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Präambel
Der Kampf für das Recht auf körperliche, genitale und sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir nur alle gemeinsam bewältigen können. Nur wenn wir alle betroffenen Gruppen einbeziehen, lässt sich unser Ziel verwirklichen, eines Tages allen Menschen ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Als Frauenrechtsorganisation setzt sich TERRE DES FEMMES seit über 30 Jahren für die weltweite Abschaffung der „Weiblichen Genitalverstümmelung“ (englisch: Female Genital Mutilation - FGM) ein.
Die Frage stellt sich, wie wir uns gegenüber der „Jungenbeschneidung“ positionieren.
Unter „Jungenbeschneidung“ (MGM – Male Genital Mutilation) verstehen wir - analog zu FGM - jeden nicht-therapeutischen operativen Eingriff am Penis, der aus ästhetischen, kulturellen, religiösen, erzieherischen, hygienischen oder vermeintlich medizinischen Motiven vorgenommen wird.
Es ist uns als Frauenrechtsorganisation bewusst, dass zwischen männlicher und weiblicher Genitalbeschneidung Unterschiede im Ausmaß und in der Auswirkung bestehen. Alle Formen der weiblichen Beschneidung gehen mit weitreichenderen Verstümmelungen einher, vor allem bei der „Infibulation“, bei der das gesamte Genital mit Klitoris und Schamlippen entfernt und danach bis auf ein kleines Loch zugenäht wird. Dieser Eingriff ist mit einer Entfernung des Penis vergleichbar. Diese Tatsache soll allerdings nicht die tiefgreifenden Folgen der Vorhautbeschneidung bei Jungen in Frage stellen.
FGM/MGM – Verletzung von Menschen- und Kinderrechten
Das Recht auf körperliche, genitale und sexuelle Selbstbestimmung muss für alle Menschen uneingeschränkt gelten - vor allem für alle Kinder. Sie können sich selbst noch nicht schützen und wehren und müssen lebenslang die Konsequenzen tragen.
Gemeinsamkeiten von FGM und MGM:
- Verletzung der Menschenrechte
- Verletzung der Kinderrechte
- Träger patriarchaler Strukturen
- Irreversible Veränderung des Körpers
- Veränderung des sexuellen Empfindens
- Verursachung von körperlichem und seelischem Schmerz
- Gesundheitliches Risiko
- Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung
Fakten
Landläufig wird angenommen, dass MGM ausschließlich in jüdischen und muslimischen Communities vorkommt. Jedoch ist weltweit etwa jeder dritte Mann von diesem Eingriff in irgendeiner Form betroffen.
Die Penisvorhaut
Die Penisvorhaut (lat. Präputium) ist ein Organ am Penis, das zum einen eine Schutzfunktion für die Eichel (vor Schadstoffen, Reibung, Verletzungen und Austrocknung) erfüllt, zum anderen als empfindsame erogene Zone eine wesentliche Rolle für die sexuelle Befriedigung und Orgasmusfähigkeit spielt. Sie besteht aus zwei übereinanderliegenden Lagen, die an ihrem Ende miteinander verwachsen sind, und dem Vorhautbändchen (lat. Frenulum). Das innere Blatt ist mit zahlreichen Nervenenden und Tastkörperchen durchzogen, was die Vorhaut zu einem äußerst empfindlichen Körperteil macht. Durch die Beschädigung oder Entfernung dieses Organs wird das sexuelle Empfinden zumeist verändert.
Praktiken
Im globalen Vergleich sehen MGM-Riten in der Praxis sehr unterschiedlich aus. Die am häufigsten praktizierte Variante von MGM ist die teilweise oder vollständige Entfernung der Penisvorhaut, manchmal auch das hochempfindliche Vorhautbändchen (Frenulum). In der Regel wird in etwa die Hälfte der gesamten am Penis befindlichen Hautfläche entfernt, das entspricht bei einem erwachsenen Mann in etwa der Größe einer kleinen Postkarte. Bei weniger invasiven Formen wird die Spitze der Penisvorhaut entfernt, während man bei anderen fast die gesamte Haut vom Penis entfernt. Bei selteneren Varianten ist das zusätzliche Aufschlitzen der Harnröhre üblich.
Begründungen
Viele dieser Praktiken werden im jeweiligen kulturellen Kontext religiös (und medizinisch) begründet. Aber auch sozialer Druck und mangelnde Aufklärung über Tragweite und Folgen des Eingriffs spielen oft eine entscheidende Rolle.
