Stellungnahme von TERRE DES FEMMES zu Afghanistan unter fünf Jahren Taliban-Herrschaft – ein Staat, der Frauen alle Rechte nimmt.
Die Welt sieht dabei zu, wie unter der Taliban-Herrschaft, Mädchen und Frauen in Afghanistan die Menschenrechte systematisch entzogen werden.
Seit der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 erleben Mädchen und Frauen in Afghanistan eine beispiellose systematische Entrechtung, die ihre Menschenwürde massiv angreift und sie zu unsichtbaren BürgerInnen zweiter Klasse degradiert. Die Unterwerfung der Frau ist keine Nebenwirkung der Politik der Taliban – sie ist ihr Staatsprogramm, das jeden Aspekt des Lebens von Mädchen und Frauen kontrolliert und beschneidet.
Afghanistan unter den Taliban ist heute ein Land, in dem Mädchen und Frauen keine Rechte, keine Würde und keine Zukunft haben. Sie sind:
- Unsichtbar – verbannt aus der Öffentlichkeit, gezwungen zu Hause zu bleiben
- Stumm – ihnen wurde das Recht auf Meinungsfreiheit und Teilhabe entzogen
- Machtlos – sie haben keine rechtlichen Mittel, sich gegen Gewalt oder Ausbeutung zu wehren
- Schutzlos – sie werden zu Eigentum gemacht, verkauft, gehandelt, verschenkt
- Ausgeschlossen – eine ganze Generation wird ohne Bildung, ohne Perspektiven, ohne Hoffnung aufwachsen
Wir fordern die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft auf, die systematische Vernichtung der Rechte von Mädchen und Frauen in Afghanistan aufzuhalten und mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln einzugreifen. Das heißt konkret:
- Keine Anerkennung oder Normalisierung der De-facto-Herrschaft der Taliban als legitime Regierung – weder regulär noch schleichend! Vielmehr sollten die Taliban konsequent isoliert werden – einschließlich Reiseverboten und dem Einfrieren von Vermögen von Funktionären.
- Kontakte zu den Taliban sollten auf das unbedingt Notwendige beschränkt und transparent gemacht werden. Keine Ausweitung der Beziehungen bzw. Verhandlungen mit den Taliban ohne die nachweisliche Anerkennung und den Schutz der Menschen- und v.a. Frauenrechte! Denn: Menschenrechte sind das verfassungsrechtlich verankerte Fundament deutscher Außenpolitik. Sie dürfen nicht zur Verhandlungsmasse werden!
- Keine Akkreditierung von Botschaftspersonal oder andere Gegenleistungen für Rückführungen und Abschiebungen! Keine Aufweichung menschenrechtlicher Standards aus migrationspolitischen Gründen!
- Keine Abschiebungen nach Afghanistan, solange Menschen dort Verfolgung, Folter, willkürliche Inhaftierung oder unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung drohen.
- Humanitäre Hilfe für Afghanistan muss angesichts zunehmender Hungers- und Existenznot ausgeweitet werden und v.a. auch frauengeführte Haushalte, Mädchen und Frauen erreichen. Sie darf die Taliban jedoch weder politisch noch finanziell stärken.
- Aufnahme von „Gender Apartheid“ in völkerrechtliche Instrumente, um die systematische Unterdrückung von Frauen in Afghanistan strafrechtlich zu verfolgen.
Was ist in den letzten fünf Jahren passiert?
Menschenrechte: Systematisch beschnitten
Die Taliban haben durch über 50 Dekrete seit 2021 die grundlegendsten Rechte von Mädchen und Frauen per Gesetz abgeschafft. Das Recht auf Bildung, Arbeit, freie Bewegung, politische Teilhabe und selbst die Kontrolle über den eigenen Körper wurden ihnen entzogen. Afghanistan ist heute das einzige Land der Welt, in dem Mädchen ab der 7. Klasse von der Schule ausgeschlossen sind und Frauen kein Studium mehr aufnehmen dürfen. Über 2,2 Millionen Mädchen haben keinen Zugang zu Bildung (UNESCO, 2025). Frauen sind von fast allen Berufen ausgeschlossen – nur noch 2 % der Frauen sind in bezahlter Arbeit tätig, gegenüber 21 % im Jahr 2020 (ILO, 2026). Die Taliban haben damit nicht nur individuelle Rechte beschnitten, sondern eine ganze Generation von Frauen aus der Gesellschaft „gelöscht“.
