Pressearchiv 2016

Bundestag beschließt Reform des Sexualstrafrechts - TERRE DES FEMMES: Entscheidung ist ein großer Erfolg für Frauenrechte

Berlin. Der Bundestag hat heute die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen und endlich den Grundsatz „Nein heißt Nein“ rechtlich verankert. Demnach können künftig sexuelle Handlungen bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen der anderen Person erfolgen – unabhängig davon, ob Gewalt angewendet oder angedroht wurde. „Wir begrüßen diese Entscheidung des Bundestages. Es ist ein großer Erfolg für die Frauenrechte“, erklärt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES.

Sie vergleicht die Reform mit der von 1997, als Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt worden war. „Diese Reform ist ein weiterer Schritt, die sexuelle Selbstbestimmung der Frau zu schützen und zu stärken“, erklärt Stolle. Sie verbindet damit die Hoffnung, dass endlich auch Frauen Anzeige erstatten, die dies bislang nicht getan hätten, weil sie fürchten mussten, dass ihre alleinige ablehnende Willensäußerung nicht für einen Straftatbestand ausreichte.

Die Situation für Frauen in Deutschland, die Opfer einer Vergewaltigung wurden, ist bislang katastrophal: Kaum ein Verbrechen in Deutschland wird so selten bestraft wie eine Vergewaltigung – obwohl es eine der häufigsten Formen von Gewalt an Frauen ist: Laut Dunkelfeldforschung geschehen in Deutschland etwa 160.000 Vergewaltigungen pro Jahr. Das sind mehr als 438 Vergewaltigungen pro Tag. Dem gegenüber stehen etwa 1.000 Verurteilungen jährlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann für eine Vergewaltigung bestraft wird, ist somit geringer als ein Prozent. „Dies muss endlich ein Ende haben“, sagt Stolle.

Seit vielen Jahren kämpfen Frauenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverbände für eine Änderung des Sexualstrafrechts (§ 177 StGB) in Deutschland. TERRE DES FEMMES hat 2013 mit seiner Unterschriftenkampagne „Vergewaltigung – Schluss mit der Straflosigkeit“ den Auftakt gebildet. Zahlreiche weitere Protestaktionen folgten. Zuletzt veröffentlichte das von TERRE DES FEMMES mitgetragene Aktionsbündnis „Nein heißt Nein“ einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin mit einer scharfen Kritik am ersten Gesetzentwurf des Justizministeriums.

Für Nachfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an TERRE DES FEMMES, Marion Brucker (Pressereferentin), Tel. 030/ 40504699-25, oder per Mail an presse@frauenrechte.de

 

Stand: 07.07.2016

 

Weibliche Genitalverstümmelung: Zahl der Betroffenen und Gefährdeten in Deutschland steigt drastisch

Berlin. Seit 1998 erstellt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES fast jährlich eine eigene Hochrechnung der von weiblicher Genitalverstümmelung Betroffenen und Gefährdeten in Deutschland. Die neuen Zahlen zeigen, dass über 48.000 betroffene Frauen und mehr als 9.300 gefährdete Mädchen hier leben.

Im Vergleich zu 2014 ist ein Anstieg um 37 % bei den Betroffenen und um 57 % bei den Gefährdeten zu verzeichnen. Dieser ist vor allem auf verstärkte Migration aus Ländern mit hoher FGM-Prävalenzrate, insbesondere aus Eritrea und Somalia, zurückzuführen.

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die lebenslange Auswirkungen auf die Betroffenen hat. Mit der Dunkelzifferstatistik zeigt TERRE DES FEMMES, dass diese Menschenrechtsverletzung unter uns, mitten in Europa, präsent ist. Umso wichtiger ist die Aufklärungsarbeit auch hier in Deutschland, innerhalb der praktizierenden Communities. TERRE DES FEMMES setzt an dieser Stelle mit dem von der EU geförderten internationalen Projekt CHANGE Plus an. Teil des Projekts ist die Ausbildung von MultiplikatorInnen aus afrikanischen Communities, sog. CHANGE Agents, die zu sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, religiösen und rechtlichen Dimensionen von weiblicher Genitalverstümmelung geschult werden und im Anschluss ihre eigenen Communities zum Thema sensibilisieren. Auch in Berlin und Hamburg werden CHANGE Agents ausgebildet.

„Traditionelle Praktiken wie weibliche Genitalverstümmelung sind ein Tabu in unserer Gesellschaft, auch in den afrikanischen Communities hier in Deutschland. Wenn wir nun den verstärkten Zuzug aus praktizierenden Ländern betrachten, ist es umso wichtiger, in genau diese Communities zu gehen und dort Aufklärungsarbeit zu leisten, um unsere Töchter zu schützen“, so Fatou Mandiang Diatta, Aktivistin, Musikerin („Sister Fa“) und CHANGE Agent in Berlin.

Neben verstärkter Aufklärungsarbeit fordert TERRE DES FEMMES verbesserten Schutz für gefährdete Mädchen sowie Maßnahmen zur Unterstützung betroffener Frauen. Fachpersonal wie PädagogInnen und ÄrztInnen müssen außerdem zum Thema geschult werden.

