Mit Verweis auf den Koran lehnte es eine Familienrichterin in Frankfurt ab, den Scheidungsantrag einer Deutschen von ihrem prügelnden Mann als Härtefall zu behandeln.
Die Richterin führte an, dass beide Ehepartner “aus dem marokkanischen Kulturkreis" stammten, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber seiner Frau ein Züchtigungsrecht ausübe. Deshalb erkennt sie in dem Fall keine unzumutbare Härte, die eine vorzeitige Scheidung rechtfertige.
“Hat diese Ehefrau kein Recht auf körperliche Unversehrtheit?" fragt Christa Stolle, Geschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES. “Es kann doch nicht sein, dass in einem demokratischen Land wie Deutschland religiöse Regeln zur Rechtfertigung einer Misshandlung herangezogen werden."
Die 26-jährige Mutter zweier Kinder ist von ihrem Mann schwer misshandelt worden. Zwar verhängte die Familienrichterin ein Näherungsverbot gegen den Ehemann. Doch hat dieser gedroht, seine Ehefrau zu ermorden. Die Anwältin der Ehefrau, Becker-Royczyk, nimmt diese Gefährdung sehr ernst. Die Ehefrau hofft, dass die Beleidigungen und Drohungen ein Ende haben, sobald sie geschieden ist, weil der Mann sich dann nicht mehr auf sein Züchtigungsrecht berufen könne.
Die Anwältin der Frau hat beim Amtsgericht einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt.
Vertreterinnen von TERRE DES FEMMES sind äußerst empört über dieses Urteil und finden den Bezug auf den Koran skandalös. Sie fordern ein Diszplinarverfahren gegen die Richterin. Ein in Deutschland lebendes Paar muss nach deutschem Straf- und Familienrecht behandelt werden. Die Rechte Einzelner dürfen nicht durch religiöse Regeln eingeschränkt werden.