Foto: © Fotolia-OllyMit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 2011, auch als Istanbul-Konvention bezeichnet, wurde unter anderem eine international anerkannte, einheitliche Definition von häuslicher Gewalt geschaffen. Laut Art. 3 bezeichnet der Begriff häusliche Gewalt alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb von Familie, Haushalt und/oder ehemaliger oder derzeitiger Partnerschaft vorkommen. Dies ist unabhängig vom Wohnsitz des Täters. Am 01. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten[1].