(Gemäß dem Auftrag der Mitgliederversammlung vom 26. - 27. April 2008, am 19. September 2009 erarbeitet und abgestimmt)
Kirchen, andere Religionsgemeinschaften und religiöse Verbände berufen sich zunehmend auf die in Deutschland garantierte Religionsfreiheit (Art. 4, Abs. 1 und Abs. 2 GG), um das ebenfalls verfassungsmäßig garantierte Recht auf Gleichberechtigung (Art. 3, Abs. 2 GG) zu unterlaufen. Sie bemühen sich um Gesetzesänderungen, die ihre Vorstellungen einer „gottgewollten“ Geschlechterordnung etablieren.
TERRE DES FEMMES tritt solchen Bestrebungen entschieden entgegen. TDF fordert die konsequente Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile (Art. 3 GG, Abs. 2). TERRE DES FEMMES fordert daher auch die Abschaffung der Geschlechterapartheid in den Religionsgemeinschaften; Spiritualität und Religion gehören beiden Geschlechtern gleichermaßen.
Zur Durchsetzung dieser Ziele bezieht TDF folgende Positionen:
- Das Recht auf Gleichberechtigung, Bildung, Freiheit, Unversehrtheit und Selbstbestimmung von Frauen darf nicht von religiösen Vorstellungen, unter Berufung auf die Religionsfreiheit, unterminiert werden. Die grundgesetzlich garantierte Gleichberechtigung von Frau und Mann ist deshalb der Religionsfreiheit überzuordnen.
- TDF plädiert für eine strikte Trennung von religiösen Weltanschauungen, ihren Institutionen und dem Staat bzw. der Politik.
- TDF verteidigt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gegen Versuche, dieses aus religiöser Motivation einzuschränken.
- TDF befürwortet einen „Integrativen Ethikunterricht“ an Stelle eines konfessionellen Religionsunterrichts.
- TDF erklärt sich solidarisch mit Frauen und Männern, die sich innerhalb ihrer Religionsgemeinschaft für die Gleichberechtigung der Geschlechter (im Gegensatz zu einer „Gleichwertigkeit“ der Geschlechter) einsetzen.
Beiblatt zum Positionspapier „Frauenrechte und Religion“ vom 19. September 2009
Zu 1.:
Den Frauen von TERRE DES FEMMES ist bewusst, dass die Artikel des Grundgesetzes als gleichwertig gelten. Da es in der Praxis natürlicherweise zu Kollisionen kommt, bedient sich die Rechtsprechung daher des Prinzips der Güterabwägung (Praktische Konkordanz), um im Einzelfall abzuwägen, welches (Grund-)Recht mehr Gewicht bekommt. Mit welcher Tendenz die Abwägung erfolgt, wird maßgeblich von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und politischen Stimmungslagen beeinflusst. Hier fordert TERRE DES FEMMES, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau der Religionsfreiheit überzuordnen ist. Die Gleichberechtigung und Würde der Frau, die Verhinderung ihrer Diskriminierung, der Mensch an sich ist wichtiger als uralte und überholte religiöse Ideen, Dogmen und religiöse Gesetze.
Historisch ist das Recht auf Religionsfreiheit, wie es heute in Art. 4 GG (und auch in den diesbezüglichen Bestimmungen der Menschenrechts-Charta) festgeschrieben ist, entstanden, um Menschen – gegen den Anspruch der jeweils anderen monotheistischen Religionen, Alleinvertreter der „Einen Wahrheit“ zu sein – überhaupt das Recht auf Ausübung ihrer eigenen Religion zu geben. Der Artikel wird heute – völlig ahistorisch – zu einem Instrument der Etablierung von Fundamentalismus und Frauenunterdrückung, die beide dem Gedanken des Grundrechts eklatant widersprechen. (Beispiele sind die Auseinandersetzungen um das Kopftuch und die Verweigerung der Teilnahme der Töchter an Klassenfahrten und Schwimmunterricht).
