Tübingen/Berlin. Seit heute ist es offiziell: Das Bundeskabinett beschloss am heutigen Mittwoch ein Gesetzespaket gegen Zwangsverheiratung. Darin soll die Zwangsverheiratung als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Gleichzeitig enthält das Paket eine Erhöhung des eheabhängigen Aufenthaltsrechts (Ehebestandszeit) von zwei auf drei Jahre.
TERRE DES FEMMES kritisiert aufs Schärfste, dass die Verbesserungen für Betroffene von Zwangsheirat eine gravierende Verschlechterung beim eigenständigen Aufenthaltsrecht für nachgezogene Ehegatten mit sich bringt.
"Ein wahrer Kuhhandel", so Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. "Schon heute bleiben viele dieser Frauen aus Angst vor einer Abschiebung in einer ungewollten und gewalttätigen Ehe. Sie erleben tagtäglich Gewalt und Unterdrückung. Und jetzt soll dieses Martyrium auch noch verlängert werden?"
Zwar soll eine Frau, die im Ausland gegen ihren Willen festgehalten und dort verheiratet wird, in Zukunft über einen längeren Zeitraum die Möglichkeit haben, nach Deutschland zurückzukehren. Im Gegenzug muss eine andere Frau, die für eine Heirat nach Deutschland gekommen ist, jetzt noch ein Jahr länger mit einem gewalttätigen Partner aushalten. Eine im jetzigen Gesetz enthaltene Härtefallregelung soll dies zwar verhindern, doch die Praxis zeigt eine andere Realität: Die Gewaltsituation ist schwer zu beweisen und wird vor Gericht oft angezweifelt.
TERRE DES FEMMES fordert deshalb die Umsetzung der geplanten Verbesserungen zur Zwangsverheiratung sowie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht von EhepartnerInnen ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. "Alles andere wäre Augenwischerei und eine Politik zu Lasten von MigrantInnen", so Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES.
Auch das Forum Menschenrechte, einem Netzwerk von mehr als 50 deutschen Nichtregierungsorganisationen, dem auch TERRE DES FEMMES angehört, spricht sich gegen die Erhöhung der Ehebestandszeit aus.
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