5. Mangelhafte staatliche Unterstützungssysteme

Strukturelle, sexualisierte Gewalt wie die im Fall Epstein trifft enorm viele Personen. Die Betroffenen brauchen Unterstützung. Es braucht Stellen, an denen sie gehört werden, bei denen ihnen geglaubt wird und die ihnen helfen. In Deutschland wurden dafür verschiedene staatliche Anlaufstellen geschaffen. Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch ist ein Angebot der unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, das Informationen zu verschiedenen Hilfs- und Beratungsangeboten bündelt, darunter das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch sowie die anonyme Chat-Beratung Schreib-Ollie. Betroffene Frauen können sich zur anonymen Beratung an das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wenden. 

Finanzielle Unterstützung können die Betroffenen über das Soziale Entschädigungsrecht erhalten.[1] Doch dieses Angebot bleibt oft ein leeres Versprechen, denn zwischen dem gesetzlichen Anspruch und der tatsächlichen Unterstützung liegen zahlreiche Hürden. Um Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene die Tat und die daraus resultierenden, gesundheitlichen Schäden in einem Antrag nachweisen.[2] Dieser Prozess kann bürokratisch komplex und langwierig sowie psychisch sehr belastend sein. Diese Hürden führen dazu, dass die wenigsten Betroffenen tatsächlich die Unterstützung erhalten, die sie brauchen.[3]

Aus diesem Grund wurde 2013 das Ergänzende Hilfesystem (EHS) eingeführt, das einen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfen ermöglichte, wo staatliche Unterstützung versagt hat.[4] Betroffene, die während ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben, hatten dort die Möglichkeit, Entschädigungsleistungen von bis zu 10.000 Euro aus dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) zu erhalten.[3] Das EHS ermöglichte den Betroffenen auch für Taten, die lange zurückliegen, Anerkennung und Unterstützungsperspektiven.[1] Genau dieses System wird 2026 nicht weiterfinanziert.[1] Das ist ein fatales Zeichen für Betroffene. Ihre Unterstützung wird nicht priorisiert, stattdessen werden sie mit den Folgen der Taten allein gelassen.

Warum Betroffene Schweigen

Doch der schwierige Zugang zu Unterstützung ist nur ein Grund, warum viele Betroffene schweigen. Weitere Gründe sind unter anderem:

  • Retraumatisierung – Über das Erlebte zu sprechen oder es in einem Antrag zu Papier zu bringen, bedeutet, sich aktiv daran zu erinnern und es in Teilen erneut zu durchleben. Das kann Wunden wieder aufreißen, die nie vollständig geheilt sind und schmerzhafte Gefühle auslösen.[4]

  • Angst vor Reaktionen – Sexualisierte Gewalt ist gesellschaftlich noch immer ein Tabuthema. Betroffene leiden unter der Stigmatisierung und der Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird. Viele TäterInnen schüren diese Ängste gezielt und drängen Betroffene von sexualisierter Gewalt zur Geheimhaltung.[5]

  • Wunsch nach einem normalen Leben – Die Erfahrung von sexualisierter Gewalt prägt das Leben der Betroffenen. Viele wollen diese Prägung nicht nach außen zeigen und nicht aufgrund des Erlebten von Außenstehenden anders wahrgenommen oder darauf reduziert werden. Schweigen wird so zur vermeintlich einzigen Möglichkeit, die eigene Geschichte selbst zu kontrollieren.[6]

  • Scham- und Schuldgefühle – Das Gefühl, selbst schuld an der Tat zu sein, das von einigen TäterInnen zusätzlich geschürt wird, erschwert es Betroffenen, sich jemandem anzuvertrauen. Zudem geht sexualisierte Gewalt oft mit einem Schamgefühl auf Seiten der Betroffenen einher, das diese davon abhält, sich anzuvertrauen oder Hilfe einzufordern.[4]

Sexualisierte Gewalt darf kein Tabuthema bleiben. Die Scham muss die Seite wechseln. Solange Betroffene schweigen, weil Sprechen zu gefährlich, zu schmerzhaft oder zu aussichtslos erscheint, hat das System versagt. Betroffene verdienen mehr. Sie brauchen bedingungslose Solidarität und verlässliche Unterstützung. Dafür braucht es ein Umdenken – gesellschaftlich wie politisch.