Zu 2.:
Da die meisten Religionen in ihren Ursprüngen, Dogmen und Machtstrukturen frauenfeindlich sind, dürfen sie in einer demokratischen, freiheitlichen, aufgeklärten Gesellschaft keinen Einfluss auf die für alle geltenden Regeln haben. Religion ist persönliche Angelegenheit jedes einzelnen Menschen.
Die Entstehung pluralistischer Gesellschaften, die individuelle Lebensentwürfe zulassen, ist untrennbar mit der Säkularisierung verbunden. Erst als es den Religionen nicht mehr möglich war, für alle Lebensbereiche konkrete Anweisungen zu geben, konnten Menschen ihr Leben abweichend von den vorherrschenden Vorstellungen gestalten. Dies gilt gerade auch für Frauen, die sich aus ihrer in der patriarchalischen Gesellschaft zugeschriebenen und von der Religion gestützten Rolle befreien wollen. (Pluralismus im positiven Sinne darf nicht verwechselt werden mit einem Nebeneinander unterschiedlicher antiemanzipatorischer Religionssysteme und –gemeinschaften, die sich darin gleichen, dass sie keine Abweichung zulassen.)
Deshalb müssen Staat und Religionsgesellschaften, Religion und Politik getrennt werden. Das vom Staat gesetzte, in den Parlamenten von gewählten Abgeordneten beschlossene Recht, muss für alle Bürger und Bürgerinnen gelten; Sonderbereiche, in denen anderes, von Religionsgemeinschaften bestimmtes Recht gilt, dürfen wir nicht zulassen. Das gilt auch für das Arbeitsrecht; hier darf kein kircheneigenes Arbeitsrecht Geltung haben. Ebenso lehnen wir schariarechtliche „Mediations“-Einrichtungen und Scharia-Räte ab.
In diesem Zusammenhang fordert TERRE DES FEMMES die Zurücknahme der Wiederzulassung der Religiösen Voraustrauung. Bei der Religiösen Voraustrauung handelt es sich nicht um „harmlose Folklore“, sie wird in traditionell und fundamentalistisch ausgerichteten Religionsgemeinschaften als verbindlich angesehen und legalisiert Zwangsheirat und die Entrechtung betroffener Frauen und Mädchen.
Zu 3.:
TERRE DES FEMMES fordert, endlich ein Klima der Akzeptanz für sexuelle Selbstbestimmung und Autonomie aller Geschlechter herzustellen. Schon in der Schule muss, genau wie das Thema Rassismus und Fremdenhass, der dazugehörende Themenbereich Sexismus und Frauenhass (Misogynie) behandelt werden, dem jährlich weltweit Tausende von Frauen zum Opfer fallen. Behandelt werden muss selbstverständlich auch das Thema der Homosexualitätsfeindlichkeit, die ebenfalls durch Gebote in Bibel und Koran unterstützt wird.
Die sog. abrahamitischen Religionen, die unsere Gesellschaft und Kultur in den vergangenen Jahrhunderten geprägt haben, waren und sind darum bemüht, die Sexualität der Frau zu definieren und zu kontrollieren. Frauen wurden im westlichen Kulturkreis zunächst als sexuell unbändig und von ihren Trieben gesteuert verleumdet, später mussten sie dem Ideal der asexuellen „reinen“ Jungfrau und treuen Gattin folgen, sie galten als Bewahrerin der Moral. Beide Auffassungen sind unmenschlich zu nennen.
In der christlichen und jüdischen Theologie und Kultur gilt die Frau von Anbeginn als „Verführerin“ zum Ungehorsam, als Verantwortliche für die „Vertreibung aus dem Paradies“. Die Vorstellungen der Bibel und die durch den Zölibat verursachte Unterdrückung menschlicher, natürlicher sexueller Bedürfnisse hat zu einer Dämonisierung der Frau geführt; sie gilt als Verkörperung des Bösen und der Sünde.
