Pressestatement zu 155 Jahre §218 | "Frauen, die eine Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung abbrechen wollen, werden selbst wie Straftäterinnen behandelt"
Berlin, 15.05.2026. „Nur bei einer von 100 Vergewaltigungen kommt es am Schluss zu einer Verurteilung des Täters. Aber jede Frau, die hierzulande eine ungewollte Schwangerschaft – auch nach einer Vergewaltigung – abbrechen will, wird seit 155 Jahren durch § 218 StGB kriminalisiert“, sagt Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate bei TERRE DES FEMMES.
„Noch immer gibt es große Lücken und hohe Hürden bei der Versorgung von Frauen, die nach einer Vergewaltigung schwanger geworden sind. Gesetzlich ist zwar für sie ein Abbruch kosten- und straffrei, in der Realität müssen sie dazu aber Schwierigkeiten überwinden, die auch für nicht durch Gewalt traumatisierte Frauen schon extrem sind. Diese Situation ist unerträglich – und sie legt gleich mehrere Missstände offen“, so Sina Tonk weiter. Diese sind:
1. Eine gute Versorgung von gewaltbetroffenen ungewollt schwangeren Frauen ist bei Weitem nicht gewährleistet, aufgrund des bestehenden §218 StGB.
2. Viele ÄrztInnen sind sich laut ELSA-Studie nicht sicher über den korrekten Vorgang bei der Ausstellung der sogenannten kriminologischen Indikation eines Abbruchs. Deshalb raten sie ihren Patientinnen eher, sich nicht auf diese „kriminologische Indikation“ zu berufen.
3. Frauen müssen ohne Ausstellung der kriminologischen Indikation die Kosten selbst tragen und werden noch zu einer Beratung über den Schwangerschaftsabbruch und einer dreitägigen Wartezeit verpflichtet - eine zusätzliche Belastung für die Betroffenen nach einer Vergewaltigung.
Sina Tonk stellt fest: „ÄrztInnen brauchen Aufklärung über die kriminologische Indikation – z.B. dass Frauen keine polizeiliche Anzeige erstatten müssen, um Anspruch darauf zu haben. Und alle brauchen Rechtssicherheit und endlich eine Entkriminalisierung, durch Streichung des § 218 StGB.
Frauen, denen Gewalt, denen eine Straftat angetan wurde, werden durch den Abbruch der ungewollten Schwangerschaft selbst wie Straftäterinnen behandelt. Das zeigt, wie tief die patriarchale Haltung gegenüber Frauen in Deutschland immer noch verfestigt ist.
Für alle ungewollt Schwangeren - egal in welcher Situation oder aus welchen Gründen - muss die Versorgung und der sichere und freie Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch gewährleistet sein. Keine einzige ungewollt Schwangere darf für ihre Entscheidung vom Strafgesetzbuch kriminalisiert und von der Gesellschaft verurteilt werden!“
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