• 09.07.2026

Pressestatement | “Nur Ja heißt Ja” würde endlich eine gesetzliche Grauzone beseitigen, die Täter schützt

Berlin, 09.07.2026. Nach derzeitiger Rechtslage liegt eine Vergewaltigung vor, wenn sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen werden – das Prinzip “Nein heißt Nein.” 

Als dieser Grundsatz 2016 neu ins Gesetz geschrieben wurde, war er ein großer, überfälliger Fortschritt. Seitdem hat sich allerdings sehr deutlich gezeigt, dass die “Nein heißt Nein”-Regelung nicht ausreicht – sie entlässt Täter viel zu leicht aus der Verantwortung, wenn Betroffene sich nicht klar äußern konnten, etwa aus Angst oder Schockstarre. Für alle Betroffenen würde eine “Nur JA heißt Ja”-Regelung mehr Rechtssicherheit bieten, und wirksamere Möglichkeiten der Strafverfolgung eröffnen.  

TERRE DES FEMMES appelliert an den Bundesrat: Folgen Sie der Empfehlung von zwei Ausschüssen und der Meinung von 67% der Deutschen, die sich in einer Umfrage für eine Neuregelung hin zum Prinzip "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht ausgesprochen haben.  

Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate bei TERRE DES FEMMES, sagt dazu: "Wir fragen uns, und auch die Mitglieder des Bundesrats: Wie kann jemand gegen eine solche Änderung sein? Eine Änderung, die mehr Sicherheit und rechtlichen Schutz für Betroffene einer Vergewaltigung bedeuten würde? Die sich klar auf die Seite der Betroffenen stellt, und tief verwurzelten, misogynen Narrativen den Nährboden entzieht? “Nur Ja heißt Ja” wäre ein wichtiges Signal hin zu einer gerechteren Gesellschaft, in der Männer die Verantwortung dafür tragen, sich der Zustimmung zu vergewissern und nicht mehr die betroffenen Frauen erklären müssen, dass sie Nein gesagt haben. 

Gegen diese Neuregelung zu sein, bedeutet, eine gesetzliche Grauzone beizubehalten, die Täter schützt”, so Sina Tonk weiter. “Das hat nicht nur Folgen für die Betroffenen, sondern auch für die Wahrnehmung der gesamten Gesellschaft: Wenn Vergewaltiger nicht verurteilt werden, weil Betroffene Angst hatten oder unter Schock nicht Nein sagen konnten, wird vielen anderen Betroffenen weiterhin der Mut genommen, darüber zu sprechen, und die Gewalt anzuzeigen. Täter werden sich weiterhin sicher fühlen können." 

Laut der Dunkelfeldstudie LeSuBiA liegt die Anzeigenquote von sexuellen Übergriffen bei Frauen bei nur 3%. Von den zur Anzeige gebrachten Vergewaltigungen werden nur ca. 8% der Täter verurteilt

Die bisherige Regelung wird auch den Anforderungen der Istanbul-Konvention, die seit 2018 in Deutschland geltendes Recht ist, nicht gerecht. Die Konvention stellt ausdrücklich klar, dass sexuelle Handlungen auf einer freiwillig erteilten Einwilligung beruhen müssen.  

TDF begrüßt daher, dass der Bundesrat über den Grundsatz „Ja heißt Ja“ berät, und fordert die Länder auf, sich für die Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts auszusprechen.

TDF-Forderungen zu sexualisierter Gewalt

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