Laut einer investigativen Recherche der Non-Profit-Organisation “Institute for War and Peace Reporting” (IWPR) wurde kürzlich im Osten Georgiens aufgedeckt, dass aktuell hunderte von Frauen und Mädchen von der menschenrechtsverletzenden Praktik der weiblichen Genitalverstümmelung betroffen sind. Die Praktik wird nach Informationen des IWPR in drei Dorf-Gemeinden im Bezirk Kvareli, in denen größtenteils die ethnische Minderheit der Avar lebt, vollzogen.
Nachdem sie von den Berichten erfahren hat, hat die georgische Regierung angekündigt, sofortige Ermittlungen bezüglich der Vorfälle einzuleiten. Die Verfassung Georgiens beinhaltet das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit, garantiert jedoch auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit seiner BürgerInnen. Zusätzlich hat Georgien die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Die georgische Regierung hatte laut eigenen Angaben keine Kenntnis darüber, dass innerhalb des Staatsgebiets weibliche Genitalverstümmelung praktiziert wird. Justizministerin Thea Tsulukiani kündigte letzten Dienstag an, “die in zwei oder drei Dörfern vollzogene Praktik so schnell wie möglich zu eliminieren”. Dabei bezog sie sich auch auf die Istanbuler Konvention gegen Gewalt an Frauen, in der es einen Passus explizit zu weiblicher Genitalverstümmelung gibt. Das Parlament muss die Konvention jedoch noch ratifizieren, bevor sie in Georgien Rechtsgültigkeit erlangt. “Sollte das Parlament zustimmen, wird es einen eigenständigen Paragrafen geben, der die sogenannte weibliche Beschneidung zu einer Straftat erklärt”, sagte sie.