Im Jahr 2021 wurden 9.903 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Deutschland in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Dabei ist zu beachten, dass diese Anzahl lediglich die angezeigten Straftaten abbildet. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt.
Die vertrauliche Spurensicherung ist für Betroffene von sexualisierter Gewalt ein unabdingbares Verfahren, bei dem gerichtsfeste Beweise gesichert werden, ohne dass sofort eine polizeiliche Anzeige erstattet oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss. Betroffene von sexualisierter Gewalt können oft nicht sofort entscheiden, ob sie Anzeige erstatten und damit ein Strafverfahren in Gang setzen wollen.
Seit dem 01.03.2020 übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung für Betroffene von sexualisierter und körperlicher Gewalt (SGB V § 27 und § 132k). Finanziert wird eine vertrauliche Spurensicherung nach erlebter Gewalt einschließlich Dokumentation, Laboruntersuchungen und Aufbewahrung der Befunde. Das Gesetz muss in Deutschland allerdings auf Länderebene umgesetzt werden, daher ist der Stand in den einzelnen Bundesländern diesbezüglich sehr unterschiedlich.