Die detaillierte Statistik sowie Erklärungen zur Berechnung finden Sie unter Folgendem Link: TDF Dunkelzifferstatistik 2016 (PDF).

Für Nachfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an TERRE DES FEMMES, Tel. 030/ 40504699-25, oder per Mail an presse@frauenrechte.de

 

Stand: 20.06.2016

Bamberger Oberlandesgericht erkennt Ehe einer 14-jährigen Syrerin an - TERRE DES FEMMES fordert den Gesetzgeber dringend zum Handeln auf!

Berlin. Das OLG Bamberg hat entschieden, dass die Eheschließung einer damals 14-jährigen Syrerin mit ihrem sechs Jahre älteren Cousin rechtswirksam ist. Somit könne die nun 15-Jährige selbst entscheiden, wo sie sich aufhalten möchte. In diesem Punkt widersprach das OLG Bamberg der ersten Instanz. TERRE DES FEMMES protestiert scharf gegen die Anerkennung der Minderjährigenehe und begrüßt, dass die Politik endlich die notwendigen Schritte in Angriff nehmen möchte, die solche Entscheidungen obsolet werden lassen: Die Festlegung des Mindestheiratsalters in Deutschland auf 18 ohne Ausnahme sowie die Nichtanerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen.

Weltweit werden täglich 41.000 Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet, Tendenz steigend. Auch in den Flüchtlingsunterkünften in Jordanien, im Libanon und in der Türkei steigt die Zahl der Frühverheiratungen dramatisch an: Waren vor dem Krieg in Syrien bei 13 Prozent aller Hochzeiten mindestens ein Ehegatte minderjährig, sind es nach Angaben der SOS-Kinderdörfer aktuell über 50%. „Frühverheiratungen sind eine Menschenrechtsverletzung. Minderjährige können die Folgen einer Heirat noch nicht abschätzen. Außerdem sind sie besonders gefährdet, in ihrer Ehe häusliche und/oder sexualisierte Gewalt zu erfahren“, sagt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. Dass nun ein Gericht in Deutschland die Heirat einer 14-jährigen Syrerin anerkenne, sei ein fatales Signal, das alle bisherigen Anstrengungen im Kampf gegen Frühehen zunichte mache.

TERRE DES FEMMES fordert seit langem, dass in Deutschland das Mindestheiratsalter bei 18 Jahren liegen müsse, ohne Ausnahme. Dafür hat die Frauenrechtsorganisation über 108.000 Unterschriften gesammelt und im Mai dem Bundesjustizministerium übergeben. Zusätzlich fordert sie, dass im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen in Deutschland nicht anerkannt werden. Im Juni haben sich dann auch die Justizminister der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen, Winfried Bausback und Thomas Kutschaty, für diese Gesetzesänderungen ausgesprochen. „Ich freue mich sehr, dass unsere Forderungen nun von der Politik aufgegriffen werden und hoffe, dass den Worten nun bald Taten folgen werden“, so Christa Stolle. „Es geht um den Schutz und das Wohl der Mädchen.“ Dafür sei es nicht nur notwendig, dass ein unabhängiger Vormund für die Minderjährigen bestellt werde, sondern auch eine Sensibilisierung von Fachkräften und ehrenamtlichen UnterstützerInnen stattfinde.

Für Nachfragen und Interviews wenden Sie sich biite an an TERRE DES FEMMES, Tel. 030/ 40504699-25, oder per Mail an presse@frauenrechte.de

 

Stand: 16.06.2016

 

 

 

TERRE DES FEMMES fordert gesetzliches Verbot der Vollverschleierung und verstärkt Öffentlichkeitsarbeit zum Sexkaufverbot

Ergebnisse der jährlichen Hauptversammlung

Berlin. TERRE DES FEMMES fordert ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und baut seine Öffentlichkeitsarbeit zum Sexkaufverbot aus. Dies hat die Frauenrechtsorganisation auf ihrer jährlichen Hauptversammlung am letzten Wochenende entschieden. „TERRE DES FEMMES fordert ein selbstbestimmtes Leben für alle Frauen. Eine Vollverschleierung steht der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 Grundgesetz entgegen“, erklärt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES.

Mimik und Gestik sind sichtbarer Ausdruck der Identität eines Menschen. Diese Sichtbarkeit der Person ist eine der Voraussetzungen für einen persönlichen Dialog und trägt zur Vertrauensbildung bei. Vollverschleierung dagegen schafft eine Barriere zwischen Trägerin und Umwelt. „Wir fordern ein Verbot der Ganzkörperverschleierung, damit alle Menschen die durch unsere Verfassung garantierten Grund- und Freiheitsrechte wahrnehmen können“, erklärt Stolle. Dazu gehört auch die in Artikel 3 Grundgesetz verbriefte Gleichberechtigung von Mann und Frau. Vorschriften von Religionsgemeinschaften zu geschlechtsspezifischer Kleidung laufen dem entgegen.

