Bundesregierung startet Fonds Sexueller Missbrauch

Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können ab sofort Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beim Fonds Sexueller Missbrauch beantragen.

Wie die Bundesregierung mitteilt, sind Menschen antragsberechtigt, die als Kind oder Jugendlicher im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren und bei denen der Tatzeitpunkt zwischen dem Tag der Gründung der Bundesrepublik (23. Mai 1949) und vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) liegen (das Gesetz ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft getreten).

Zu den Leistungen, die unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können, gehören unter anderem psychotherapeutische Hilfen, Kosten der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs, Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sowie sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen.

Anträge für Hilfeleistungen aus dem Fonds können bis zum 30. April 2016 gestellt werden. Antragsformulare sind in den Anlauf- und Beratungsstellen verfügbar und können auf der Internetseite des Fonds heruntergeladen werden. Die Anlauf- und Beratungsstellen unterstützen die Betroffenen kostenlos.

Auf www.fonds-missbrauch.de sind alle Anlauf- und Beratungsstellen aufgelistet. Über ein kostenloses und anonymisiertes Infotelefon kann man Auskunft über Fragen zum Fonds und zur Antragstellung
erhalten: 0800 / 400 10 50
(montags: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags: 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr und sonntags: 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr).

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