Aktuelles

Nachrichten und Berichte zu TERRE DES FEMMES-Themen.

 

Besuch von Netty Musanhu, einer Frauenrechtsaktivistin aus Simbabwe

v.l.n.r.: Marion Körbel, Christa Stolle, Netty Musanhu, Katrin Schwedesv.l.n.r.: Marion Körbel, Christa Stolle, Netty Musanhu, Katrin SchwedesEs war ein beeindruckendes Zusammentreffen am 15.10.14 zwischen Netty Musanhu, Direktorin von Musasa, der größten Frauenrechts­organisation Simbabwes, Marion Körbel vom Weltfriedensdienst, Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES und Katrin Schwedes, Leiterin der TDF-Beratungsstelle.

Musasa setzt sich durch direkte Beratung, Aufnahme in Frauenhäuser, Lobby- und Kampagnenarbeit, für gewaltbetroffene Mädchen und Frauen in Simbabwe ein.

Weiterlesen ...

Stellungnahme von TERRE DES FEMMES e.V. Menschenrechte für die Frau zur gesetzlichen Regelung zur Beschneidung männlicher Kinder -Eckpunkte einer Regelung-

 

Berlin, 30.09.2012

TERRE DES FEMMES lehnt die vom Justizministerium vorgeschlagenen Eckpunkte zur Straflosigkeit von medizinisch nicht erforderlichen Beschneidungen an nicht einwilligungsfähigen Jungen ab. Die Regelung soll nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages eine durch das Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai 2012 entstandene Rechtsunsicherheit beseitigen. Allerdings werfen die Vorschläge mehr Fragen und Ungereimtheiten auf als dass sie Rechtssicherheit bieten.

TERRE DES FEMMES bedauert in diesem Zusammenhang die nicht ausgewogene Auswahl der Sachverständigen in der Anhörung vom 28.09.2012 und den Ausschluss von Betroffenen, die als Erwachsene über ihre traumatischen Erlebnisse reden wollten.

Die Abwägung zwischen grundgesetzlich geschützten Rechtsgütern der körperlichen Unversehrtheit und des Kindeswohls, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung ist dabei zu Lasten des Kindes erfolgt.

Das Recht der Eltern, in eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen, stellt das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht hinten an. Eine Beschneidung ist ein irreversibler Eingriff in das Kindeswohl, der verbunden ist mit Narkoserisiken, Nachblutungen, Schmerzen bis hin zu teils lebenslangen seelischen Schäden. Männliche Kinder diesen Risiken unnötig auszusetzen, ist u.E. unverantwortlich.

Obwohl im Entwurf nicht explizit auf die religiös motivierte Beschneidung abgestellt wird, stellen die nachfolgenden Regelungen (in den ersten sechs Monaten nach der Geburt dürfen von der Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen den Eingriff vornehmen, ohne Arzt zu sein) auf religiöse und traditionelle Vorstellungen ab.

Die Durchführung der Beschneidung durch Nichtmediziner bedeutet aber auch den Verzicht auf Betäubung. Die im Entwurf enthaltene Bestimmung „im Einzelfall gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung“ wird dadurch ad absurdum geführt und stellt eine Ungleichbehandlung der Kinder nach Alter dar.

TERRE DES FEMMES erkennt keine Gründe, die den immer schmerzhaften Eingriff für ein Kind bis zu sechs Monaten ohne Betäubung vorsieht, während ältere Kinder diese durch einen ausgebildeten Arzt erhalten können. Dass die umfassende Aufklärung der Eltern über den Eingriff und seine Folgen durch den Beschneider erfolgen soll, ist bei Medizinern schon heute der Fall. Wie diese Regelung Personen, die durch eine Religionsgemeinschaft dazu vorgesehen sind, erfüllen werden, ist unklar und nicht überprüfbar.

Der Verzicht auf die ausdrücklichen Regelungen einer religiösen Beschneidungen hat zudem unerwünschte Nebeneffekte, indem er auch Beschneidungen aus sogenannten hygienischen Gründen oder aus Präventionsgründen gegen Prostatakrebs straffrei stellt. TERRE DES FEMMES geht es als Menschenrechtsorganisation grundsätzlich um die körperliche Unversehrtheit von Kindern als Menschenrecht, das für alle Kinder gleichermaßen gilt, egal welcher Herkunft, Religion und welchen Geschlechts sie sind. Irreversible Eingriffe in die Unversehrtheit von Kindern – mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen dürfen weder mit Religion noch Tradition gerechtfertigt werden. Menschenrechte sind nicht teilbar – auch nicht zwischen Mädchen und Jungen.

