Daten und Fakten

  • seit 2011 ist Zwangsverheiratung ein eigenständiger Straftatbestand.
  • Seit 2017 dürfen Ehen in Deutschland erst ab 18 Jahren ohne Ausnahme geschlossen werden.
  • Es gibt aktuell keine verlässlichen Zahlen zu Zwangs- oder Frühehen, da viele sich nicht trauen, Hilfe zu suchen. Außerdem werden insbesondere Minderjährige meist in traditionellen Zeremonien in ihren Communitys verheiratet, ohne dass die Verheiratung staatlich gemeldet wird.
  • Im Jahr 2008 waren in Deutschland 3.443 Personen von einer Zwangsverheiratung betroffen oder bedroht.
  • Von 2017 bis 2019 wurden offiziell 1.232 Frühehen in Deutschland registriert. In Wirklichkeit geht man von viel mehr Fällen aus.
  • Auf Grund der Corona-Pandemie werden neben den 12 Millionen Mädchen, die weltweit jedes Jahr verheiratet werden, zusätzlich 13 Millionen Frühehen im kommenden Jahrzehnt erwartet (UNO).
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