TERRE DES FEMMES begrüßt daher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 2014. Es hatte damals die Beschwerde einer Frau abgewiesen, die sich wegen des seit 2011 in Frankreich gültigen Vollverschleierungsverbots an den EGMR gewandt hatte. Nach Ansicht des EGMR verletzt das Gesetz weder die Freiheit des Glaubens, der Gedanken oder des Gewissens (Art. 9 EMRK), noch das Recht auf ein Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK).

Die Frauenrechtsorganisation beschloss außerdem die Öffentlichkeitsarbeit zum Sexkaufverbot auszubauen. Anlehnend an die geplanten politischen Maßnahmen in Deutschland konzentriert sich TERRE DES FEMMES auf die Einführung der Freierbestrafung. "Nicht die Prostituierten, sondern die Sexkäufer, müssen ins Visier der Gesetzgebung genommen werden" erklärt Stolle. TERRE DES FEMMES fordert von daher eine gesetzliche Regelung, die den Sexkauf verbietet und setzt sich zugleich für den Ausbau von Schutzmaßnahmen für Prostituierte ein.

Für Nachfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an an TERRE DES FEMMES, Pressereferat, Tel. 030/ 40504699-25, oder per Mail an presse@frauenrechte.de

 

Podiumsdiskussion – Geflüchtete Mädchen und Frauen: Bedürfnisse, Schutz, Integration

Berlin. Frauen, die nach Deutschland geflohen sind und hier Schutz suchen, stehen oft vor besonders großen Herausforderungen. Sie müssen häufig geschlechtsspezifische Integrationshindernisse überwinden und sind auch in Deutschland selbst einem besonderen Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Wie Schutz und Rechte geflüchteter Mädchen und Frauen gewahrt werden und Integration gelingen kann, wird bei der Podiumsdiskussion „Geflüchtete Mädchen und Frauen: Bedürfnisse, Schutz, Integration“ mit VertreterInnen aus Politik und Zivilgesellschaft erörtert am

Wann: Freitag, 27.05.2016, 19:00 Uhr
Wo: Rathaus Charlottenburg, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

Vor der Podiumsdiskussion wird die Autorin und ehemalige Fernsehmoderatorin des Frauenmagazins Mona Lisa, Maria von Welser, einen Vortrag zum Thema „Kein Schutz – nirgends. Besuche bei den Frauen und Kindern in den Flüchtlingslagern in der Türkei, im Libanon, in Jordanien und auf Lesbos“ halten. Die Vor-Ort-Recherchen für ihres neues Buch „Kein Schutz – nirgends“ haben die Autorin sehr berührt: „Sie sitzen und warten und hoffen: Millionen Frauen und Kinder ohne Väter, Männer, Söhne in den Flüchtlingslagern. Es zerreißt mir das Herz“.

Was getan werden muss, wenn sie in Deutschland ankommen, darüber diskutieren, Dr. Ralf Kleindiek,  Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Prof. Dr. Barbara Schaeffer-Hegel, Sozialwissenschaftlerin, Kazim Erdoğan, Integrationsexperte und Vorsitzender von Aufbruch Neukölln e.V., Fadhumo Musa, Aktivistin aus Somalia, Sozialarbeiterin, u.a. arbeitete sie mit Kindern im Flüchtlingscamp Dadaab in Kenia und Dr. Necla Kelek, Vorstandsfrau, TERRE DES FEMMES e.V.

Moderiert wird die Veranstaltung von Conny Czymoch. Grußworte werden Irma Bergknecht, Vorstandsvorsitzende, TERRE DES FEMMES e.V. und Dagmar König, Stadträtin, CDU, sprechen. Außerdem gibt es einen Markt der Möglichkeiten, auf dem sich Initiativen und Vereine für geflüchtete Mädchen und Frauen vorstellen.

Für Nachfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an TERRE DES FEMMES, Pressereferentin Marion Brucker, Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an: presse@frauenrechte.de. Damit wir genügend Plätze für Medienvertreter reservieren können, bitten wir um Anmeldung über die Pressestelle.

 

Stand: 19.05.2016

Petition „Frühehen stoppen - Bildung statt Heirat!“ - TERRE DES FEMMES übergibt heute mehr als 108.000 Unterschriften an das Bundesjustizministerium

Berlin. TERRE DES FEMMES hat zum Internationalen Mädchentag am 11.10.15 eine Unterschriftenaktion gestartet, mit der sie die Bundesregierung auffordert, sich für ein Ende von Frühehen einzusetzen. Konkret fordert die Menschenrechtsorganisation, das Mindestheiratsalters auf 18 Jahre ohne Ausnahme festzulegen. Bis zum 02.05.16 haben 108.811 Menschen diese Petition unterschrieben. Zu den ErstunterzeichnerInnen gehören die Schauspielerin Sibel Kekilli, die Moderatorin Nazan Eckes, die Berliner Senatorin Dilek Kolat, der Deutsche Juristinnenbund und Amnesty International. Im Rahmen eines Fachgespräches übergibt TERRE DES FEMMES heute dem Bundesjustizministerium die gesammelten Unterschriften.

