In mehr als 40 Ländern, vorwiegend in Afrika, ist Polygamie erlaubt. Aber auch im Nahen Osten, wie in Saudi-Arabien oder dem Iran sowie in Ländern aus dem asiatischen Kulturkreis, wie Indien und Indonesien wird die Vielehe toleriert. Die Vereinten Nationen haben in einem Bericht von 2009 Polygamie als “Verletzung der Menschenrechte der Frauen und ihres Rechts auf Würde” bezeichnet.
Um ein Verständnis bezüglich der Begriffsverwendung zu schaffen, wird hier auf die unterschiedlichen Bezeichnungen eingegangen. Polygamie kann synonym zu Vielehe verwendet werden und bezeichnet eine Duldung von eheähnlichen Beziehungen zur gleichen Zeit. Hierbei werden zwei Formen unterschieden:
- Die Polygynie, auch Mehrfrauenehe, bei der ein Mann mehrere Frauen hat
- Die Polyandrie, bei der eine Frau mehrere Männer hat.
Da Polyandrie ein sehr seltenes Phänomen ist und TERRE DES FEMMES sich auf die Perspektive der Frau konzentriert, wird in diesem Papier die Polygynie im Fokus stehen. Wir verwenden jedoch den Begriff der Polygamie, da er geläufiger ist.
Polygamie und das Recht in Deutschland
Polygamie ist in Deutschland nach § 1306 BGB und § 172 StGB verboten. Die Doppelehe kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden (§172 StGB).
Das Verbot der Mehrfachehe wird jedoch häufig über den Familiennachzug umgangen. Flieht etwa ein Mann mit seiner gesetzlich verheirateten Frau nach Deutschland, darf er weitere durch Imame getraute Ehefrauen nachholen, wenn er mit diesen ebenfalls Kinder hat. Ob er mit diesen weiteren Ehefrauen zusammenwohnt, ist rechtlich irrelevant, da islamisch geschlossene Ehen in Deutschland nicht anerkannt sind.
Durch den Anstieg des Migrationsanteils in der Bevölkerung nimmt die Anzahl der polygamen Ehen laut Kim Schibilla zu.[1] Da Polygamie in Deutschland verboten ist, werden polygame Ehen statistisch nicht erfasst. Deshalb existieren hierzu keine offiziellen Statistiken, sondern nur Schätzungen und Erfahrungsberichte.
Auch dazu, wie viele Muslime in Deutschland nach islamischem Recht in Mehrfrauenehen leben, gibt es keine gesicherten Zahlen. Grundsätzlich können solche Ehen nicht nur im Ausland, sondern auch von einem Imam in Deutschland geschlossen werden. Ein muslimischer Geistlicher ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Bräutigam bereits verheiratet ist. Nicht alle Imame verlangen vor der Eheschließung eine Bescheinigung darüber, dass das Paar vorab standesamtlich geheiratet hat oder beide nicht bereits mit anderen verheiratet sind. Strenggläubige Muslime lehnen dies oft sogar ab. Da sexueller Kontakt außerhalb einer Ehe für Muslime verboten ist, werden Ehen geschlossen, um intim werden zu dürften, ohne von der islamischen Gesellschaft verurteilt zu werden.
Auswirkungen der Polygamie für Frauen
- Polygamie diskriminiert Frauen, da nur muslimische Männer polygam leben dürfen. Zudem ist sie frauenverachtend, da Ehefrauen kein Mitspracherecht haben. Sie sind häufiger Opfer von Gewalt aufgrund des hohen Konfliktpotenzials, dass eine Familienstruktur aufweist, in der ein Mann über mehrere Ehefrauen (mit unterschiedlichem Status) verfügt und bestimmen kann. Sehr oft wurden diese Frauen schon als Mädchen zwangsverheiratet.
- Polygamie fördert Parallelgesellschaften, da sie der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Wege steht. Gleichzeitig verweigert Polygamie vielen (häufig) muslimischen Frauen die Möglichkeit, von ihren Rechten, die ihnen in europäischen Gesellschaften rechtmäßig zustehen, Gebrauch zu machen.
- Nicht nur Frauen, sondern auch Kinder leiden unter Polygamie. Sie müssen ihre Väter teilen, bekommen ein falsches Wertebild vermittelt und erleben häufiger häusliche Gewalt. Polygamie destabilisiert oft Beziehungen und birgt ein hohes Konfliktpotential innerhalb des Familiengefüges.
