Stellungnahme von TERRE DES FEMMES zur Verschärfung der Versorgungskrise bei Schwangerschaftsabbrüchen durch kirchliche Träger
Berlin, den 05.02.2026
Die Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche ist in vielen Regionen Deutschlands prekär. Seit Jahren sinkt die Zahl der Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken, die Abbrüche anbieten. Frauen müssen in vielen Fällen weite Wege zurücklegen, lange Wartezeiten in Kauf nehmen oder erleben, dass ihnen selbst medizinisch notwendige Eingriffe verweigert werden. Besonders betroffen sind Frauen in ländlichen Regionen, ungewollt Schwangere mit geringem Einkommen, junge Schwangere oder Frauen in akuten Krisensituationen. Eine sichere und wohnortnahe Versorgung ist für viele Frauen schon jetzt nicht gewährleistet, das zeigen die Ergebnisse der ELSA-Studie. Die prekäre Versorgungslage verschärft sich weiter, wenn durch Klinikfusionen kirchliche Träger Schwangerschaftsabbrüche verbieten.
Der Fall in Lippstadt zeigt exemplarisch, wie religiöse Träger zunehmend Einfluss auf die öffentliche Gesundheitsversorgung ungewollt Schwangerer nehmen – mit gravierenden Folgen für Betroffene. Gynäkologe Prof. Dr. Joachim Volz steht vor Gericht, weil er sich weigert, den neuen Vorgaben seines Arbeitgebers nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt, zu folgen: Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich abzulehnen – selbst dann, wenn sie medizinisch eindeutig indiziert und rechtlich zulässig sind. Nach der Fusion ist die katholische Kirche neuer Träger des Krankenhauses in Lippstadt und nutzt diese Position, um ihre religiösen Regeln durchzusetzen. In erster Instanz hat das Arbeitsgericht Hamm am 8. August 2025 die Klage des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz gegen das Abtreibungsverbot am Christlichen Klinikum Lippstadt zurückgewiesen. Am 5. Februar wird der Fall in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamm verhandelt.
Für TERRE DES FEMMES ist dieser Fall kein isolierter arbeitsrechtlicher Konflikt, sondern ein alarmierendes Signal für die Gesundheit und das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland.
Besonders problematisch ist, wenn konfessionelle Krankenhäuser Teil der öffentlichen Gesundheitsversorgung sind und überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Krankenhäuser haben einen staatlichen Sicherstellungsauftrag – sie müssen medizinische Leistungen für alle Menschen zugänglich bereitstellen. Sich mit Berufung auf die Religionsfreiheit dem staatlichen Sicherstellungsauftrag aus Teilen der Gesundheitsversorgung zu entziehen, darf nicht hingenommen werden! Schwangerschaftsabbrüche, die nach geltendem Recht zulässig sind, gehören zur regulären medizinischen Versorgung und sind von allen öffentlichen Krankenhäusern durchzuführen.
Der aktuelle Rechtsstreit verdeutlicht, wie auch Ärztinnen und Ärzte massiv unter Druck geraten. Wenn Klinikleitungen Abbrüche verbieten und mit Kündigungen drohen, wird medizinisches Fachpersonal daran gehindert, nach fachlichen Standards und im Sinne der Patientinnen zu handeln. Zudem zeigen sich die strukturellen Defizite der aktuellen Rechtslage: Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland im Strafgesetzbuch geregelt und grundsätzlich nach §218 StGB eine Straftat, die nur unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt. Diese Kriminalisierung trägt maßgeblich zur Stigmatisierung von Frauen und ÄrztInnen bei und zu einer schlechten Versorgungslage. Der §218 StGB muss daher aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden und die Bundesregierung muss den staatlichen Versorgungsauftrag über die Regeln der katholischen Kirche stellen.
TERRE DES FEMMES fordert eine klare politische Weichenstellung: Der Staat muss seiner Verantwortung nachkommen und eine flächendeckende, sichere und diskriminierungsfreie Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen gewährleisten. Dazu gehört, dass öffentliche und öffentlich finanzierte Krankenhäuser verpflichtet werden, diese Leistungen anzubieten. Religionsfreiheit darf nicht als Vorwand dienen, um Frauen medizinische Versorgung zu verweigern, ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen und Ärztinnen und Ärzte in ihrer Arbeit einzuschränken.
Deshalb fordert TERRE DES FEMMES von der Bundesregierung:
- die ersatzlose Streichung der Paragrafen 218/219 aus dem Strafgesetzbuch und des Paragrafen 12 aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG), in dem eine Mitwirkung der ÄrztInnenschaft an einem Schwangerschaftsabbruch freigestellt ist;
- wohnortnahe, flächendeckende und kostenlose Versorgung als medizinische Basisleistung der Krankenkassen;
- freiwillige, qualifizierte und kostenlose Beratungsangebote bei ungewollter Schwangerschaft;
- auf dem Stand der medizinischen Entwicklung orientierte Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs und Wahlfreiheit bezüglich der Methode;
- Ausbau des Angebots an unabhängigen Beratungsstellen zur Verhütung, Vorsorge und Schwangerschaft;
- kostenlose Verhütungsmittel und kostenlose Abgabe der „Pille danach“ sowie einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Leistungen für Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete;
- Verpflichtung aller medizinischen Fakultäten und Ärztekammern zur Integration theoretischer und praktischer Inhalte in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs in Studium und FachärztInnenausbildung;
TERRE DES FEMMES stellt sich solidarisch an die Seite von Prof. Dr. Joachim Volz und allen Ärztinnen und Ärzten, die sich gegen frauenfeindliche Regeln und für die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen einsetzen.
Unterzeichnet:
Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate, TERRE DES FEMMES e.V.
Lena Henke, Referentin für sexuelle und reproduktive Rechte, TERRE DES FEMMES e.V.