• 03.08.2026

Gewalt erkennen, benennen, beenden

„Familientragödie“1 und „Sorgerechtsstreit“2 – zwei Begriffe, die zu Beginn der Berichterstattung rund um die Gewalttat in Stade  immer wieder gefallen sind  (in Stade erschoss ein Mann in einer Mutter-Kind-Einrichtung sechs Mitarbeitende der Jugendhilfe)3.  

Diese Begriffe mögen Motive oder Hintergründe andeuten, doch sie ordnen das Geschehene zugleich so ein, dass es an Schärfe verliert. „Familientragödie“ klingt nach Schicksal, nach etwas Unausweichlichem, nach einem Unglück, das über eine Familie hereingebrochen ist. Doch diese Tat war kein Schicksal und keine Tragödie. Sie war Gewalt. Auch der Begriff „Sorgerechtsstreit“ verschiebt den Fokus: Er zieht die Tat in den privaten, familiären Raum und macht es leicht, sie als eskalierten Konflikt zwischen Eltern zu lesen. So wird aus struktureller Gewalt schnell eine vermeintliche Privatangelegenheit. 

Wie Sprache Gewalt unsichtbar macht, zeigt sich jedoch nicht immer auf dieselbe Weise: Manchmal durch Begriffe, die immergleiche Erklärungsmuster reproduzieren und damit stereotypisierende und diskriminierende Deutungen fortschreiben, manchmal durch fehlende Begriffe, die helfen würden, die Täterstrategie sichtbar zu machen. Oder es wird der Eindruck erzeugt, das Geschehene lasse sich noch gar nicht klar benennen. Beides hat Folgen.

Beispiel Fall Erfurt 

Ein Beispiel für das Fehlen oder Nichtanwenden eines Begriffs, ist der Fall in Erfurt (hier entführte ein Vater ein Kind aus einem begleiteten Umgangskontakt – zum zweiten Mal, auch weil der Fall zuvor als sogenannter Hochkonflikt zwischen Eltern statt als Gewaltfall bewertet worden war)4. Um Gewalt zu verhindern, hätte diese als das erkannt und benannt werden müssen, was sie ist: Nachtrennungsgewalt. Gerade dieser Begriff hätte geholfen zu verstehen, dass es sich nicht um einen „Sorgerechtsstreit“ handelt, sondern um eine Täterstrategie – um den Versuch, nach der Trennung Kontrolle aufrechtzuerhalten, Machtverlust nicht hinzunehmen und Gewalt als legitimes Mittel einzusetzen5. Dass dieses Vorgehen nicht rechtzeitig benannt, eingeordnet und entsprechende Maßnahmen (Gewaltschutz vor Umgangsrecht) veranlasst wurden, verweist nicht auf ein individuelles Missverständnis, sondern auf ein strukturelles Versagen von Justiz und Institutionen.

Beispiel Fall Stade 

In der Berichterstattung und in den Reaktionen zum Fall  Stade  waren unterschiedliche Begriffe zur Einordnung in den Raum gestellt und wieder verworfen worden, weil fortlaufend neue Details zum Fall öffentlich wurden. Der Versuch, die Tat zu benennen, wurde schon bald als „Vernebelung“ und als unseriös diskreditiert. Es dominierte die Aussage, der richtige Begriff lasse sich noch nicht finden, das Geschehene müsse erst noch genauer erfasst werden, bevor es eindeutig benannt werden könne. Mit dem Argument vermeintlicher akademischer Genauigkeit wurde die Gewalt erneut zu etwas scheinbar Unfassbarem, Diffusem und nicht als das erkennbar, was sie von Anfang an war: patriarchale Gewalt6.  

Patriarchale Gewalt ist kein Notbehelf und kein zu weiter Begriff, sondern erfasst den kleinsten gemeinsamen Nenner solcher Taten: das Herrschaftssystem, aus dem sie hervorgehen7. Gemeint ist damit eine gesellschaftliche Ordnung, in der männliches Besitzdenken, Kontrollansprüche und Macht über Frauen und Kinder immer wieder legitimiert, verharmlost oder nicht ernst genug genommen werden. Patriarchale Gewalt zeigt sich dort, wo Männer glauben, sich nehmen zu dürfen, was ihnen vermeintlich zusteht – den Zugriff auf Frauen, auf Kinder, auf Entscheidungen und auf Leben8

In dieser Logik erscheinen Trennung, Selbstbestimmung und Widerspruch nicht als Recht der anderen Person, sondern als Kränkung und Kontrollverlust. Gewalt wird dann nicht als Grenzüberschreitung verstanden, sondern als legitimes Mittel, um Macht wiederherzustellen. Genau darin liegt der strukturelle Kern: Männer, in diesen Fällen oft Väter, handeln aus patriarchalem Besitzdenken heraus. Dahinter stehen Besitzdenken, die Arroganz von Selbstjustiz und ein Loyalitäts- und „Bro“-Denken, in dem Männer sich gegenseitig darin bestätigen, dass ihnen etwas zustehe, was ihnen nie zustand. 

