Deutschland steht aktuell in der Pflicht, verschiedene internationale Rechtsdokumente umzusetzen: Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36/EU) ist eines davon. Die Frist zur Umsetzung lief bereits im April 2013 ab. Für ein weiteres Dokument, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch als Konvention von Istanbul bezeichnet – gilt zwar keine Frist, doch gehörte Deutschland zu den Erstunterzeichnern, ohne bisher die Konvention ratifiziert zu haben. Die Rechte der von Gewalt, Menschenhandel und Ausbeutung Betroffenen stehen im besonderen Fokus beider Rechtsdokumente. Es besteht Konsens, dass beide Rechtsdokumente Menschenrechte – und im Fall der Konvention von Istanbul – insbesondere Rechte für Frauen stärken. Doch wie so oft hängt viel von der konkreten Umsetzung ab.
Gemeinsam mit der Friedrich Ebert Stiftung und dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. hat TERRE DES FEMMES am 8. Oktober 2014 die Fachkonferenz "Fokus Frauenrechte: Welche Konsequenzen haben die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel und die Europaratskonvention von Istanbul?" ausgerichtet.
Ziel der Fachveranstaltung war es, wesentliche Punkte der Rechtsdokumente herauszuarbeiten und die Folgen für das deutsche Recht aufzuzeigen. Einen Schwerpunkt bildeten dabei die Themenkomplexe Opferrechte und Opferschutz sowie das Sexualstrafrecht. Diese haben wir mit VertreterInnen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie Zivilgesellschaft diskutiert.
- Programm (PDF-Datei)
Die Konferenz fand im Rahmen der TERRE DES FEMMES-Kampagne „Keine Abschiebung der Opfer von Frauenhandel“ statt.
Kooperationspartner der Kampagne sind
Die parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner eröffnet die Tagung.
Foto: © Jens Schicke
Im Anschluss daran ist sie im angeregten Gespräch mit TDF-Referentin Birte Rohles. Foto: © Jens Schicke
Die beiden TDF-Referentinnen Anna Hellmann und Birte Rohles im Gespräch mit Irka Krüger von der CDU-Fraktion. Foto: © Jens Schicke
Das Podium zum Thema Aufenthaltsrecht mit der TDF-Beraterin Katrin Schwedes.
Foto: © Jens Schicke
Geballte Frauenpower (von links nach rechts): Rechtsanwältin Christina Clemm, Josefine Stomper (BMFSFJ), Birte Rohles (TDF), Beate Rudolf (Direktorin des Deutschen Institut für Menschenrechte), Birgit Schweikert (BMFSFJ) und Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockton.
Foto: © Jens Schicke