• 28.07.2026

Stellungnahme von TERRE DES FEMMES zum 75. Jubiläum der Genfer Flüchtlingskonvention

Mehr als 300 Organisationen rufen zum Umdenken im Flüchtlingsschutz auf: Es geht auch anders!

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Hier das Memorandum mitzeichnen und eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz unterstützen


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75 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: Ein Aufruf zur Bewahrung des Schutzes

Am 28. Juli 2026 jährt sich die Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zum 75. Mal. Dieses historische Abkommen, geboren aus den Schrecken des Zweiten Weltkriegs und des Holocaust, legte den Grundstein für den internationalen Schutz von Menschen, die vor Verfolgung fliehen. Es ist ein Meilenstein des Völkerrechts und ein Versprechen der Staatengemeinschaft: Niemand darf in einen Staat zurückgeschickt werden, in dem ihm Folter, unmenschliche Behandlung oder das Risiko des Todes droht. Doch heute, 75 Jahre später, steht dieses Versprechen unter massivem Druck.

Die GFK und ihre Lücken: Warum der subsidiäre Schutz unverzichtbar ist

Die Genfer Flüchtlingskonvention schützt vor Verfolgung – doch sie enthält Lücken. So gewährt sie keinen Schutz vor der Todesstrafe, die heute in allen EU-Staaten geächtet ist. Um diese Schutzlücken zu schließen, führte der europäische Gesetzgeber 2004 den subsidiären Schutz ein. Dieser ergänzt den GFK-Schutz um den Schutz vor Folter, Todesstrafe und lebensbedrohlichen Gefahren in kriegerischen Konflikten – gestützt auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Der subsidiäre Schutz ist somit keine bloße Option, sondern eine notwendige Ergänzung, um den völkerrechtlichen Verpflichtungen der EU-Staaten gerecht zu werden.

Dass nun – wie aktuell von Teilen der europäischen Politik diskutiert – die Abschaffung des subsidiären Schutzes gefordert wird untergräbt die Grundfesten des Menschenrechtsschutzes. Sollte dieser Schutz entfallen, würden Tausende Menschen, die vor Krieg, Folter oder willkürlicher Gewalt fliehen, schutzlos zurückbleiben. Besonders betroffen wären Kinder und Frauen, die ohnehin bereits überproportional von Gewalt und Ausbeutung betroffen sind. weitere Einschränkungen würden sie noch härter treffen.

Aktuelle Bestrebungen in der EU: Ein Angriff auf die Menschenrechte

Mit großer Sorge betrachten wir die aktuellen europäischen Bestrebungen, den Flüchtlingsschutz massiv einzudämmen. Das im Juni 2026 in Kraft getretene Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) zielt zwar auf eine Harmonisierung der Asylverfahren ab, doch die damit verbundenen Verschärfungen – wie die Ausweitung von Grenzverfahren, die Einschränkung von Rechtsmitteln und die geplante Abschaffung des subsidiären Schutzes – gefährden die Kernprinzipien der GFK. Die Forderung der Europäischen Volkspartei (EVP), den subsidiären Schutz abzuschaffen, ist ein alarmierendes Signal. Sie ignoriert, dass dieser Schutz für viele Geflüchtete überlebenswichtig ist und die EU-Staaten daran bindet, ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten.

Das Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz: Eine Zukunftsvision

In diesem Kontext ist das „Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz“ von inzwischen über 300 zivilgesellschaftlichen Organisationen ein dringend notwendiges Gegengewicht. Unter dem Motto „Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ fordert das Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Menschenrechtsorganisationen ein Umdenken: Statt Schutz zu beschneiden, muss er gestärkt werden. Das Memorandum benennt fünf zentrale Handlungsfelder: Globalen Schutz schaffen, sichere Fluchtwege ermöglichen, faire Asylverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, gute Startbedingungen durch soziale Rechte und Teilhabe und Mitbestimmung – Gesellschaft gemeinsam gestalten. Es entwirft eine Vision, die auf den Grundwerten von Solidarität, Respekt und gesellschaftlichem Zusammenhalt basiert – Werte, die auch die GFK prägen.