Dieser Gleichheitsgrundsatz wird jedoch verletzt, wenn ein Gesetz nur für männliche Kinder erlassen wird. Natürlich kann die zu Recht als gefährliche Körperverletzung verbotene weibliche Genitalverstümmelung (FGM) von der Art des Eingriffs und seiner Folgen mit der männlichen Beschneidung nicht verglichen werden. Alle Formen von FGM werden inzwischen international als zu verurteilender, folterähnlicher körperlicher Eingriff mit schwerwiegenden medizinischen und psychologischen Folgen für die Betroffenen angesehen. Es gibt jedoch die schafiitische islamische Rechtsschule, die bei den Jungen die Vorhautbeschneidung und den Mädchen die Klitorisvorhautbeschneidung vornimmt. Diese Formen sind durchaus vergleichbar. Wie ist es muslimischen Eltern zu erklären, dass das, was bei ihrem Sohn erlaubt ist, bei ihrer Tochter strafbar ist. Eine Studie der EU in Großbritannien kommt zu dem Ergebnis, dass islamische Eltern es nicht verstehen und daher auch die Töchter „beschneiden“ lassen.

TERRE DES FEMMES sieht hier eine Verletzung des Gleichheitsgebots unserer Verfassung. Daneben besteht durch die Legalisierung der Jungenbeschneidung zugleich die Gefahr, dass in den Gebieten, in denen die schafiitische Rechtsschule dominiert, der Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung behindert wird. Auch deshalb fordern wir, auch die Jungenbeschneidung gesetzlich zu verbieten, da man keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern machen darf, sondern Gleichberechtigung schaffen muss.

Männlichen Kindern darf das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung nicht abgesprochen werden. Sie sollen, wenn sie alt genug sind, selbst entscheiden dürfen, ob sie beschnitten werden möchten oder nicht. Das Recht der Eltern auf Religionsausübung wird durch ein Verbot der männlichen Beschneidung nicht beeinträchtigt, wenn sie auf die Entscheidung des Sohnes warten müssen.
Seit knapp 30 Jahren setzt TERRE DES FEMMES sich für ein weltweites Ende weiblicher Genitalverstümmelung ein und fordert in Deutschland einen eigenen Straftatbestand zu dieser schweren Menschenrechtsverletzung wie ihn bereits zahlreiche europäische Staaten eingeführt haben. Leider hat sich der Deutsche Bundestag, obwohl entsprechende Vorschläge auch vom Bundesrat vorliegen, bisher nicht zu einem solchen Gesetz entschließen.

 

Workshop für TDF-Ehrenamtliche mit Bärbel Rockstroh: „Selbstsicher auftreten – gekonnt überzeugen“

Bärbel Rockstroh und Teilnehmerinnen des Workshops. Foto: © TERRE DES FEMMESBärbel Rockstroh (ganz rechts) und Teilnehmerinnen des Workshops. Foto: © TERRE DES FEMMESAm Wochenende vom 11. bis 12. Oktober 2014 veranstaltete TERRE DES FEMMES einen Fortbildungsworkshop für die ehrenamtlich Aktiven des Vereins.

Das Engagement von Ehrenamtlichen ist grundlegend für den Erfolg unserer Arbeit. Unsere ehrenamtlichen Mitfrauen spielen eine entscheidende Rolle als MultiplikatorInnen und VerfechterInnen unserer Forderungen und Ziele in Deutschland.

Daher war es uns wichtig, ihnen die Möglichkeit zu geben, sich für ihr Ehrenamt fortzubilden. Denn natürlich birgt ein jedes Ehrenamt seine ganz eigenen Herausforderung. Ob am Infostand oder bei anderen Veranstaltungen: Wildfremde Menschen anzusprechen und über die Arbeit der Organisation zu informieren, sie dafür zu begeistern, kostet Überwindung. Daher bot der Workshop den ehrenamtlichen Frauen Gelegenheit, verschiedene Techniken zu lernen, um mit anderen Menschen leichter ins Gespräch zu kommen. Konzipiert und geleitet wurde er von unserer Mitfrau Bärbel Rockstroh.

Bärbel Rockstroh hat zusammen mit ihrem Mann das Buch „Erfolg in Sicht – Selbstcoaching Frau und Karriere“ geschrieben. In der gemeinsamen Unternehmensberatung BetterThanPossible und der Coaching-Praxis Vitarium arbeiten sie seit Jahren mit Frauen in Führungspositionen und solchen, die es werden wollen.

Wir bedanken uns bei Bärbel Rockstroh für ihren Einsatz, den sie zu Gunsten des Vereins ohne Honorar erbrachte. Alle am Workshop Beteiligten hatten ein tolles und spannendes Wochenende.

Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel im Vorfeld des G20 Gipfels und der G7 Präsidentschaft

 

kanzlerintreffen-oktober-2104Treffen der Kanzlerin Angela Merkel mit NGO-VertreterInnen. Foto: © Bundesregierung/ Steins

Am 14.10.14 war die Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES Christa Stolle zu einem Gedankenaustausch mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel im Vorfeld des G20 Gipfels und der deutschen G7 Präsidentschaft geladen. Dabei handelt es sich um internationale Foren, bei denen Staats- und RegierungschefInnen führender Industrie- und Schwellenländer zusammenkommen und über gemeinsame globale Herausforderungen wie Gesundheit, Klimaschutz,Ernährungssicherheit und die Post 2015 Agenda verhandeln.

Weiterlesen ...