Menschenwürde: Zerstört durch Erniedrigung und Gewalt
Die Würde von Frauen wird in Afghanistan heute staatlich verordnet verletzt. Durch die verpflichtende Burka (Mai 2022) und das Verbot, das Haus ohne männlichen Vormund (Mahram) zu verlassen, werden Frauen zu fremdbestimmten, unsichtbaren Wesen degradiert. Sie dürfen sich nicht in Parks, Fitnessstudios oder Schönheitssalons (November 2022), nicht in Restaurants, nicht auf öffentlichen Plätzen aufhalten – sie sind aus dem öffentlichen Raum verbannt. Selbst ihr Recht, zu singen, zu lesen oder ihre Stimme in der Öffentlichkeit zu erheben, wurde ihnen genommen. Die UN haben diese Politik als „Gender-Apartheid“ klassifiziert – ein System, das darauf abzielt, Frauen durch Entrechtung und Ausgrenzung zu beherrschen.
Partizipation: Ausgeschlossen die Gesellschaft und Politik mitzugestalten
Frauen, die einst 27 % der ParlamentarierInnen stellten, 4 Ministerien leiteten und als Richterinnen, Anwältinnen und Polizistinnen arbeiteten, sind heute vollständig aus allen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Keine Frau darf mehr:
- wählen oder gewählt werden,
- politische Ämter übernehmen,
- an öffentlichen Debatten teilnehmen,
- in nationalen und internationalen NGOs arbeiten (Verbot seit Dezember 2022) bzw. für die Vereinten Nationen (seit April 2023).
Die Taliban haben die Hälfte der Bevölkerung von der Gestaltungsmacht der Gesellschaft ausgeschlossen. Frauen, die einst Lehrerinnen, Ärztinnen und Unternehmerinnen waren, sind heute zu Häuslichkeit verdammt – oder zur Flucht gezwungen.
Menschen zweiter Klasse: Juristische und soziale Entrechtung
Frauen in Afghanistan sind heute per Gesetz Menschen zweiter Klasse. Ihr Zeugnis vor Gericht zählt nur die Hälfte eines Mannes. Sie erben nur die Hälfte dessen, was ein Mann erbt. Sie dürfen nicht ohne Erlaubnis des Ehemannes reisen, arbeiten oder medizinische Entscheidungen treffen. Selbst ihr Recht auf Scheidung wurde de facto abgeschafft (OHCHR, 2026). Die Taliban haben das Schutzheiratsalter ab 16 Jahren abgeschafft. Maßgeblich für die Heiratsfähigkeit ist die Pubertät, die für die Taliban ab 9 Jahren beginnt. Die Zwangsheirat ist durch die Taliban legalisiert – Mädchen werden wie Ware behandelt, verkauft und verheiratet, oft an deutlich ältere Männer oder Taliban-Kämpfer als „Belohnung“ (Amnesty International, 2025).
Gewalt: Staatlich geduldete und geförderte Unterdrückung
Die Taliban haben nicht nur die Strafverfolgung von Gewalt gegen Frauen abgeschafft, sie haben Gewalt gegen Frauen institutionalisiert. Was früher durch das EVAW-Gesetz (2009) als Verbrechen galt – häusliche Gewalt, Vergewaltigung, Ehrenmord – ist heute straffrei.
- 70 % der Frauen berichten von einer Zunahme der Gewalt seit 2021 (Amnesty International, 2025).
- Vergewaltigung in der Ehe ist nicht mehr strafbar – Überlebende werden stattdessen als „Ehebrecherinnen“ bestraft, mit bis zu 100 Peitschenhieben (OHCHR, 2026).
- Ehrenmorde haben um 100 % zugenommen: Schätzungsweise 400-600 Fälle pro Jahr (Amnesty International, 2025), oft durch Erschießen, Ersticken oder Verbrennen.
- Alle Frauenhäuser wurden geschlossen (2022) – es gibt keinen Schutz mehr für Frauen, die Betroffene von Gewalt sind.
Versklavung und Menschenhandel: Frauen als Ware
Die wirtschaftliche Not und die rechtliche Straflosigkeit haben Afghanistan zu einer Region mit stark verbreitetem Frauenhandel gemacht. Die Zahlen sind erschütternd:
- 5.000 - 8.000 Fälle von Menschenhandel pro Jahr (IOM, 2026) – eine Verfünffachung seit 2020.
- 70 % der Betroffene sind Mädchen unter 18 Jahren (UNODC, 2025).
- Familien verkaufen ihre Töchter für 5.000-20.000 USD, um zu überleben (medica mondiale, 2024).
- Zwangsverheiratung mit Taliban-Kämpfern ist eine gängige Praxis – Mädchen werden als „Kriegsbeute“ oder „Belohnung“ an Kämpfer vergeben.
Die Taliban unternehmen nichts gegen Menschenhandel – im Gegenteil: Viele ihrer Mitglieder sind selbst in die Netzwerke verwickelt (Human Rights Watch, 2026).
Künftige Generationen werden uns fragen: Was habt ihr zum Schutz von Mädchen und Frauen in Afghanistan getan? Die traurige Wahrheit lautet: bislang zu wenig!
Berlin, 13.08.2026
Gesa Birkmann
Bundesgeschäftsführerin Politik und Themen
TERRE DES FEMMES e.V.