Schattenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention durch Deutschland bezüglich weiblicher Genitalverstümmelung

Am 11. September 2020 legte TERRE DES FEMMES gemeinsam mit LebKom e. V. und Lessan e. V.  und in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Netzwerk End FGM dem GREVIO-Komitee des Europarates einen Schattenbericht über die Umsetzung der Istanbul-Konvention durch Deutschland bezüglich Prävention, Schutz, Strafverfolgung und integrierter Maßnahmen gegen FGM vor.

Die Istanbul-Konvention ist der erste rechtsverbindliche Vertrag, der anerkennt, dass FGM auch ein europäisches Thema ist. Sie enthält konkrete Empfehlungen für Staaten, wie geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich FGM, angegangen werden kann, und wird von einem Gremium (dem GREVIO-Komitee) überwacht, das periodisch beurteilt, ob die Länder diese Empfehlungen einhalten.

Die von der Zivilgesellschaft bereitgestellten Informationen sind entscheidend, damit das GREVIO-Komitee die Einhaltung der Standards durch die Länder beurteilen kann. Unser Schattenbericht wird zur Erstellung des GREVIO-Berichts über die deutsche Umsetzung der Istanbuler Konvention beitragen, der im Januar 2022 veröffentlicht werden soll.

Informationen zum Hintergrund

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (bekannt als "Istanbul-Konvention") ist das erste rechtsverbindliche Instrument, das anerkennt, dass FGM auch ein europäisches Thema ist. Es basiert auf dem "Vier-P-Ansatz" (Prävention – „prevention“, Schutz – „protection“, Strafverfolgung – „prosecution“ und integrierte Maßnahmen – „integrated policies“) zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und enthält einen spezifischen Artikel (38) über die Kriminalisierung von FGM.

Um sicherzustellen, dass die korrekte nationale Umsetzung unabhängig überwacht wird, hat die Istanbul-Konvention die ExpertInnengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (GREVIO) eingerichtet, ein Überwachungsgremium, das eine periodische Überprüfung der Vertragsstaaten zur Umsetzung der Konvention vornimmt.

Hier können Sie den Schattenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bezüglich weiblicher Genitalverstümmelung durch Deutschland herunterladen:

 

Stand: 10/2020