Auch im Islam gilt die Frau heute noch als „fitna“, als glaubensprüfende Versuchung. Hierauf gründet sich das Gebot der Verschleierung der Frau. Auch im Islam haben Frauen bei der Heirat Jungfrauen und in der Ehe Dienerinnen des Mannes zu sein. Dem Mann ist die Vielehe erlaubt, ein System, das man nur als Ausdruck der Missachtung der Frauen betrachten kann.
TERRE DES FEMMES fordert ein Umdenken in Bezug auf die oft religiösen oder religiös legitimierten Sittlichkeitsvorstellungen und die Ächtung der Gewalt, die daraus entsteht. (Hierzu gehören der Zwang zu Kopftuch und Verschleierung als Symbolen sogenannter ehrbarer Frauen, aber auch die Steinigung bei Ehebruch und Morde im Namen der Ehre. In diesen Bereich gehört auch das Züchtigungsrecht des Mannes.) Dabei sind übertriebene Ehrvorstellungen, die übertriebene Kontrolle der Frauen durch Männer und die Gewalt, die sie ausüben, alleine der übersteigerten Selbstwahrnehmung und Eitelkeit vieler Männer, ihrem Besitzdenken und ihrer Angst vor „illegitimen“ Nachkommen geschuldet.
Die Genitalverstümmelung ist sicher eine der grausamsten Formen der Verweigerung des Rechts der sexuellen Selbstbestimmung der Frau. Auch diese Tradition wird oft religiös legitimiert und ist Ausdruck patriarchalischer Sittenvorstellungen. Das Ziel ist es, die Frau ihrer Lust zu berauben, sowie dem zukünftigen Bräutigam zu gewährleisten, dass es sich um eine unberührte Frau handelt.
Auch das religiös motivierte Verbot von Verhütungsmitteln, nicht zuletzt angesichts der hohen Zahl von Opfern, die AIDS fordert, zeugt von großer Menschenverachtung und ist gegen jegliche Vernunft.
Wir wehren uns entschieden gegen ein religiös motiviertes Verbot von Abtreibung sogar bei Gefahr für Leib und Leben der Frau und gegen ein Verbot in Fällen von sexuellem „Missbrauch“ und Vergewaltigung.
Allen Strömungen innerhalb der Religionen, die auf der einen Seite den Mann überhöhen und auf der anderen Seite im Gegenzug die Frau bis zur völligen Würdelosigkeit erniedrigen, muss entschieden entgegengetreten werden.
Zu 4.:
Religionen haben die Menschen schon immer eher getrennt, als dass sie sie geeint hätten (Religion mag religiöse Gemeinschaften nach innen einen, nach außen aber zieht sie eine klare Trennlinie). Die monotheistischen Religionen beharren darauf, den einzig wahren Gott zu vertreten und die einzig wahre und universell gültige Religion. Dadurch treten sie zwangsläufig in Konkurrenz zu anderen Religionen, es werden missionierende Kriege geführt, um das System des einen Gottes, das System seiner Werte und sein Gesetz zu etablieren.
Mit dem nach Konfessionen getrennt erteilten Religionsunterricht, wird diese Tendenz eher betont als aufgehoben (ein Dialog zwischen den Religionen und Weltanschauungen findet nicht statt). Ein Integrativer Ethikunterricht würde Kinder aller Konfessionen und Konfessionslose zusammenbringen, sie könnten in Philosophie und Religion auf der Basis der Werte Gleichheit und Freiheit unterrichtet werden und so automatisch Toleranz und den Umgang miteinander erlernen.