Jeden Tag werden weltweit 41.000 Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet, obwohl die UN-Kinderrechtskonvention als gesetzliches Mindestheiratsalter 18 Jahre empfiehlt. Auch in Deutschland ist es nach derzeitiger Gesetzeslage mit einer Ausnahmegenehmigung möglich, vor dem 18. Lebensjahr zu heiraten. „Zwangsverheiratung ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Insbesondere Minderjährige können sich selbst nur schwer davor schützen. Deshalb ist es notwendig, dass sich die Gesetze ändern und eine Heirat unter 18 Jahren nicht mehr möglich ist“, erklärt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. Gleichzeitig fordert sie die Durchführung von begleitenden Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen wie Workshops oder Theateraufführungen an Schulen.

Das Bundesfamilienministerium hat 2011 die Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland“ herausgegeben, nach der allein im Jahr 2008 3.443 von Zwangsverheiratung bedrohte oder betroffene Personen in Beratungseinrichtungen Unterstützung gesucht haben. Knapp ein Drittel der Betroffenen war unter 18 Jahre alt. Obwohl die Mehrheit der minderjährigen Betroffenen religiös zwangsverheiratet wurde bzw. werden sollte, gaben insgesamt knapp 47% an, dass auch eine standesamtliche Eheschließung stattgefunden hat bzw. geplant war.

Mädchen erleben nach einer frühen Heirat oftmals häusliche und/oder sexualisierte Gewalt und müssen entweder die Schule oder die Ausbildung abbrechen. Sie werden damit um die Möglichkeit gebracht, selbstbestimmt zu leben sowie einen Beruf auszuüben, der sie (finanziell) unabhängig macht.

TERRE DES FEMMES kämpft seit 35 Jahren für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben für Mädchen und Frauen. „Dass sich an unserer Aktion gegen Frühehen so unglaublich viele Menschen beteiligt haben, bestärkt und motiviert uns darin, diesen Kampf unvermindert weiterzuführen“, freut sich Christa Stolle über die überwältigende Resonanz auf die Petition „Frühehen stoppen – Bildung statt Heirat!“

v.l.n.r.: Myria Böhmecke, Monika Michell (Referentinnen zu Gewalt im Namen der Ehre bei TERRE DES FEMMES), Marina Walz-Hildenbrand (Rechtsanwältin), MDn Kienemund (Abteilungsleiterin "Bürgerliches Recht"), Maja Wegener (Fachbereichsleiterin TERRE DES FEMMES), Dr. Wichard (Unterabteilungsleiter "Familienrecht"), Dr. Meyer (Referatsleiter "Familienrecht, Erbrecht"), Dr. Vollmer (Referentin von Dr. Meyer). Foto: © TERRE DES FEMMESv.l.n.r.: Myria Böhmecke, Monika Michell (Referentinnen zu Gewalt im Namen der Ehre bei TERRE DES FEMMES), Marina Walz-Hildenbrand (Rechtsanwältin), MDn Kienemund (Abteilungsleiterin "Bürgerliches Recht"), Maja Wegener (Fachbereichsleiterin TERRE DES FEMMES), Dr. Wichard (Unterabteilungsleiter "Familienrecht"), Dr. Meyer (Referatsleiter "Familienrecht, Erbrecht"), Dr. Vollmer (Referentin von Dr. Meyer). Foto: © TERRE DES FEMMES

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Für Nachfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an TERRE DES FEMMES, Pressereferentin Marion Brucker, Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an: presse@frauenrechte.de.

Pressefotos stehen am 9. Mai nach der Unterschriftenübergabe ab 13.00 Uhr auf unserer Homepage im Pressebereich zur Verfügung.

 

Hintergrundinformationen bundesweite Studie zum Thema Zwangsverheiratung in Deutschland

Die erste bundesweite Studie zum Thema Zwangsverheiratung wurde Anfang November 2011 veröffentlicht: Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde eine wissenschaftliche Untersuchung von der Lawaetz-Stiftung in Zusammenarbeit mit TERRE DES FEMMES und Torsten Schaak - Büro für Sozialpolitische Beratung durchgeführt und von einem Beirat begleitet. Bundesweit wurden 1.445 Beratungseinrichtungen zu ihren Erfahrungen mit Zwangsverheiratungsfällen befragt. 830 dieser Einrichtungen hatten geantwortet und insgesamt 3.443 Zwangsverheiratungsfälle allein im Jahr 2008 genannt – 93% von ihnen Mädchen und Frauen. Ein knappes Drittel der Betroffenen waren minderjährig, 40% 18-21 Jahre alt. Weitere Ergebnisse können Sie in der Kurzversion der Studie auf der Homepage von TERRE DES FEMMES nachlesen.

 

Stand: 09.05.2016

Vierter Jahrestag des Kölner „Beschneidungs“-Urteils: 40 Organisationen feiern weltweit am 7. Mai den „Worldwide Day of Genital Autonomy“

Köln/Berlin, 04.05.2016.Zum vierten Jahrestag der Verkündung des sogenannten „Kölner Urteils“ fordern inzwischen 40 Organisationen aus zehn Ländern und fünf Kontinenten die Durchsetzung der Rechte aller Kinder weltweit auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung.

