• 11.03.2026

Jin Jiyan Azadî!
Das Unrechtsregime Islamische Republik Iran

- Zahlen, Daten, Fakten –

Factsheet zum Download

Das iranische Regime verübte in den vergangenen Wochen ein Massaker an der Zivilbevölkerung und terrorisiert Überlebende und Helfende sowie Inhaftierte. Aufgrund der langanhaltenden und teilweise fast vollständigen Internetblockade können nicht alle Zahlen verifiziert werden. Insbesondere aus kleineren Städten und entlegenen Gebieten, gibt es bislang kaum oder nur wenige Informationen. Falschinformationen und Internetblockaden sind Teil des islamistischen Regimes. Sie versuchen Proteste zu unterdrücken und national sowie international ein Narrativ aufrechtzuerhalten. Zum Beispiel, dass es sich bei den Protestierenden um Separatisten und vom Ausland finanzierte Terroristen handelt.

Das vorliegende Factsheet sammelt aus verschiedenen Quellen Informationen. Dazu gehören unabhängige Menschenrechtsorganisationen, die die Verbrechen dokumentieren. Beispielsweise Hengaw, HRANA und Iran International sowie auch Social-Media-Kanälen von AktivistInnen. Das periodisch erscheinende Factsheet, hat zum Ziel eine feministische Perspektive einzubringen und einen thematischen Schwerpunkt auf die Unterdrückung von Mädchen und Frauen im Genderapartheid-System zu setzen. Frauen in der Islamischen Republik Iran sind einer systematisch staatlich organisierten Repression ausgesetzt. Die Diskriminierung von Frauen ist gesetzlich verankert, wird institutionell durchgesetzt und durch massive staatliche Gewalt abgesichert. Zentrales Instrument der Repression bleibt die staatliche Zwangsverschleierung.

Die USA und Israel haben Ende Februar einen koordinierten Angriff auf iranische Ziele gestartet. Am 28.02.2026 haben israelische Luft-Boden-Raketen ein Treffen von ranghohen Vertretern der Führung und Ali Khamenei, dem Obersten Führer, in Teheran bombardiert. Khamenei wurde dabei getötet. Als geistliches Oberhaupt Irans war Khamenei mehr als drei Jahrzehnte für massive Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Den Posten hatte er 1989 nach dem Tod von Republikgründer Ajatollah Ruhollah Khomeini übernommen.

Obgleich sein Tod eine Zäsur bedeuten kann, scheint die Macht der Elite und vor allem der Revolutionsgarden bislang gefestigt. Es gibt verschiedene Aussagen und Perspektiven über seine Nachfolge. Quellen berichten, dass Chamenei vor allem seit dem 12-Tage-Angriff von Israel im Juni 2025 seine Nachfolge geregelt hat. Andere Quellen sagen, dass seine Nachfolge noch nicht feststeht. Gesichert ist, dass die Loyalität nicht an die Person Khamenei, sondern an die Figur des Obersten Führers gebunden ist. Der Tod des amtierenden Präsidenten Raisis beim Hubschrauberabsturz im Mai 2024 zeigt, Köpfe lassen sich schnell austauschen, ohne das zugrundeliegende System zu verändern.

Inhaftierungen, Verletzte und Getötete im Januar 2026

In diesem Abschnitt wird gezielt auf die sehr aktuellen Entwicklungen eingegangen. Im nächsten Abschnitt, werden wie bisher, die systematischen Menschenrechtsverletzungen vorgestellt

