"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren" - Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10.12.1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) als Resolution verkündet wurde, ließe den Schluss zu, dass Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Zuordnung die gleichen, unveräußerlichen und unteilbaren Rechte haben. Die Entwicklung bis heute zeigt in der Realität ein anderes Bild. Mädchen und Frauen werden Menschenrechte wie selbstverständlich vorenthalten. Sie sind häufig Opfer von Menschenrechtsverletzungen.
Menschenrechtsverletzungen an Frauen umfassen unter anderem: