Am Dienstag, den 26. Januar 2016 beginnt der Prozess gegen die zwei Brüder von Hatun Sürücü. Hatun Sürücü wurde am 07. Februar 2005 auf offener Straße ermordet. Verurteilt wurde damals nur der jüngste Bruder, Ayhan Sürücü. Zwei andere Brüder, Mutlu und Alparslan Sürücü, waren angeklagt, den jüngeren Bruder zu dem Mord angestiftet und die Tatwaffe besorgt zu haben. Sie wurden zunächst aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Dieses Urteil wurde allerdings vom Bundesgerichtshof 2007 aufgehoben und die zwei Brüder, die sich in die Türkei abgesetzt hatten, international zur Fahndung ausgeschrieben. In der Türkei, welche die Angeklagten nicht auslieferte, wurde 2013 schließlich ein eigenes Strafverfahren eingeleitet.
Am Samstag, den 7. Februar 2016, jährt sich der Todestag von Hatun Sürücü zum elften Mal. Sie wurde erschossen, um die vermeintliche Ehre der Familie zu retten. Hatun hatte diese angeblich verletzt, als sie sich aus einer Zwangsehe befreite, ihr Kopftuch ablegte und eine Ausbildung begann. Ihr Schicksal steht für das Leiden unzähliger Mädchen und Frauen, denen ein freies und selbstbestimmtes Leben verweigert wird.
Der Handlungsbedarf für die Unterstützung Betroffener ist weiterhin hoch: Es vergeht kaum ein Monat, in dem die Medien nicht über einen weiteren Mord berichten, der im Namen der Ehre verübt wurde. Auch werden nach wie vor Mädchen und Frauen zwangsverheiratet – viele sind noch minderjährig wie damals Hatun Sürücü.
TERRE DES FEMMES macht daher im Rahmen des 2-jährigen Schwerpunktes „STOP Frühehen“ mit Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit auf das Thema „Frühehen/Zwangsheirat Minderjähriger“ aufmerksam und setzt sich für Gesetzesänderungen und Präventionsmaßnahmen ein.
Mit unserer aktuellen Petition fordern wir die Bundesregierung auf, sich für die Durchsetzung des Mindestheiratsalters 18 Jahre einzusetzen sowie begleitende Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen.
Jeden Tag werden weltweit 39.000 Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet. Und das, obwohl die UN-Kinderrechtskonvention als gesetzliches Mindestheiratsalter 18 Jahre empfiehlt. Mädchen erleben nach einer frühen Heirat oftmals häusliche oder sexualisierte Gewalt und müssen entweder die Schule oder die Ausbildung abbrechen. Auch wenn Frühehen mehrheitlich in Asien, Afrika und Lateinamerika vorkommen, können in Deutschland ebenfalls Minderjährige ab 16 Jahren mit Zustimmung des Familiengerichts heiraten.
Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES hat sich seit ihren Anfängen für Mädchen und Frauen stark gemacht, deren Selbstbestimmungsrechte und körperliche Integrität im Namen einer falsch verstandenen Ehre verletzt wurden.