  • Das wahre Ausmaß der brutalen Niederschlagung von Demonstrationen, die am 28.12.25 begonnen und ihren landesweiten Höhepunkt am 8. und 9.01.26 hatten, ist unbekannt. Das Internet ist fast nahezu über Wochen blockiert und es dringen nur wenige Informationen durch
  • Geschätzt werden 30.000 oder mehr Tote. Es gibt Berichte, dass Getötete in nicht dokumentierten Massengräbern und ohne Registrierung beigesetzt wurden[1]. Menschenrechtsorganisationen und internationale Medien versuchen über open source Daten und ihre Netzwerke, Tote zu identifizieren. HRANA gab (Stand 15.02.26) 7.015 verifizierte Tote bekannt, darunter 150 Kinder. 11.744 Fälle weitere Fälle werden gerade analysiert
  • Das Regime behauptet, dass auch Sicherheitskräfte getötet wurden, um ihre Gewalt gegen Protestierenden zu rechtfertigen. Obgleich das nicht ausgeschlossen werden kann, gibt es Hinweise, dass Familien von Getöteten so sehr unter Druck gesetzt wurden, dass sie posthum einer Basij-Mitgliedschaft zugestimmt haben (Basij = paramilitärische Freiwilligenmiliz)
  • Mehr als 53.000 Protestierende sind allein in den aktuellen Protesten verhaftet worden
  • Zu Beginn des neuen Semesters haben iranische Studierende im Februar 2026 an zahlreichen Universitäten demonstriert
  • Systematisch werden verletzte Protestierende und medizinisches Fachpersonal verfolgt. Verletzte Protestierende versuchen möglichst medizinische Einrichtungen zu vermeiden, da sie Identifizierung und Verhaftungen befürchten müssen. Medizinisches Fachpersonal, welches oft heimlich den Verletzten hilft, berichten von Gummigeschossen und eher leichteren Verletzungen. Ab dem 8. Januar 2026 änderten sich das Bild und viele Verletzte kamen mit Schusswunden, die aus kurzer Distanz abgefeuerte wurden, sowie Stichwunden, vor allem in Brust, Augen und Genitalien. Dies wird aus allen Landesteilen berichtet und zeigt von einem systematischen Einsatz scharfer Munition sowie Schafschützen
  • Zehntausende Protestierende sind 2026 verhaftet wurden. In Haft drohen ihnen schwerste Folter und sexualisierte Gewalt. Auch Minderjährige werden vergewaltigt. In sogenannten informellen detention centers (wie bspw. Lagerhäuser und verlassene Gebäude) und ohne jegliche Registrierung, sind Menschenrechtsverletzungen besonders häufig und tödlich

Inhaftierungen, Verletzte und Getötete seit September 2022

  • Das islamistische Regime verhängt bereits für geringste „Verstöße“ die Todesstrafe. Die 67-jährige Ingenieurin Zahra Shahbaz Tabari wurde am 25. Oktober 2025 vom Revolutionsgericht in Rasht zum Tode verurteilt. Das Gericht wirft ihr „baghi“ vor – einen bewaffneten Aufstand gegen die Grundlagen der Islamischen Republik Iran. Als Grundlage für das Urteil sind ein Stoffbanner mit dem Slogan „Frauen, Widerstand, Freiheit“, sowie eine unveröffentlichte Sprachnachricht. Die Gerichtsverhandlung fand per Videokonferenz statt und dauerte weniger als zehn Minuten
  • Narges Mohammadi, ist wieder in Haft und wurde Anfang Februar 2026 für weitere 7,5 Jahre Haft verurteilt. Die 53-jährige Friedensnobelpreisträgerin wurde im Dezember 2025 in ihrem Hafturlaub wieder festgenommen, da sie sich regimekritisch geäußert haben soll. Seit Anfang Februar 2026 befindet sich die gesundheitlich angeschlagene Frauenrechtsaktivistin im Hungerstreik, da sie kein Besuch empfangen darf

Hinrichtungswelle im Iran

  • UN-Organisationen gehen von 1.500 Hinrichtungen im Jahr 2025 aus. Menschenrechtsorganisationen geben Zahlen von 1.791 an
  • Seit dem 20. Februar 2026 gab es bereits über 65 Hinrichtungen und die Todesurteile für Protestierende, die an den Protesten kürzlich teilgenommen haben, deuten auf eine erneute Hinrichtungswelle hin: Stand  17. Februar 2026: bereits neun Frauen exekutiert: Tayyebeh Hekmat, Soheila Azizi, Akram Rezaei, Kimia Khani, Leila Judaki, Shahla Dowlatabadi, Mahnaz Roshani, Esmat Najafi, Mina Nasipour. 2025 waren es mindestens 61, die hingerichtet wurden.
  • Goli Kouhkan wurde mit 12 Jahren zwangsverheiratet und erlitt häusliche Gewalt. Mit 18 Jahren soll sie ihren Ehemann getötet haben und sitzt daher seit 7 Jahren im Gefängnis. Im Dezember 2025 sollte sie gehängt werden. Es gibt keine aktuellen Informationen