6. Politische Konsequenzen – Solidarität und struktureller Wandel

Das Epstein-Gewalt-Netzwerk darf nicht als abschließende Enthüllung verstanden werden, sondern als Alarm und Weckruf. Die Istanbul-Konvention bietet einen klaren Rahmen für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, doch ihre Umsetzung bleibt unvollständig. Solange geschlechtsspezifische Machtungleichheiten, männliche Dominanzkultur und digitale Ungerechtigkeiten fortbestehen, bleibt Gewalt gegen Mädchen und Frauen ein strukturelles Problem. TERRE DES FEMMES appelliert an Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, die strukturellen Ursachen anzugehen – in Deutschland, der EU und weltweit. Die verbindlichen Verpflichtungen der Istanbul-Konvention müssen endlich konsequent umgesetzt werden. Betroffene verdienen nicht nur Gehör, sondern Gerechtigkeit. Es ist Zeit, aus der Empörung und der Wut, konkrete Taten folgen zu lassen. 

Vom Aufschrei zum Handeln! – TERRE DES FEMMES fordert:

a) Politisch-rechtliche Maßnahmen:

  • Vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention – Deutschland und alle EU-Staaten müssen die Konvention vollständig in nationales Recht umsetzen – insbesondere in den Bereichen Prävention, Strafverfolgung und Opferschutz.

  • Reform des Sexualstrafrechts – Einführung eines klaren „Nur Ja-heißt-Ja“-Prinzips und verschärfte Strafen für digitale Gewalt.

  • Transparenz und Rechenschaft – Unabhängige Untersuchungen zu Machtmissbrauch in Institutionen – z.B. nach Vorbild der „Truth Commissions“ in Kanada oder Australien.

  • Regulierung digitaler Plattformen – Konsequente Verpflichtung von Plattformen, rechtswidrige Inhalte (z. B. Hassrede, nicht-einvernehmliche Verbreitung intimer und/oder manipulierter Bilder) schnell zu löschen, einfache Meldewege zu schaffen und proaktiv nach solchen Inhalten zu suchen. Außerdem werden die Haftbarmachung bei Versäumnissen und Entschädigungsansprüche für Betroffene gefordert.

  • Finanziell abgesicherte Unterstützungssysteme – Schutz- und Unterstützungssysteme für Betroffene sexualisierter Gewalt müssen angemessen finanziell mit Haushaltsmitteln ausgestattet werden. Bisherige Werkzeuge wie der Fonds sexueller Missbrauch, der 2026 aufgrund gestrichener Bundeshaushaltsgelder nicht weitergeführt werden kann, dürfen nicht fallen gelassen werden.

b) Gesellschaftliche Veränderungen:

  • Aufklärung und Prävention – Verpflichtende Schulungen zu Macht, Konsens und digitaler Ethik in Schulen, Unternehmen, Gerichtswesen und Behörden.

  • Empowerment von Betroffenen – Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote und finanzieller Unterstützung für KlägerInnen.

  • Förderung von Forschung  – Systematische Erfassung von Gewalt in Männerbünden und deren digitalen Verzweigungen.

c) Internationale Zusammenarbeit:

  • EU-weite Standards – Harmonisierung der Gesetze zu sexualisierter Gewalt und digitalen Delikten.

  • Zusammenarbeit mit Tech-Unternehmen – Bindende Vereinbarungen zur Bekämpfung von Online-Gewalt, wie im „Christchurch Call“-Modell.

Quellen:

[1] Tanrıverdi, M. (2026, 6. März). Digitale Gewalt gegen Frauen gefährdet die Demokratie. Deutsches Institut für Menschenrechte. 
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/digitale-gewalt-gegen-frauen-gefaehrdet-die-demokratie 

[2] Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (2025). Das Soziale Entschädigungsrecht – SGB XIV. 
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/soziale-entschaedigungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=5 

[3] Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM). (2025, 14. November). Keine Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch – Statements Missbrauchbeauftragte, Kommission und Betroffenenrat. 
https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/1098 

[4] Fonds Sexueller Missbrauch. (2026).
https://www.fonds-missbrauch.de/ 

[5] Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM). (o. D.) Signale, Symptome und Folgen von sexuellem Missbrauch.
https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/symptome-und-signale#c581 

[6] Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM). (2021). Interview mit Lena Jensen: „Als Kind dachte ich: Wenn ich das erzähle, ist die Liebe kaputt.”
https://beauftragte-missbrauch.de/mediathek/podcast-einbiszwei/folge-3-mit-lena-jensen

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