot von FGM sollte sich an der Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO orientieren. Demnach fallen auch Reinfibulationen, also das Wiederzunähen der Vagina nach einer Geburt, sowie sogenannte Designer-Vaginas unter den Straftatbestand der Genitalverstümmelung.
- Die weltweite Ächtung und ein weltweites Verbot der Praxis.
- Die Anerkennung der Genitalverstümmelung als geschlechtsspezifischer Verfolgungsgrund, auch wenn im Herkunftsland der betroffenen Frau Genitalverstümmelung gesetzlich unter Strafe gestellt ist. Da der Staat in vielen Fällen seiner Verpflichtung zum Schutz seiner BürgerInnen nicht nachkommt, kann von einer mittelbaren staatlichen Verfolgung der Betroffenen ausgegangen werden. Daher fordern wir für von Genitalverstümmelung im Herkunftsland bedrohte Frauen einen unbefristeten Aufenthaltsstatus.
- Die Bereitstellung von Geldern im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für entsprechende Aufklärungsprojekte in den betreffenden Ländern.
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