Am 07.05. 2012 verkündete das Kölner Landgericht ein richtungsweisendes Urteil, das erstmals eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen nach geltendem Recht als strafbare Körperverletzung bewertete. Aus diesem Anlass rufen am7. Mai40 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen und Ärzteverbände zum vierten „Worldwide Day of Genital Autonomy“ auf. Neben der zentralen Kundgebung in Köln sind Veranstaltungen in New York, San Francisco, Palm Springs, Sydney und London angekündigt.

Die teilnehmenden Organisationen, darunter derFacharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V., der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte - BVKJ, TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V., pro familia NRW und intaktiv e.V., fordern den Schutz aller Kinder weltweit vor jeglicher Verletzung ihrer körperlichen und sexuellen Integrität unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition. Dazu gehöre die Rücknahme der gesetzlichen Erlaubnis für nicht-therapeutische Vorhautentfernungen („Beschneidungen“) an Jungen. Sie begründen dies u.a. mit der UN-Kinderrechtskonvention: Art. 2. (Schutz vor Diskriminierung), Art. 3 (Vorrang des Kindeswohls) und 24 Abs. 3 (Abschaffung schädlicher Bräuche) seien für alle Kinder weltweit zu gewährleisten.

Weiter fordern die UnterstützerInnen des Aufrufes einen nationalen Aktionsplan zum systematischen und koordinierten Schutz von Mädchen, die von Genitalverstümmelungen bedroht sind.

Auch Kinder mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen seien vor medizinisch nicht notwendigen Genitaloperationen und weiteren Eingriffen zu schützen.

Für Redebeträge auf der Kundgebung auf dem Kölner Wallrafplatz sind am 7. Mai ab 11:30 Uhr VertreterInnen der Organisationen angekündigt.

Önder Özgeday, Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V., bezeichnet den Jahrestag als einen Feiertag für unteilbare Kinder- und Menschenrechte:„Das Kölner Urteil hat 2012 klar gestellt, dass Jungen der gleiche umfassende Schutz zusteht wie Mädchen. Was für ein wichtiges Signal für uns negativ Betroffene! Endlich entstand eine gesellschaftliche Diskussion, in der wir aber noch immer oft überhört werden. Kinder dürfen nicht mehr mit Übergriffen in ihre Intimsphäre, ihren Ängsten, Schmerzen, ihrem lebenslang veränderten sexuellen Erleben, und manchmal sogar mit dem Leben dafür bezahlen müssen, dass sich Erwachsene einer schwierigen gesellschaftlichen Debatte entziehen. Kinder gehören geschützt. Jedes Kind, und zwar überall auf der Welt, über alle nationalen und kulturellen Grenzen hinweg. Dafür feiern wir heute mit vielen Freundinnen und Freunden in zahlreichen Ländern.“

Für TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. sagtIdah Nabateregga, Referentin Referat „Weibliche Genitalverstümmelung“:„TERRE DES FEMMES geht es als Menschenrechtsorganisation grundsätzlich um die körperliche Unversehrtheit von Kindern als Menschenrecht, das für alle Kinder gleichermaßen gilt, egal welcher Herkunft, Religion und welchen Geschlechts sie sind. Irreversible Eingriffe in die Unversehrtheit von Kindern – mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen - dürfen weder mit Religion noch Tradition gerechtfertigt werden. Menschenrechte sind nicht teilbar – auch nicht zwischen Mädchen, Jungen und intersexuellen Kindern.“

Der BVKJ - Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte ist mitDr. Christoph Kupferschmidin Köln vertreten:„Die männliche Vorhaut ist ein Organ mit mehreren physiologischen Funktionen. Ihre Entfernung hinterlässt daher einen bleibenden Schaden. Medizinische Beschneidungen bedürfen aus diesem Grunde wichtiger rechtfertigender Gründe. In Deutschland werden viel mehr Beschneidungen aus medizinischen Indikationen vorgenommen, als nach dem Stand der Wissenschaft zu erwarten wäre. Dies offenbart zumindest Mängel in der Ausbildung und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten. Neuen Bestrebungen amerikanischer „Medizinethiker“, weniger umfangreiche Formen von Mädchenbeschneidungen zu legalisieren, müssen wir als Ärzte entschieden entgegen treten. Bei religiösen Beschneidungen der Knaben opfert der Betroffene Körperfunktionen seinem Gott und seiner religiösen Gemeinschaft. Aus meiner Sicht kann ein solches Opfer nur von einem ausreichend reifen und einwilligungsfähigen Menschen gebracht werden.“

Zur Situation von Kindern, die mit nichteindeutigen oder atypischen Genitali-en zur Welt kommen, nimmt der BiologeSimon ZobelStellung:„Angeborene körpergeschlechtliche Variationen betreffen jede 500. Person in der Allgemeinbevölkerung. Genitalnormierende kosmetische Eingriffe geschehen im nicht-einwilligungsfähigen Alter zum vermeintlichen Zweck der besseren sozialen Integration, die überdies nicht garantiert werden kann. Operative Eingriffe sind bis zur gesetzlichen Einwilligungsfähigkeit des Kindes - infor-med consent – ab dem 14. Lebensjahr, unter besonderen Umständen bis zum 12. Lebensjahr auszusetzen. Das macht ebenso viele körperbiologische Faktoren sowie die gesunde psychoemotionale Entwicklung betreffend Sinn. Nur das Kind selbst kann über sein Körpergeschlecht entscheiden.“