So kann auch vermittelt werden, dass es ein Recht darauf gibt, keiner Religion anzugehören und an keinen Gott zu glauben. Denn nicht nur die jeweils „Andersglaubenden“, auch Konfessionsfreie, Atheisten und Agnostiker werden in unserer Gesellschaft heute noch immer diskreditiert und als Menschen ohne Religion auch automatisch als Menschen ohne Werte, als unmoralische, „schlechte“ Menschen angesehen.[1]
Zu 5.:
Unsere Kritik der Religionen bezieht sich auf die Institutionen sowie deren Dogmen, ihr religiöses Recht (z. B. Scharia und Codex Iuris Canonici) und die Machtstrukturen, nicht jedoch auf die Menschen, die für eine Veränderung zugunsten der Frauen und anderer diskriminierter Gruppen (z.B. der Homosexuellen) und für Emanzipation innerhalb der Religionen kämpfen. Da die Religionen fest in patriarchalischen Vorstellungen wurzeln, und angesichts der aktuellen Neuorientierung der Religionsgemeinschaften an fundamentalistischen Ausrichtungen des Glaubens, eine unvorstellbar schwierige Aufgabe.
Der Begriff „Gleichwertigkeit“ meint nicht „Gleichberechtigung“ der Geschlechter. Er basiert auf der Vorstellung einer gottgegebenen grundlegenden Wesensverschiedenheit der Geschlechter und ihrer Festschreibung auf bestimmte Geschlechterrollen.
Diese Festschreibung widerspricht Art. 3, Abs. 2 GG. Die Auffassung, dass Mann und Frau von einem göttlichen Wesen (das als männlich begriffen wird) unterschiedlich erschaffen wurden, sie daher unterschiedliche Bestimmung haben, schafft auch heute noch in vielen Gesellschaften ein sexistisches „Zweiklassensystem“. Diesem System liegt die Behauptung zugrunde, dass es „gottgewollte“, „natürliche“ Rollen von Mann und Frau gäbe (die Frau als Mutter reduziert auf ihre Gebärfähigkeit, die Frau als Erzieherin der Kinder des Mannes, als Dienerin des Mannes und Verwalterin des Hauses; der Mann als Oberhaupt und Ernährer der Frau und seiner Kinder). Aufgrund dieses Weltbildes haben weltweit Frauen auch heute noch meist keinen Zugang zu Bildung, sie haben kein Recht, über ihren Körper zu bestimmen, und werden als Besitz gesehen, sie sind zur Ehe gezwungen. Frauen sind von politischen und religiösen Ämtern ausgeschlossen oder werden als Würdenträgerinnen in religiösen Ämtern missachtet.[2]
[1] Ein Beispiel: In einer Dokumentation, die über den (geplanten) Islamischen Religionsunterricht informieren soll, stellt der Lehrer einer Grundschulklasse im Unterricht fest, dass Mohammed Feinde hatte und fragt dann ob denn diese auch eine Religion hatten. Eine Schülerin antwortet, dass die Gegner Mohammeds, selber ohne Religion, neidisch auf Religiöse gewesen seien und daher Mohammed hätten töten wollen. Der Film lässt das unkommentiert. Koran im Klassenzimmer – Der Islam als Unterrichtsfach. Das Erste, ausgestrahlt am 10.02.2010, von Ahmet Senyurt und Alessandro Yasini
[2] Beispiele hierfür sind die rückwirkende Aufhebung der Frauenordination in der Karpato-Ukraine durch einen Synodalbeschluss im Jahr 2006 und die Beendigung des Dialogs zwischen Evangelischer Kirche und Russisch-orthodoxer Kirche von Seiten der Russisch-Orthodoxen, wegen der Wahl einer Frau zur Ratsvorsitzenden der EKD im Jahr 2009. Die Wahl von Frau Käßmann wurde sogar als "Krisenzeichen in der westlichen Gesellschaft" bezeichnet. Quelle: „Kanzelverbot für Frauen“, Evangelische Sonntagszeitung (Hessen und Nassau), 24.9.06, Nr. 39; „Käßmann-Wahl provoziert Russisch-Orthodoxe“; Zeit online – Zeitgeschehen, 13.11.09; http://www.zeit.de/gesellschaft/2009-11/kaessmann-russisch-orthodox
- Download des Positionspapieres (PDF-Datei)