Mögliche Auswirkungen der Polygamie auf Kinder:
- beengte Wohnverhältnisse
- familiäre Spannungen durch Vernachlässigungen durch den Vater
- alleinige Kinderbetreuung und Haushaltsführung durch die Mütter
- Gewalt des Ehemannes gegenüber seinen Frauen und Kindern
- Schulprobleme und Entwicklungsstörungen
- Verlustängste
- Minderwertigkeitskomplexe
- falsche Wertevermittlung
Polygamie ist in Deutschland trotz Verbot aus verschiedenen Gründen verbreitet:
- Häufig wird das deutsche Recht nicht anerkannt, da die Scharia als das oberste, islamische Rechtssystem gilt
- Laut Scharia haben Männer ein Recht auf mehrere Ehefrauen
- Solange Imame nicht gesetzlich verpflichtet sind zu prüfen, ob der Heiratswillige bereits anderweitig verheiratet ist, interessieren sie sich nicht dafür, ob sie gerade seine Erst-, Zweit- oder Drittfrau trauen.
- Es gibt kein Zentralregister für islamische Ehen, das eingesehen werden könnte, um zu überprüfen, ob ein Ehewilliger bereits verheiratet ist.
- Polygamie kann in Großstädten problemlos geheim gehalten werden.
- Die Pflicht des Mannes nach islamischen Recht, für die Zweit- oder Drittfrau ebenso gut sorgen zu können wie für seine erste Ehefrau, wird mit dem deutschen Sozialsystem obsolet. Die weiteren Ehefrauen können unabhängig von ihrem nach deutschem Recht nicht verheirateten islamischen Ehemann Hartz IV und für ihre Kinder Kindergeld erhalten. So kommt es dazu, dass der Sozialstaat Polygamie fördert.
Forderungen
TERRE DES FEMMES lehnt Polygamie entschieden ab, da sie Instrument und Produkt eines patriarchalischen Systems ist, das mit unserer demokratischen Grundordnung nicht in Einklang zu bringen ist. Sie verstößt gegen das Prinzip der Gleichberechtigung, verhindert die Integration in unser Wertesystem und gefährdet das Wohl von Frauen und Kindern. Eine gelungene Integration setzt die Akzeptanz der Gleichberechtigung der Frauen voraus sowie die Einhaltung der deutschen Gesetze (GG, StGB, BGB).
TERRE DES FEMMES fordert, das Personenstandsgesetz wieder dahingehend zu ändern, dass die standesamtliche Trauung der religiösen vorausgehen muss, wie es bis 2009 vorgeschrieben war. So wäre jeder Geistliche verpflichtet zu überprüfen, ob bereits eine staatlich geschlossene Ehe besteht, die eine Mehrfachehe ausschließt.
Unsere Forderungen in Kürze:
- Änderung des Personenstandgesetzes, so dass vor einer religiösen eine standesamtliche Trauung rechtlich verbindlich wird.
- Ein Verstoß gegen das Personenstandgesetz muss, ähnlich wie in Frankreich, unterStrafe stehen.
- Kein Familiennachzug für Zweit- und Drittfrauen
- Aufklärungsprogramme in Moscheen und muslimischen Gemeinden
Behörden sollen bei aufgedeckter Polygamie oder bei deren Verdacht verpflichtet werden, Untersuchungen einzuleiten und gesetzliche Schritte zu unternehmen, da Polygamie in Deutschland gem. § 1306 BGB und § 172 StGB verboten ist.
Verabschiedet von den Vorstandsfrauen Prof. Dr. Godula Kosack (Vorsitzende), Inge Bell (Stellvertretende Vorsitzende), Christa Stolle (Geschäftsführender Vorstand), Dr. Necla Kelek und Dr. Hania Luczak.
Frankfurt, den 15. Februar 2019
[1] Schibilla, Kim (2018): Eigentlich strafbar: Deshalb schaut die Justiz bei Vielehen oftmals weg. Focus Online (letzter Zugriff am 11.02.2019)
Hintergrundinformationen zur Polygamie mit Quellenangaben:
- Polygamie in Deutschland – Hintergrundinformationen in Deutsch (auführliche Quellen)
- Polygamie in Deutschland – Hintergrundinformationen in Arabisch (auführliche Quellen)