Klaren Worten folgen klare Maßnahmen

Erfurt und Stade zeigen, dass immer dann, wenn Worte vage bleiben, auch die Konturen von Gewalt unscharf werden. Realitäten verschwimmen. Ratlosigkeit statt Ziel gerichtetes Handeln ist das Ergebnis. In Erfurt fehlte der Begriff, um die Täterstrategie zu erkennen. In Stade wurden vorhandene Begriffe zur Einordnung nicht als notwendige Annäherung an einen klar benennbaren Kern verstanden, sondern wegen vermeintlicher Unschärfe verworfen – und haben gerade dadurch Gewalt unkenntlich gemacht. 

In dem einen Fall wurde nicht verstanden, dass ohne den Begriff der Nachtrennungsgewalt konflikthaftes Verhalten nicht hinreichend analysiert werden kann, in dem anderen wurde verdeckt, dass der strukturelle Kern längst benannt werden konnte: patriarchale Gewalt. Beides hält die Gewalt im Ungefähren. Beides trägt dazu bei, dass Täter aus dem Blick geraten und dass aus klar benennbarer Gewalt keine ebenso klaren politischen und institutionellen Konsequenzen folgen. 

Gerade deshalb darf auch der Blick nicht in falsche Richtungen gelenkt werden. Es darf nicht darum gehen Mitarbeitende der Jugendhilfe gegen Mutter und Kind auszuspielen oder sie zur Projektionsfläche konkurrierender Deutungen und Zuschreibungen zu machen (Fall Stade). Diese Selbstreferenzialität verschiebt den Fokus, der Blick schweift ab von der eigentlichen Herausforderung: Das strukturelle Versagen eines Systems, das männliche Gewalt noch immer zu oft als Beziehungskonflikt missversteht, statt sie als Ausdruck patriarchaler Herrschaft ernst zu nehmen.  

Worte allein beenden keine Gewalt. Aber ohne die richtigen Worte bleibt sie verharmlost, privatisiert und unsichtbar. Wer Gewalt beenden will, muss sie benennen.  

Quellen


[1] NTV Online (29.06.2026): Polizei spricht von Familientragödie. https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Polizei-spricht-von-Familientragoedie-id31026943.html [Abrufdatum: 07.07.2026]

[2] Tagesschau (29.06.2026): Ermittler vermuten Sorgerechtsstreit als Motiv. https://www.br.de/nachrichten/meldung/motiv-fuer-toedliche-schuesse-in-stade-war-wohl-sorgerechtsstreit%2C3007e4765 [Abrufdatum: 15.07.2026]

[3] NDR (30.06.2026): Tödliche Schüsse in Stade: Neue Details zur Vorgeschichte bekannt. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/toedliche-schuesse-in-stade-neue-details-zu-vorgeschichte-bekannt,stade-tag-zwei-100.html [Abrufdatum: 07.07.2026]

[4] TERRE DES FEMMES (@terre.des.femmes). (26.06.2026). Instagram. https://www.instagram.com/p/DaC0waEjirH/?igsh=MTFrY3MzOHlvN3EzeQ%3D%3D [Abrufdatum: 15.07.2026]

[5] TERRE DES FEMMES (o.D.): Wenn Gewalt mit Macht zuschlägt. Und mit Kontrolle. https://frauenrechte.de/unsere-arbeit/haeusliche-und-sexualiserte-gewalt/hintergrundinformationen/umgangsrecht/nachtrennungsgewalt/gewaltformen [Abrufdatum: 15.07.2026]

[6] Zykunov, Alexandra (04.07.2026): Warum schreiben wir nicht »patriarchale Gewalt«, wenn es sich um patriarchale Gewalt handelt?. Der Spiegel. https://www.spiegel.de/panorama/stade-patriarchale-gewalt-wie-oft-denn-noch-kolumne-a-e169551b-2a98-4c80-8fc1-50898514b6a3 [Abrufdatum: 15.07.2026]

[7] Friedrich Ebert Stiftung (o.D.): Was ist ein Patriarchat?. https://www.fes.de/wissen/gender-glossar/patriarchat [Abrufdatum: 15.07.2026]

[8] Sauvageot, Philine (02.07.2026): Gewalttat von Stade: Kein Femizid – aber patriarchale Gewalt. SWR Kultur. https://www.swr.de/kultur/gesellschaft/gewalttat-von-stade-kein-femizid-aber-patriarchale-gewalt-100.html  [Abrufdatum: 15.07.2026]

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