25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention: „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“

Anlässlich des Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 in Kraft trat, zeigen TERRE DES FEMMES und Mensch:Theater! und die Beratungsstelle YASEMIN das Theaterstück „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“ erstmals einem erwachsenen Publikum. Bisher wurde dieses Theaterstück ausschließlich an Schulen in Baden-Württemberg aufgeführt. Die Kinderrechtskonvention spricht jedem Kind das Recht auf Leben, Bildung und Schutz vor Gewalt zu, ebenso wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und freien Zugang zu Informationen – genau die Themen des Stückes. Im anschließenden Podiumsgespräch wollen wir eine Brücke schlagen zwischen dem Theaterprojekt und den Zielen der UN-Kinderrechtskonvention und der Frage nachgehen, was nötig ist, um die in der Konvention festgeschriebenen Rechte umzusetzen.

Der Eintritt ist kostenfrei. Reservierung unter ehrverbrechen@frauenrechte.de erwünscht.

Weiterlesen ...

Mädchenrechtlerin Malala Yousafzai erhält Friedensnobelpreis – Wichtiges Zeichen für die Stärkung von Mädchen weltweit

Malala Yousafzai. Foto: © Malala YousafzaMalala Yousafzai. Foto: © Malala YousafzaWir gratulieren der pakistanischen Mädchenrechtlerin Malala Yousafzai (17), die für ihren Kampf für das Recht auf Bildung mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde. Sie ist damit die jüngste Friedensnobelpreisträgerin der Geschichte. Diese Auszeichnung ist ein wichtiges Zeichen für alle Frauen und Mädchen der Welt, die sich täglich für ihre Menschenrechte einsetzen.

Bereits seit ihrem elften Lebensjahr setzte sich Yousafzai für bessere Bildungschancen der Mädchen in ihrer Heimat ein. In Pakistan hielt sie schon als junges Mädchen Vorträge über Bildung. 2009 berichtete sie als Bloggerin des britischen Senders BBC über die Machtausübungen der Taliban. Sie verboten Mädchen den Schulbesuch im Swat-Tal nachdem sie die Kontrolle über das Gebiet gewonnen hatten. Die junge Vorkämpferin für Bildung wurde weltberühmt, nachdem ihr von Taliban-Kämpfern im Oktober 2012 im Schulbus in den Kopf geschossen wurde. Schwerverletzt überlebte sie den Angriff. Als Yousafzai im Jahr 2013 den Humanitätspreis der Harvard Universität erhielt, beglückwünschte sie der Vorsitzende des Komitees für den Friedensnobelpreis, mit den Worten: "Dein Mut sendet eine deutliche Botschaft an Frauen, für ihre Rechte einzutreten. Dies ist eine Vorbedingung für Frieden."

Yousafzai war bereits im Jahr 2013 für den Friedensnobelpreis nominiert. Sie ist Trägerin des pakistanischen Friedenspreises und des Sacharow-Preises des Europaparlaments. Die Aktivistin teilt sich den Friedensnobelpreis mit dem indischen Kinderrechtler Kailash Satyarthi.

Empfang einer Delegation von Frauenrechtlerinnen aus Kurdistan-Irak

Am 10. September 2014 fand bei TERRE DES FEMMES ein Delegationstreffen mit Frauenrechtsaktivistinnen aus der Region Kurdistan-Irak statt. Beteiligt waren Mitglieder der Nichtregierungsorganisation Women Empowerment Organisation (WEO), Vertreterinnen aus Bereichen der Justiz und kurdische Politikerinnen sowie TeilnehmerInnen der Konrad-Adenauer-Stiftung, die das Delegationstreffen organisiert haben. Ziel des Treffens war es, sich über Inhalte und Erfahrungen der Frauenrechtsarbeit auszutauschen. Wir von TERRE DES FEMMES fragten uns, wie wir die Frauen momentan in der Kriegs- und Krisensituation unterstützen können? Schafft Öffentlichkeit, berichtet über uns, berichtet über die Lage von Mädchen und Frauen im Irak. Im Anschluss des Treffens führte Jennifer Tack (TDF) ein Interview, zu den Anforderungen der Frauenrechtsarbeit in Kurdistan, insbesondere im Hinblick auf den Terror des so genannten „Islamischen Staat“, der seit Wochen in Irak und Syrien ausgeübt wird.

Weiterlesen ...

Benefizkonzert der TERRE DES FEMMES STIFTUNG

Logo der TERRE DES FEMMES STIFTUNGAnlässlich ihres 10-jährigen Jubiläums veranstaltet die TERRE DES FEMMES STIFTUNG am 9. November 2014 gemeinsam mit dem Frauenblasorchester Berlin einen abwechslungsreichen Nachmittag mit Speisen und Getränken, Konzert und Tombola zugunsten der TERRE DES FEMMES Beratungsstelle.

Unter stiftung@frauenrechte.de bzw. telefonisch unter 030 40 50 46 99 -11 können Sie Karten vorreservieren, die wir Ihnen zur Abholung gegen Barzahlung am 9. November an der Kasse hinterlegen.

Im Roten Rathaus in Berlin, ab 14:30 Uhr, Konzertbeginn 16:00 Uhr.