Shemuel Garber, Jude, gebürtiger US-Amerikaner und Mitglied von „intaktiv e.V. - Eine Stimme für genitale Selbstbestimmung“:„Viel von der Zurückhaltung der US-amerikanischen medizinischen Fachwelt, offen über Beschneidung zu sprechen, liegt in der Angst vor einem Vorwurf des Anti-semitismus begründet. Als jüdischer Intaktivist kann ich mir kaum einen Vorwurf vorstellen, der verleumderischer wäre: Die Forderung nach gleichen Grundrechten für jede Person ist das Gegenteil von Bigotterie. Ich rufe die Rabbiner und muslimischen Geistlichen auf, ihren Gemeindemitgliedern genug Respekt entgegen zu bringen, um ihnen zu erlauben, informierte Entscheidungen zu treffen – anstatt zu versuchen, die Diskussion zu beenden, in dem Kritik an Beschneidung mit Hassreden gleichgesetzt wird.“

Renate Bernhard, Mitglied von pro familia NRW sowie Journalistin und Filmemacherin u.a. zu Zwangsverheiratung und weiblicher Genitalverstümmelung:„Der Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes bestimmt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, und niemand wegen seines Ge-schlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Es ist eine Benachteiligung von Jungen, wenn diese beschnitten werden dürfen, wohingegen Eingriffe an weiblichen Genitalien - nach jahrzehntelangen Kampagnen - nun endlich eindeutig als Körperverletzung wahrgenommen und strafrechtlich geahndet werden, betont pro familia NRW. Ich bin darüber hinaus der Meinung: die Jungenbeschneidung zu verharmlosen, befördert überholte Rollenzuordnungen, nach denen Frauen zu schützen und Männer keinen Schmerz zu kennen haben, dass also Verletzlichkeit ein Geschlechtsmerkmal sei, was es nicht ist! Wer Verletzlichkeit empfinden kann, wird auch sensibler für die Verletzlichkeit anderer. Ein wichtiger Aspekt, auch für die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt. Somit geht die Jungenbeschneidung uns Frauen viel mehr an, als die meisten glauben - unter anderem auch als betroffene Sexualpartnerinnen von Männern, denen durch die Beschneidung der enervierteste Teil ihres Geschlechtsorgans entfernt wurde.“

Den Aufruf zum „Weltweiten Tag der Genitalen Selbstbestimmung“ unterstützen:

  • Attorneys for the rights of the child (Kalifornien, USA)
  • Australasian Institute for Genital Autonomy - AIGA Inc. (Australien)
  •  Bay Area Intactivists (USA)
  • beschneidungsforum.de - das Forum zum Thema Beschneidung (Deutschland)
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ (Deutschland)
  • Bundesweiter Arbeitskreis Säkulare Grüne (Deutschland)
  • Canadian Foreskin Awareness Project (Kanada)
  • Children's Health & Human Rights Partnership (Kanada)
  • Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin DAKJ (Deutschland)
  • Deutsches Kinderbulletin - jedem Kind eine Chance / Politische Kindermedizin (Deutschland)
  • Doctors Opposing Circumcison (D.O.C.) - Physicians for Genital Integrity (Seattle, USA)
  • Droit au corps (Frankreich)
  • Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. - Eine Stimme für Betroffene (Deutschland)
  • Forum Männer in Theorie und Praxis der Geschlechterverhältnisse (Deutschland)
  • Genital Autonomy (Großbritannien)
  • giordano bruno stiftung - gbs (Deutschland)
  • (I)NTACT - Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen e.V. (Deutschland)
  • IBKA - Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (Deutschland)
  • Intact Africa (Afrika)
  • Intact Denmark (Dänemark)
  • Intact Kenya (Kenia)
  • Intact Switzerland (Schweiz)
  • intaktiv e.V. - eine Stimme für genitale Selbstbestimmung (Deutschland)
  • Just a snip" (Dänemark)
  • Men Do Complain (Großbritannien)
  • MOGiS e.V. - „Eine Stimme für Betroffene“ (Deutschland)
  • NOCIRC - National Organization of Circumcision Resource Centers (USA)
  • NORM-UK / 15 Square (Großbritannien)
  • Partei der Humanisten (Deutschland)
  • Piratenpartei Deutschland (Deutschland)
  • pro familia Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
  • Pro Kinderrechte CH (Schweiz)
  • Protect the Child (Israel)
  • Schwules Netzwerk NRW e.V. (Deutschland)
  • Sexpo (Finnland)
  • TABU e.V. - Verein zur Verhinderung der FGM, der weiblichen Genitalverstümmelung (Deutschland)
  • TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. (Deutschland)
  • Verband medizinischer Fachberufe e.V. (Deutschland)  
  • Your Whole Baby (USA)
  • Zentralrat der Ex-Muslime (Deutschland)

