Teilerfolg im Kampf gegen Zwangsverheiratung - Jetzt muss die Regierung Beratungs- und Schutzangebote verbessern! (16.03.2011)

Tübingen/ Berlin. Am morgigen Donnerstag, den 17. März, wird der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zwangsheirat abstimmen. Das Gesetz räumt den Betroffenen von Zwangsverheiratung erste rechtliche Hürden aus dem Weg: Der Straftatbestand ist ein klares Bekenntnis des Staates, dass es sich bei der Zwangsverheiratung um eine fundamentale Menschenrechtsverletzung handelt. Und das deutlich verlängerte Rückkehrrecht gibt den Betroffenen eine reale Chance, nach einer sog. Heiratsverschleppung wieder nach Deutschland zurückzukehren.

Im Gesetz enthalten ist aber auch eine Erhöhung der Ehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels von zwei auf drei Jahre. TERRE DES FEMMES hat in einem Appell gemeinsam mit mehr als 50 Frauenrechtsorganisationen und ExpertInnen dagegen protestiert. „Ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zwangsheirat, der gleichzeitig die Abhängigkeit vom Ehepartner um ein weiteres Jahr verlängert, ist blanker Hohn“, kommentiert TERRE DES FEMMES-Geschäftsführerin Christa Stolle.

Die geltende Härtefallregelung, über die Opfer von häuslicher Gewalt oder Zwangsheirat eine vom Ehepartner unabhängige Aufenthaltsgenehmigung bereits vor Ablauf der nunmehr drei Jahre erlangen können, ist keine sichere Handlungsoption für die Betroffenen. Vor Gericht wird den Frauen oft nicht geglaubt. Ohne ärztliche Atteste und Zeugenaussagen droht vielen die Abschiebung ins Ausland und damit ins gesellschaftliche und ökonomische Abseits.

TERRE DES FEMMES fordert deshalb den Gesetzgeber dringend auf, von der Erhöhung der Ehebestandszeit Abstand zu nehmen und die Härtefallregelung dahingehend zu verändern, dass eine eidesstattliche Versicherung der Betroffenen ausreicht, um den Härtefall geltend zu machen. „Es kann nicht sein, dass der Pass entscheidet, wie viel Schutz eine Frau in Deutschland erfährt,“ so Geschäftsführerin Christa Stolle von TERRE DES FEMMES.

Der konkrete Schutz von Betroffenen verbessert sich durch das Gesetzesvorhaben aber keineswegs. TERRE DES FEMMES appelliert deshalb an die Bundesregierung, jetzt Beratungs-, Betreuungs- und Schutzangebote zu verbessern, wie es im Koalitionsvertrag versprochen wurde.

Für Nachfragen und Interviews stehen wir gerne zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich an TERRE DES FEMMES, Rahel Volz (Referentin),
Tel. 07071/7973-0 oder per E-Mail an ehrverbrechen@frauenrechte.de