• 24.02.2026

Neue Studie zu Gewalt, sexueller Belästigung und Ausbeutung von Frauen aus der Ukraine

Vier Jahre nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) eine Studie zu Gewalt und Rechtsverletzungen an Frauen aus der Ukraine veröffentlicht. TERRE DES FEMMES (TDF) war Teil einer ExpertInnen-Gruppe, die die Studie von Beginn an fachlich begleitet hat.

Die Studie „Seeking Safety from War – Violence and rights abuses against women from Ukraine (Auf der Suche nach Sicherheit vor dem Krieg – Gewalt und Rechtsverletzungen gegen Frauen aus der Ukraine) beleuchtet die Gewalt, sexuelle Belästigung und Ausbeutung, denen Frauen ausgesetzt sind, die aus der Ukraine vertrieben wurden.

Basis der Studie waren Interviews mit 1.223 Frauen, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs aus der Ukraine geflohen sind. Die Interviews wurden von März bis Juni 2024 in Tschechien, Deutschland und Polen durchgeführt. Im Fokus standen die Gewalterfahrungen der Frauen in der Ukraine, auf der Flucht und in den drei Ankunftsländern.

Ergebnisse

Die Studienergebnisse geben Aufschluss über die Verbreitung, Formen und Muster von geschlechtsspezifischer Gewalt:

  • Jede vierte Frau gab an, seit Kriegsbeginn körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt zu haben. Einige berichteten, dass sie während Verhören von russischen Streitkräften körperlich oder sexuell gedemütigt wurden.
  • Jede zweite Frau wurde seit Kriegsbeginn sexuell belästigt, 23 Prozent davon online.
  • Jede vierte Frau erhielt potenziell ausbeuterische Angebote für Arbeit, Unterkunft oder Transport. Unter den berufstätigen Frauen arbeiteten 36 Prozent ohne Vertrag und 24 Prozent wurden unterbezahlt oder gar nicht bezahlt.
  • Jede zweite Frau erklärte, in der EU körperlich oder verbal angegriffen worden zu sein, weil sie Ukrainisch gesprochen habe. Dies führte bei den meisten Befragten zu Angstzuständen, einem Gefühl der Verletzlichkeit oder einem geringeren Selbstbewusstsein.
  • 10 Prozent der Befragten fühlten sich in ihrer Unterkunft nicht sicher, 79 Prozent hatten Schwierigkeiten, existenziell über die Runden zu kommen, und 27 Prozent hatten keinen Zugang zu psychologischen Hilfsangeboten, um Kriegstraumata zu überwinden.
  • Nur 13 Prozent der Betroffenen meldeten den schwersten Gewaltvorfall in der EU bei der Polizei.

Die Angaben variierten je nach gewähltem Ankunftsland – Polen, Tschechien oder Deutschland.

Seit Februar 2022 sind rund 2,5 Millionen Frauen und Mädchen vor dem Krieg in der Ukraine geflohen und haben in der EU vorübergehenden Schutz erhalten, einschließlich des Zugangs zu Wohnraum und Beschäftigung. 

Empfehlungen

Die Studie legt die folgenden Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit und Unterstützung von Betroffenen bewaffneter Konflikte sowie ihres Zugangs zur Justiz nah:

  • Frauen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind oder noch fliehen, müssen umfassenden Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt erhalten, auch wenn der vorübergehende Schutz endet.
  • Die EU-Mitgliedsstaaten sollten sicherstellen, dass Polizei und öffentliche Dienste angemessen reagieren, um die Anzeige von Straftaten zu fördern. Dies gilt auch für internationale Straftaten, die außerhalb der EU begangen wurden.
  • Polizei und medizinisches Fachpersonal gilt es zu schulen, damit sie Vorfälle richtig erkennen und untersuchen, proaktiv auf Betroffene zugehen und Unterstützungsdienste ausstatten können, um die vielfältigen Traumata im Zusammenhang mit Krieg zu behandeln. 
  • Das Strafrecht sollte verschärft werden, damit alle Formen von Gewalt gegen Frauen strafrechtlich verfolgt werden können.

Positiv auf die Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt ausgewirkt hat sich v.a. der vorübergehende Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine. Daraus lässt sich laut der FRA-Studie Folgendes ableiten:

  • Wenn der vorübergehende Schutzstatus von Frauen aus der Ukraine („Richtlinie über den vorübergehenden Schutz von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland“) ausläuft, dürfen Geflüchtete nicht den Zugang zu zentralen Diensten wie der Unterstützung nach Folter, Vergewaltigung oder anderer schwerer Gewalt verlieren. Die Situation von Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt sollte auch berücksichtigt werden, falls die EU-Mitgliedstaaten nach Kriegsende eine zwangsweise Rückführung in Betracht ziehen.
  • Frauen, die aufgrund anderer Konflikte (als dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine) in die EU kommen, haben ggf. keinen vergleichbaren Zugang zu zentralen Diensten und den damit verbundenen Rechten. Gleichwohl sind sie mit denselben Herausforderungen konfrontiert, v.a. im Zusammenhang mit der Suche nach Wohnraum, Arbeit und Gesundheitsversorgung. Ein Mangel an Schutz und Unterstützung kann Frauen verschiedenen Formen der Ausbeutung, u.a. Menschenhandel, aussetzen.
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