 

Kontakt:
MOGiS e.V. - Eine Stimme für Betroffene
Kopernikusstraße 11
18057 Rostock

E-Mail: presse-2016@mogis-verein.de
Tel. +49 (0)177 7247897
https://genitale-selbstbestimmung.de

 

Veranstaltungshinweis:

Begleitend zum „Weltweiten Tag der Genitalen Selbstbestimmung“ präsentieren MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene und pro familia NRW eine Reihe von Filmabenden mit Podiumdiskussion in Anwesenheit der FilmerInnen sowie Medizinern in München (05.05.16), Düsseldorf (06.05.16), Köln (07.05.16) und Berlin (08.05.16)

Programm:

  • CircumcisionDokumentation von Ari Libsker, Israel 2004, 21 Min.
  • Hibos Lied – Weibliche Genitalverstümmelung und die Macht der Traditionvon Renate Bernhard und Sigrid Dethlof, Deutschland 2007, 55 Min.
  • Hermes und AphroditeZeichentrickkurzfilm von Gregor Zootsky, Deutschland 2013, 10 Min.

Moderation:

Helga Vollmer (05.05.16), Angelika Bergmann-Kallwass (06./07.05.16),Dr. Ute Sonntag (08.05.16)

Details unter https://genitale-selbstbestimmung.de/filmabend/

 

Für Nachfragen und Interviews mit TERRE DES FEMMES-FGM-Referentin Idah Nabateregga wenden Sie sich bitte an TERRE DES FEMMES, Marion Brucker (Pressereferentin), Tel. 030/ 40504699-25, oder per Mail an presse@frauenrechte.de

Offener Brief an Bundeskanzlerin Merkel: „Bündnis Nein heißt Nein“ fordert Paradigmenwechsel beim Sexualstrafrecht

Berlin, 26.04.2016. Am Donnerstag, 28. April geht der Gesetzentwurf zur Neufassung der §§ 177 und 179 des Sexualstrafrechts in die erste Lesung des Deutschen Bundestags. Aus diesem Anlass fordert das „Bündnis Nein heißt Nein“ in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und an alle Bundestagsabgeordnete eine grundlegende Überarbeitung des vorliegenden Regierungsentwurfs. Das „Bündnis Nein heißt Nein“ hat sich jüngst auf Initiative des Deutschen Frauenrats gegründet. Es besteht aus Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, so auch TERRE DES FEMMES.

Zwar würde der derzeitige Gesetzentwurf einzelne Schutzlücken schließen, allerdings bleibt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht nach wie vor unzureichend geschützt. So wird die sexuelle Selbstbestimmung nicht von sich aus geschützt, sondern muss von der Betroffenen aktiv verteidigt werden. Körperlicher Widerstand ist nur bei bestimmten Umständen nicht erforderlich, beispielsweise wenn der Täter die Betroffene überrascht und sie sich aus diesem Grund nicht zur Wehr setzt. Maßgeblich für die Be- und Verurteilung bleibt weiterhin das Verhalten der Betroffenen und nicht des Täters.

„Es darf nicht sein, dass eine sexuelle Handlung, bei der sich der Täter über den Willen der Betroffenen hinwegsetzt, strafffrei bleibt. Die Verantwortung dafür, ob eine Vergewaltigung auch als eine solche bestraft werden kann, darf nicht beim Opfer liegen,“ fordert Maja Wegener, Fachbereichsleiterin der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES.

Auch bleibt der Entwurf weit hinter den Vorgaben der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zurück. Diese sieht vor, alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen. „Wir fordern eine umfassender Reform, einen Paradigmenwechsel, der darauf abzielt, dass jede sexuelle Handlung, die gegen den Willen einer anderen Person ausgeübt wird, bestraft wird“, erklärt Maja Wegener.

Nein heißt Nein -  Eine große Koalition für eine große Reform des Sexualstrafrechts

Für Nachfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an TERRE DES FEMMES, Marion Brucker (Pressereferentin), Tel. 030/ 40504699-25, oder per Mail an presse@frauenrechte.de

 

Geflüchteten Mädchen und Frauen in Deutschland helfen: Bilanz der Benefizkunstauktion 2016 von TERRE DES FEMMES

Freuen sich über den Erlös der Auktion: Das Team von TERRE DES FEMMES und ihre Unterstützerinnen. Foto: © Martin FunckFreuen sich über den Erlös der Auktion: Das Team von TERRE DES FEMMES und ihre Unterstützerinnen.
Foto: © Martin Funck
Berlin, 18.04.2016. TERRE DES FEMMES hat am vergangenen Wochenende die zweite Benefizkunstauktion der Vereinsgeschichte in der Berlinischen Galerie eröffnet. Mit dem Erlös der Veranstaltung sollen neue Unterstützungsangebote für geflüchtete Mädchen und Frauen geschaffen werden. Schauspielerin Nina Hoss und Soul- und R&B-Sängerin Joy Denalane, beide prominente TERRE DES FEMMES-Botschafterinnen, unterstützten die Auktion.

