TERRE DES FEMMES muss sich 1990 vor dem Zivilgericht wegen Verleumdung verantworten
Mit einem Flugblatt prangert TERRE DES FEMMES (TDF) Ende 1989 den Betreiber der „Tropical-Partnervermittlung“ nahe Freiburg als Frauenhändler an.
Das Flugblatt zeigt Inserate, mit denen der Geschäftsmann in der lokalen Zeitung auf sein Angebot aufmerksam macht, aber auch Fotos aus dessen Katalog: Portraits der ausschließlich brasilianischen Frauen, ergänzt um Katalognummer, Vornamen, Alter und Beruf, erleichtern dem geneigten Kunden die Auswahl.
TDF wirft dem Mann vor, ein „Geschäft mit der Armut zu machen“ und fordert dazu auf, gegen „diese menschenverachtenden Verkaufspraktiken, die Frauen aus der ‚Dritten Welt‘ zu Waren aus dem Katalog machen wollen“, zu protestieren.
Die Aktion bleibt nicht ohne Folgen: Der Inhaber der Agentur erstattet gegen TDF eine Anzeige wegen Beleidigung und Rufmord.