Safer Internet Day und ein neues Cybergrooming-Gesetz

Am 11. Februar 2020 wird der weltweite Safer Internet Day gefeiert. Ziel dieses Tages ist es das Internet sicherer zu machen, und Gefährdungen gerade von Minderjährigen zu reduzieren. In Deutschland ist dafür Klicksafe verantwortlich. Sie unterstützen Eltern und PädagogInnen dabei Kinder und Jugendliche an das Internet, PC- und Handy-Spiele, und Apps heranzuführen. Ebenso sollen Kinder und Jugendliche selber empowert werden vorsichtig im Internet, auf Online-Spielen und in Chatrooms unterwegs zu sein.

Vor kurzem hat der deutsche Bundestag durch eine Gesetzesänderung versucht die Gefährdung von Kindern im Internet durch Cybergrooming zu reduzieren. Cybergrooming ist ein Begriff aus dem Englischen, der das strategische Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bedeutet. Dies ist in Deutschland schon länger strafrechtlich verboten, doch es hat sich herausgestellt, dass es eine Gesetzeslücke gibt. Der Deutsche Bundestag hat jetzt mit den Gesetzesentwurf zur Änderung der Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (PDF-Datei) beschlossen.

Das Problem war, dass Fallkonstellationen bei denen ein Täter allerdings nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, bislang nicht strafbar waren. Wenn Eltern den problematischen Chat von ihren Kindern übernommen haben und dann mit Screenshots zur Polizei gegangen sind, oder wenn die Polizei selber sich als verdeckte Ermittler als Kind ausgeben haben, konnten die jeweiligen Täter nicht wegen des Versuchs des Cybergroomings belangt werden. Der beschlossene Gesetzesentwurf schließt diese Lücke. Schade ist jedoch, dass diese Änderungen nur Cybergrooming von unter 14-Jährigen betreffen, nicht jedoch ähnliche Nutzung von Internet und Kommunikationsmitteln zur Anbahnung sexueller Kontakte mit der ebenso gefährdeten Gruppe der 15. bis 17-Jährigen.

Zusätzlich ist es laut Gesetzesentwurf jetzt erlaubt, dass ErmittlerInnen simulierte und am Computer erstellte „Kinderpornographie“ (besser: Missbrauchsdarstellungen) nutzen können, um Zugang zu geschlossenen Foren im Dark Web von Pädosexuellen zu bekommen. Die erstellten Abbildungen zeigen keine echten Kinder. Dieser Einsatz ist nur nach Zustimmung des Gerichts möglich.

TERRE DES FEMMES macht Aufklärungsarbeit über die Verbindung zwischen Cybergrooming und Mädchenhandel durch die Loverboy-Methode. Die sexuelle Ausbeutung von Mädchen in der Prostitution ist eine der Formen der kommerziellen sexuellen Ausbeutung, die durch Cybergrooming und danach das Vorspielen einer Liebesbeziehung durch Täter gemacht wird.  Durch die Aufklärungsarbeit sollen Minderjährige zur sexuellen Selbstbestimmung bestärkt werden, und sie auf die Gefahren in Chatrooms von Onlinespielen wie Fortnite und anderen Sozialen Medien aufmerksam gemacht werden.

 

Stand: 02/2020