Forderungen an die EU und Deutschland

Anlässlich des 75. Jubiläums der GFK richten wir an die Europäische Union und die Bundesregierung die dringende Forderung:

  1. Bewusstsein für die Unteilbarkeit der Menschenrechte: Die Menschenrechte sind universell und unteilbar. Jede Einschränkung des Schutzes für eine Gruppe von Geflüchteten untergräbt das Fundament des internationalen Rechtssystems. Die EU muss sich klar zu ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen bekennen – insbesondere zur GFK und zur EMRK.
     
  2. Beibehaltung und Stärkung des subsidiären Schutzes: Der subsidiäre Schutz ist kein Luxus, sondern eine völkerrechtliche Notwendigkeit. Seine Abschaffung würde nicht nur rechtliche Lücken reißen, sondern auch einen gefährlichen Präzedenzfall für die Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes schaffen. Stattdessen muss der subsidiäre Schutz als unverzichtbarer Bestandteil des europäischen Asylsystems gestärkt werden.
     
  3. Schutz besonders verletzlicher Gruppen: Kinder und Frauen sind in Flucht- und Migrationskontexten besonders gefährdet. Weitere Einschränkungen des Schutzes würden sie unverhältnismäßig hart treffen. Die EU und Deutschland müssen sicherstellen, dass ihre Asylpolitik geschlechtersensibel ist und den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Frauen Rechnung trägt.
     
  4. Umsetzung des Memorandums: Die Forderungen des zivilgesellschaftlichen Bündnisses müssen ernst genommen werden. Dazu gehören:
     
    • Die Abschaffung des Konzepts „sicherer Drittstaaten“,
    • Die Stärkung des europäischen Solidaritätsmechanismus,
    • Die Gewährleistung fairer und menschenwürdiger Asylverfahren,
    • Die Ablehnung von Rückführungen in Staaten, in denen Schutzsuchende nicht sicher sind.
       
  5. Keine Auslagerung von Verantwortung: Die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten, die keine funktionierenden Schutzsysteme haben, ist mit den Prinzipien der GFK unvereinbar. Die EU darf ihre Schutzverantwortung nicht auf andere abwälzen.

 

Aufruf zur Verantwortung

Das 75. Jubiläum der Genfer Flüchtlingskonvention ist kein Anlass zur Selbstzufriedenheit, sondern ein Weckruf. Die Errungenschaften der GFK sind kein historisches Relikt, sondern ein lebendiger Auftrag – heute mehr denn je. In einer Zeit, in der die Zahl der Geflüchteten weltweit steigt und die globalen Herausforderungen komplexer werden, darf der Schutz von Menschen auf der Flucht nicht zur Verhandlungsmasse werden.

Die GFK ist ein starkes Symbol der Menschlichkeit und wichtiges Instrument, diese zu verwirklichen - nach den Gräueltaten des 20. Jahrhunderts. Ihre Prinzipien sind zeitlos: Schutz vor Verfolgung, Achtung der Menschenwürde und das Verbot der Rückführung in Gefahr. Diese Prinzipien müssen wir heute gegen alle Angriffe verteidigen – im Namen derer, die Schutz brauchen, und im Namen dessen, wofür wir als Gesellschaft stehen.

Die EU und Deutschland müssen sich ihrer historischen und moralischen Verantwortung bewusst sein. Flüchtlingsschutz ist kein Akt der Barmherzigkeit, sondern eine völkerrechtliche Pflicht. Wir lassen nicht zu, dass 75 Jahre Fortschritt in wenigen Jahren zunichtegemacht werden.

Die Geschichte wird uns fragen, auf welcher Seite wir standen. Unsere Antwort ist klar: Wir stehen an der Seite der Betroffenen.


Berlin, 28.07.2026

Gesa Birkmann 
Bundesgeschäftsführerin Politik und Themen
TERRE DES FEMMES e.V.

 

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