Einschüchterung und Belästigung von Familien der Opfer und medizinisches Fachpersonal

  • Das herrschende Regime hat die „Bullet Fees“ eingeführt. Eine Gebühr, die die Familien zahlen müssen, damit die Leichen ihrer Familienangehörigen an sie freigegeben werden. Familien berichten, dass sie für jede Kugel zahlen mussten, mit der ihre Angehörigen getötet wurden. Die geforderten Beträge liegen zwischen 70 und 250 Millionen Toman pro Kugel, was etwa 480 bis 1.720 US-Dollar entspricht. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Arbeiters im Iran liegt unter 100 US-Dollar
  • David (auch Davoud) Monadi beschreibt in den sozialen Medien, dass zuerst seine Tochter Venus (Paria) bei den Protesten getötet wurde, danach haben Sicherheitskräfte seine Frau Reyhan Yoldashi verhaftet und vergewaltigt. Sexualisierte Gewalt dient auch der Einschüchterung von Familienangehörigen, sie wird systematisch eingesetzt. Es sind keine Einzelfälle, sondern gezieltes Vorgehen
  • Medizinisches Fachpersonal berichtet, dass sie massiv eingeschüchtert und zur Kooperation gezwungen werden, die Identitäten von verletzten Protestierenden an die Sicherheitskräfte weiterzugeben. In Teheran ist eine junge Ärztin untergetaucht, nachdem ihre Weigerung Informationen weiterzugeben zu einer Wohnungsdurchsuchung mit Todesdrohungen geführt hat. Von 15 Fällen ist bekannt, dass medizinisches Fachpersonal inhaftiert wurde. Darunter ist auch Dr. Alireza Golchini aus Qazvin im Nordwesten des Landes, der bereits mit „waging war against god“ angeklagt wurde, ihm droht damit die Todesstrafe. Dr. Ameneh Soleimani  aus Ardabil , ebenfalls im Nordwesten, wurde ebenso verhaftet.
  • Ein Krankenhaus in der Provinz Ilam, in der überwiegend KurdInnen leben, wurde von Sicherheitskräften gestürmt und Familienangehörige wurden verletzt, die noch versuchten, dies zu verhindern. Selbst freiwillige BlutspenderInnen, die aufgrund zur Neige gehender Blutkonserven ins Krankenhaus wollten, wurde der Zugang verweigert
  • Iranische Sicherheitskräfte töten in Krankenhäuser schwer verwundete Protestierende töten oder nehmen sie mit. Sie sterben dann in Haft und weisen zum Teil weitere Schusswunden auf

Geschlechterapartheid

  • Im vergangenen Jahr hat sich die staatliche Unterdrückung noch verstärkt. Trotzdem leisten Mädchen und Frauen täglich Widerstand gegen das Regime. Die Mullahs haben die digitale und offline Überwachung massiv ausgebaut. Allein im Großraum Teheran sollen 80.000 Freiwillige den staatlichen Verhüllungszwang überprüfen. Im Herbst 2025 kündigten die Machthaber ein neues „Sitten- und Hijabkoordinierungszentrum“ an
  • Im Iran können Mädchen legal mit 13 Jahren (Jungen mit 15 Jahren) verheiratet werden. Mit Zustimmung eines Gerichts bereits ab 9 Jahren. Dass dies nicht nur religiös begründet, sondern auch praktiziert wird, zeigen Daten. Die Partnervermittlungswebsite „Adam und Eva“ ermöglicht bspw. die Registrierung von Heiratskandidaten ab 13 Jahren. Sie hat eine staatliche Lizenz zum Betreiben der Internetseite. Tausende von Zwangsehen werden jedes Jahr im Iran registriert, wobei viele davon in wirtschaftlich schwachen Regionen vorkommen

