Frühehen als eine Form der Zwangsverheiratung

Eine Frühehe (engl.: early bzw. child marriage) liegt laut UN dann vor, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht 18 Jahre alt ist. Dazu zählen auch informelle Eheschließungen und Verlobungen.

Folgen einer Frühehe

Frühehen bedeuten das Ende der Kindheit. Mädchen werden früh in die Rolle der Ehefrau und Mutter gedrängt. Mit einer Eheschließung endet zumeist die schulische Ausbildung, womit den Mädchen höhere Bildung und damit einhergehend bessere ökonomische Chancen und Unabhängigkeit verwehrt werden. Stattdessen geraten sie früh in eine starke finanzielle Abhängigkeit zu ihrem Ehemann. Auch bergen sehr frühe Schwangerschaften ein hohes gesundheitliches Risiko.

Zudem haben Frauen, die minderjährig verheiratet wurden, ein höheres Risiko, innerhalb ihrer Ehe von häuslicher/sexualisierter Gewalt betroffen zu sein.[1]

Die Gesetzeslage

In Deutschland ist es seit Juli 2017 verboten, Ehen mit Minderjährigen zu schließen. Ehen dürfen ausnahmslos erst ab 18 Jahren geschlossen werden. Das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ schließt damit auch informelle Trauungen oder Verlöbnisse mit ein.  Ehen, die bereits im Ausland mit Minderjährigen geschlossen worden sind, sind in Deutschland entweder nichtig (bei einer Heirat unter 16 Jahren) oder aufhebbar (bei einer Heirat mit 16 oder 17 Jahren).

In vielen anderen Ländern unterscheidet sich das Alter der Volljährigkeit von dem Alter, ab dem ein Mädchen oder eine junge Frau als heiratsfähig gilt. Beispielsweise haben Mädchen im Iran ab 13 Jahren die sogenannte „Heiratsreife“ erreicht und können mit Zustimmung ihres männlichen Vormunds verheiratet werden (Art. 1043, iranisches Zivilgesetzbuch). In anderen Ländern wie z.B. im Jemen, oder auch in einigen US-Bundestaaten wie z.B. Kalifornien gibt es überhaupt kein gesetzliches Mindestheiratsalter. Aber auch wenn das Mindestheiratsalter bei 18 Jahren liegen sollte, werden Frühehen geschlossen, da meist auch keine (straf)rechtlichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlung erfolgen.

Ein Beispiel ist die DR Kongo: Das offizielle Mindestheiratsalter wird mit 18 ohne Ausnahmen angegeben. Dennoch beträgt die Rate an Frühehen unter Mädchen und Frauen 37%.[2]

Frühehen sind Zwangsverheiratungen

TERRE DES FEMMES sieht Frühehen als eine Form der Zwangsverheiratung an. Auch wenn die Minderjährige der Eheschließung scheinbar zugestimmt hat, können Kinder und Jugendliche Folgen und Ausmaß einer verfrühten Eheschließung nicht einschätzen. Das Recht auf Selbstbestimmung und freie PartnerInnenwahl bleibt ihnen so verwehrt. Auch befinden sie sich in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zu den Eltern.

Bei Girls Not Brides finden Sie mehr Informationen zum Thema Frühehe im internationalen Kontext, sowie einen interaktiven Atlas zum weltweiten Vorkommen von Frühehen.

[1] Kidman, R. (2016). Child marriage and intimate partner violence: a comparative study of 34 countries
[2] girlsnotbrides

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