TeilnehmerInnen am parlamentarischen Frühstück. Foto: © TERRE DES FEMMESAm 01. Februar 2018 ist die Istanbul Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Nach nunmehr gut anderthalb Jahren ist bei weitem nicht ausreichend passiert.
Zwar wurden Gelder für den Bau und Sanierung von Frauenhäusern bereitgestellt, aber für die Einrichtung einer Monitoring-Stelle und die Schaffung der Koordinierungsstelle sind bislang keine Gelder im Haushalt eingeplant. Auch andere Artikel der Istanbul-Konvention sind nicht umgesetzt!
Daher lud die AG Rechte von Frauen und LSBTI* des Forum Menschenrechte, deren Sprecherin Maja Wegener von TERRE DES FEMMES ist, am 17. Oktober 2019 zum Parlamentarischen Frühstück in den Bundestag.
An drei Thementischen wurde u.a. mit Cornelia Möhring (Die Linke), Silvia Breher (CDU/ CSU), Leni Breymaier (SPD), Ulle Schauws (Bündnis 90/ Die Grünen) und Josephine Ortleb (SPD) über die Forderungen der AG Rechte von Frauen und LSBTI* zur Finanzierung von Frauenhäusern, Einrichtung einer Monitoring-Stelle und die besonderen Bedarfe geflüchteter Frauen diskutiert.
Die AG Rechte von Frauen und LSBTI* fordert einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe von Gewalt, was u.a. eine Verbindlichkeit in der Finanzierung von Frauenhäusern beinhaltet. Weiterhin muss die Monitoring-Stelle institutionell und unabhängig von Bundesregierung und Verwaltung sein und die NGOs in ihre Arbeit einbinden. Mit Blick auf die besonderen Bedarfe geflüchteter Frauen ist eine Rücknahme aller Vorbehalte essenziell und Deutschland muss geschlechtssensible Asylverfahren garantieren.
Stand: 10/2019