Hintergrundinformationen

Hintergrundinfos

Als Zwangsheirat wird eine Heirat bezeichnet, zu der einer oder beide der Ehepartner/in nicht ihre freie oder volle Zustimmung geben. Oft wird unter Androhung von körperlicher oder psychischer Gewalt eine Heirat erzwungen.

Frühehe beschreibt die Heirat einer Person vor Erreichen der Volljährigkeit (unter 18 Jahren). Heiraten unter 18 Jahren ist seit 2017 in Deutschland gesetzlich verboten. Deshalb finden die sogenannten religiösen/traditionellen Eheschließungen meistens heimlich statt.