Nina Hoss gab am Ende des Abends den Erlös der Benefizkunstauktion von TERRE DES FEMMES bekannt: 188.410 Euro. „Mit den Einnahmen können wir ein breites Unterstützungsangebot schaffen, das geflüchteten Mädchen und Frauen eine schnelle Integration in Deutschland ermöglicht. TERRE DES FEMMES kann somit geflüchteten Mädchen und Frauen helfen, ein selbstbestimmtes und finanziell unabhängiges Leben zu führen“, erklärt Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle.

Den Höchstpreis erzielte das Werk von Wolfgang Tillmans mit 135.000 Euro. Der mit dem Turner Prize ausgezeichnete Künstler hatte seine Fotografie „Greifbar 27“ bereit gestellt. Insgesamt stellten 58 international und national renommierte KünstlerInnen und aufstrebende Talente ihre Kunstwerke für die Benefizkunstauktion zur Verfügung.

Ab 15 Uhr konnten die Gäste der Auktion die Kunstwerke besichtigen. Um 18.30 Uhr eröffneten Christa Stolle und Joy Denalane die Veranstaltung. Sie begrüßten VertreterInnen der Berliner Prominenz aus Kunst, Kultur und Politik sowie zahlreiche KünstlerInnen und Kunstinteressierte. Durch die Benefizkunstauktion führte Dr. Katharina Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein, Senior Director und Leiterin der Sotheby’s Dependance in Hamburg. Beim musikalischen Ausklang begeisterte Sängerin Sista Fa mit ihrer Schwester die Gäste mit einer Mischung aus Urban Soul und Hip Hop. Christa Stolle bedankte sich am Ende des Abends bei allen Beteiligten für ihr Engagement.

Weitere Informationen:

 

Für Nachfragen und Interviews wenden Sie sich biite an an TERRE DES FEMMES, Marion Brucker (Pressereferentin), Tel. 030/ 40504699-25, oder per Mail an presse@frauenrechte.de

Erstes Gewaltschutzzentrum für Frauen im Terror beherrschten Norden von Mali geplant

TERRE DES FEMMES kämpft gemeinsam mit ehemaliger Botschafterin aus Mali gegen Fluchtursachen

Berlin, 12.04.2016. TERRE DES FEMMES setzt sich mit der ehemaligen malischen Botschafterin in Deutschland dafür ein, Frauen vor gewaltsamen Übergriffen in Mali zu schützen. Dazu wird die Frauenrechtsorganisation das erste Gewaltschutzzentrum für Mädchen und Frauen in Nordmali eröffnen. Es soll im Laufe des kommenden Jahres gemeinsam mit der „Association pour le Progrès et la Défense des Droits des Femmes“ (APDF) verwirklicht werden, deren Präsidentin die ehemalige Botschafterin Fatoumata Siré Diakité ist. APDF feierte dieses Jahr am 06. April ihr 25-jähriges Jubiläum.

„Wir engagieren uns in Mali, um von Gewalt und Terrorakten betroffenen Frauen vor Ort zu helfen und damit Fluchtursachen zu bekämpfen“, erklärt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES (TDF). Dazu soll die Zusammenarbeit mit der APDF, mit der TDF seit mehr als sieben Jahren in Kontakt steht, perspektivisch ausgebaut werden. Die APDF fördert und verteidigt die Rechte der Frauen in Mali, betreibt in Bamako und Mopti Frauenschutzhäuser und hat an weiteren Standorten im Land Projektbüros.

Doch im Norden von Mali, der immer wieder von Anschlägen der islamistischen Dijhadisten betroffen ist, fehlt es an Hilfseinrichtungen für durch Terror und Gewalt traumatisierte Frauen. „Wir wollen sie medizinisch, psychologisch und juristisch betreuen und ihnen so gezielte Hilfe im eigenen Land bieten“, erklärt die ehemalige Botschafterin Malis. Aktuell ist sie nicht nur Präsidentin der APDF, sondern auch die nationale Vertreterin des Forums der westafrikanischen Organisationen der Zivilgesellschaft FOSCAO und Regionaldirektorin der Afrikanischen Koalition gegen schädliche traditionelle Praktiken und für die Stärkung von Frauen (ACTPEW). Fatoumata Siré Diakité wird während ihres fünftägigen Berlinaufenthalts bei TERRE DES FEMMES gemeinsam mit der deutschen Frauenrechtsorganisation ihren frauenpolitischen Einsatz in Gesprächen mit PolitikerInnen erörtern. Sie treffen unter anderen die neue Menschrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, sowie den Beauftragten des Auswärtigen Amtes für die Regionen Subsahara-Afrika und Sahel, Georg Schmidt.

Fatoumata Siré Diakité steht für Presseanfragen vom 18. bis 22.04.2016 zur Verfügung. Interviews können in englischer und französischer Sprache geführt werden.

Für Nachfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an an TERRE DES FEMMES, Marion Brucker (Pressereferentin), Tel. 030/ 40504699-25, oder per Mail an presse@frauenrechte.de