Die Puritaner in den Vereinigten Staaten des 19. Jahrhunderts nahmen das Beschneiden der Vorhaut an männlichen Kinder zur Zügelung des Sexualtriebs vor. Auch heute noch haben die USA im internationalen Vergleich eine sehr hohe Rate von MGM, heute sind es im Schnitt knapp 50%.
Physische & Psychische Konsequenzen
Je invasiver der Eingriff, desto gravierender können die Konsequenzen sein: auftreten können u.a. die Reduktion der sexuellen Empfindungsfähigkeit sowie die Austrocknung und Verhornung der Eichel durch die Freilegung ihrer Haut. Darüber hinaus können Blutungen und Entzündungen bis hin zur Todesfolge eintreten.
Nicht zu unterschätzen sind psychische Folgen, die bei einem traumatisierenden schmerzhaften Eingriff im Säuglingsalter unabhängig von körperlichen Beschwerden auftreten können.
TERRE DES FEMMES und MGM
TERRE DES FEMMES setzt sich seit über 30 Jahren dafür ein, dass Mädchen und Frauen weltweit ein gleichberechtigtes, freies und selbstbestimmtes Leben führen können. Dazu gehört auch die Bekämpfung von FGM.FGM ist weltweit und in jeder Form abzuschaffen.
Seit 2012 ist auch MGM in die öffentliche Diskussion in Deutschland getreten. Das „Kölner Urteil“(LG Köln, Urteil vom 07. Mai 2012 – 151 Ns 169/11 –, juris), bei dem zum ersten Mal die Beschneidung eines Jungen als Körperverletzung eingestuft wurde, hat eine internationale Bewegung beflügelt, die es schon seit über 40 Jahren insbesondere in den USA gibt. Der Deutsche Bundestag ergänzte 2012 als Reaktion auf des „Kölner Urteil“ in einem Schnellverfahren die Bestimmungen über das elterliche Sorgerecht im BGB um § 1631d BGB. Danach ist die Beschneidung männlicher Kinder grundsätzlich als Elternrecht deklariert. Bei Jungen unter sechs Monaten ist sogar Nicht-Ärzten der Eingriff erlaubt.
TERRE DES FEMMES spricht sich klar gegen dieses Gesetz (§ 1631d BGB) aus:
- Als Feministinnen lehnen wir die Ungleichbehandlung der Geschlechter grundsätzlich ab. Die gesetzliche Lage in Deutschland stellt FGM unter Strafe, während MGM legal ist. Vor dem Gesetz müssen aber alle Kinder unabhängig vom Geschlecht gleich gestellt sein. Dies beinhaltet für uns darüber hinaus auch den Schutz intersexueller Kinder vor medizinisch nicht notwendigen „geschlechtsangleichenden“ Operationen.
- Die Regelungen aus§ 1631d BGB relativieren die Grundrechte von Jungen: das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (insbesondere das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung), das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG sowie das Recht auf negative Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG).
- Die Regelungen aus § 1631d BGB gefährden auch den Schutz von Mädchen und Frauen, da sie dem Gleichheitsgebot aus Artikel 3 Abs.1 GG („Niemand darf aufgrund seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden”) widersprechen. Wir sehen daher die Gefahr, dass es dazu benutzt werden könnte, den so hart erstrittenen § 226a StGB(„Verstümmelung weiblicher Genitalien“) aufzuweichen.
Fazit
TERRE DES FEMMES ist für die Abschaffung jeder Form von MGM weltweit. Unsere Null-Toleranz-Haltung gilt bei MGM und FGM gleichermaßen. TDF geht davon aus, dass Kinderschutz nur erreicht werden kann, wenn er für alle Kinder gilt. Der Schutz von Mädchen und Frauen vor FGM kann nur dann Realität werden, wenn Kinderrechte nicht mehr relativierbar sind – auch nicht nach Geschlecht.
TERRE DES FEMMES arbeitet nicht explizit zu MGM, kooperiert aber weltweit mit Vereinen und Organisationen, die sich für grundsätzlichen Kinderschutz stark machen: u.a. dem Berufsverband für Kinder- und Jugendärzte Deutschland, pro familia NRW und MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene. TERRE DES FEMMES unterstützt auch Aktivitäten anlässlich des „Welttags der genitalen Selbstbestimmung“ (WWDOGA), der jährlich am 7. Mai in Köln stattfindet.
Verabschiedet von den Vorstandsfrauen Prof. Dr. Godula Kosack (Vorsitzende), Inge Bell (Stellvertretende Vorsitzende), Christa Stolle (Geschäftsführender Vorstand), Dr. Necla Kelek und Dr. Hania Luczak.
Berlin, den 23. Februar 2018
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