Exil-IranerInnen auch in Deutschland bedroht

  • Die folgenden Daten und Einschätzungen stammen von PRO ASYL, die ihrem Policy Paper vom 18.02.26, systematisch Asylverfahren von IranerInnen analysiert und eingeordnet haben
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Jahr 2025 lediglich in 27 Prozent der inhaltlich geprüften Verfahren Schutz gewährt. Dem standen 7.253 inhaltliche Ablehnungen von Asylanträgen gegenüber – nahezu drei Viertel aller geprüften Fälle.
  • Geschlechtsspezifische Verfolgung wird faktisch in den Entscheidungen des BAMF kaum berücksichtigt: Zwar erhielten 30 Prozent der Frauen einen positiven Bescheid, doch liegt dieser Wert nur unwesentlich über der Schutzquote der Männer von 25 Prozent
  • In der Beratungs- und Rechtshilfepraxis von PRO ASYL zeigen sich mindestens drei wiederkehrende problematische Muster in negativen BAMF-Entscheidungen: Erstens wird eine zweifelhafte Differenzierung zwischen Organisatorinnen und bloßen Teilnehmerinnen von Protesten vorgenommen; zweitens offenbaren die Bescheide teils unzureichende oder widersprüchliche Annahmen zu Ausreisemöglichkeiten aus dem Iran; und drittens wird sexualisierte Gewalt regelmäßig als vereinzeltes Fehlverhalten dargestellt, statt sie als strukturelles und staatlich getragenes Repressionsinstrument anzuerkennen
  • Im Januar 2026 wurde ein Verfahren gegen iranisch-stämmige AktivistInnen vor dem Hamburger Amtsgericht eingestellt. Sie waren aufgrund des §166 Strafgesetzbuchs, dem sogenannten „Gotteslästerungs-Paragrafen“ angeklagt. Sie hatten 2022 vor dem mittlerweile verbotenen Islamischen Zentrum Hamburgs (IZH) demonstriert (Verbot erfolgte 2024), Die iranischen Machthaber forderten über ihr Generalkonsulat in Deutschland eine Bestrafung der AktivistInnen, woraufhin die Hamburger Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleitete
  • Als Rojava, die kurdischen Selbstverwaltungsgebiete im Nordosten des Landes,  von der syrischen Armee Anfang 2026 angegriffen und Kobanê vom türkischen Militär bombardiert wurde, gab es zahlreiche Demonstrationen. Nach einer Demonstration in Leipzig wurde ein Iraner, der in den kurdischen Gebieten aufwuchs, mit einem Messer angegriffen und schwerverletzt. Er berichtet in der taz, dass die Angreifer ihn aufgrund seiner kurdischen Sprache angegriffen und sich zuvor misogyn über kurdische Frauen und die Vernichtung des kurdischen Volkes geäußert hätten. Angriffe auf kurdisch gelesene Personen sind keine Einzelfälle in Deutschland. 2023 hat sich deswegen die Informationsstelle Antikurdischer Rassismus, kurz IAKR, gegründet.
  • Am 29.01.2026 erfolgte endlich die Einstufung der Iranischen Revolutionsgarden (IRGC) als Terrororganisation in der EU. Das Europäische Parlament hatte dies seit bereits drei Jahren gefordert. Die Al-Quds-Brigaden sind die Auslandseinheit der IRGC und für Anschläge und Entführungen sowie Ausspähung und Einschüchterung von Exil-IranerInnen verantwortlich. Der deutsche Verfassungsschutz ordnet das Vorgehen der Iranischen Republik Iran als Transnationale Repression und Staatsterrorismus ein

Mit unserem Factsheet erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wichtige Aspekte wie die Einordnung des Angriffs der USA und Israel auf den Iran, die innenpolitischen Perspektiven, Sanktionen, das iranische Atomprogramm und die terroristischen Verbindungen des Irans haben wir nicht weiter thematisiert.

Stand: 4. März 2026

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