Deutschland bietet gewaltbetroffenen Frauen keinen Schutz: TDF berichtet über gravierende Missstände an den UN-Menschenrechtsrat

In einem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat macht TERRE DES FEMMES auf die dramatische  Situation im Hilfesystem aufmerksam: Immer mehr Frauenhäuser sind überfüllt, in vielen Bundesländern können hilfesuchende Frauen nicht mehr aufgenommen werden.

Die Situation im Hilfesystem ist schon lange besorgniserregend. Bereits 2011 hat die Bundesregierung in einem Bericht zur Situation der Frauenhäuser und Beratungsstellen resümiert, dass Frauenhausplätze in Deutschland nicht ausreichen und das komplette Unterstützungssystem unterfinanziert ist. Passiert ist seither: nichts. Das Problem wurde zwar von der Bundesregierung diskutiert, aber passiert ist trotzdem: nichts. Traurige Einigkeit im Stillstand. Dabei besteht die Gefahr, dass jede vom Frauenhaus abgewiesene Frau wieder in einer Gewaltsituation landet. Das kann für die betroffenen Frauen lebensgefährlich sein. Allein 2015 wurden 131 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner umgebracht, in weiteren 200 Fällen haben die Frauen den Mordversuch überlebt.

Deutschland ist ein reiches Land. Das Frauenunterstützungssystem steht jedoch vor dem Kollaps. Oft kann der Betrieb nur durch ehrenamtliches Engagement aufrecht gehalten werden. Die Missstände sind so gravierend, dass 2012 der UN-Menschenrechtsrat Deutschland die Empfehlung gegeben hat, den Schutz von Frauen und insbesondere Migrantinnen vor Gewalt zu verbessern, insbesondere durch den verbesserten Zugang zu Beratung und zum Unterstützungssystem. Deutschland hat die Empfehlung angenommen und sich damit zum Handeln verpflichtet. Das ist bisher nicht geschehen. Darauf weist auch die Frauenhauskoordinierung in einem offenen Brief hin. Sie berichten, dass in einigen Bundesländern inzwischen kein einziger Frauenhausplatz mehr zu bekommen ist.

Deutschland hat die menschenrechtliche Verpflichtung, Frauen vor Gewalt zu schützen. Diesen Verpflichtungen kommt die Bundesregierung nicht nach. Daher hat TERRE DES FEMMES im diesjährigen Länderüberprüfungsverfahren (Universal Periodic Review, kurz: UPR-Verfahren) dem UN-Menschenrechtsrat die Situation geschildert.

Das UPR-Verfahren ist ein seit 2007 eingeführtes Instrument des UN-Menschenrechtsrats, in dem alle 193 UN-Mitgliedsstaaten von den anderen Staaten auf ihre Menschenrechtssituation hin überprüft werden. Sie geben Empfehlungen ab, wie ein überprüfter Staat die Menschenrechtssituation verbessern sollte.  Das überprüfte Land kann die Empfehlungen annehmen oder ablehnen.  Mit der Annahme der Empfehlungen verpflichtet er sich dazu, diese bis zur nächsten periodischen Überprüfung umzusetzen. Im aktuellen Prüfverfahren wird also überprüft, ob Deutschland die angenommenen Empfehlungen des letzten Verfahrens umgesetzt hat. Unser Bericht zeigt auf, dass dem in keinster Weise so ist. Auch das Forum Menschenrechte weist daher in seinem aktuellen UPR-Bericht auf das Nichtstun der Bundesregierung hin.

 

Stand: 10/2017