• 21.04.2026

Pressestatement | Zum Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin gegen Digitale Gewalt und Deepfakes

Berlin, 21.04.2026. „Digitale Gewalt hinterlässt tiefe Wunden bei Betroffenen, und sie prägt eine Gesellschaft als Ganzes“, sagt Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate bei TERRE DES FEMMES. „Es ist an der Zeit, dass Gesetze gemacht werden, die diese drängenden Fragen eindeutig und gerecht regeln: Wessen Recht hat mehr Gewicht? Das des Täters, der sich bisher hinter Datenschutz und Fake-Accounts verstecken konnte, und der sich auf Gesetzeslücken und die Untätigkeit der Plattformen verlassen konnte – oder das der Frau, von der Bilder und Videos mit KI verändert werden, und die gegen ihren Willen gefilmt, getrackt, gemobbt, bedroht und sexualisiert wird?“

Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin schließt viele Lücken: künftig wäre damit bereits das Erstellen von sexualisierten Deepfakes strafbar, ebenso wie das Filmen in sensiblen Bereichen wie Saunen und Umkleiden und auch das nichteinvernehmliche Filmen und Fotografieren in sexualisierter Absicht. Darüber hinaus werden bestehende Formen digitaler Gewalt wie Hate Speech, Doxxing und Cybermobbing konkret als solche benannt und dessen Strafbarkeit gestärkt – etwa durch erleichterten Zugang zu Täterdaten und die Möglichkeit, Accounts gerichtlich sperren zu lassen.

„Im Bereich der Plattformverantwortung weist der Entwurf jedoch deutliche Defizite auf. Er verweist auf bestehende Verpflichtungen aus dem Digital Services Act, doch dieser reicht nicht aus, um Betroffene wirksam zu schützen. Es fehlen klare nationale Regelungen, die Plattformen verpflichten, rechtswidrige Inhalte proaktiv zu identifizieren, schnell zu löschen und niedrigschwellige Meldewege bereitzustellen. Auch eine klare Haftung der Plattformen bei Pflichtverletzungen sowie Entschädigungsansprüche für Betroffene sind nicht vorgesehen. Damit bleibt der Entwurf hinter den Forderungen nach einer konsequenten Einbindung von Plattformen in die Bekämpfung digitaler Gewalt zurück", stellt Sina Tonk fest.

Ohne wirksame Verfolgung und ein Ende der Täter-Opfer-Umkehr wird das Strafrecht ein stumpfes Schwert bleiben. Es braucht daher verpflichtende Fortbildungen für Polizei und Justiz. Und: Gewalt gegen Frauen muss schon im Ursprung bekämpft und Prävention im Kindes- und Jugendalter massiv ausgebaut werden. Hier fehlt bisher ein umfassendes Konzept – damit toxische Rollenbilder und Verhaltensmuster sich gar nicht erst in den Köpfen festsetzen.“

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