• 22.04.2024

Kinderehen wirksam bekämpfen

 

Die Bundesregierung will an der Unwirksamkeit von Kinderehen festhalten. TERRE DES FEMMES begrüßt den Referentenentwurf, fordert in einer Stellungnahme aber dringend Nachbesserungen.

TERRE DES FEMMES begrüßt den Referentenentwurf (https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_Schutz_Minderjaehrige_Auslandsehen.pdf) der Bundesregierung, an der Nichtigkeitsregelung von im Ausland geschlossenen Kinderehen festzuhalten sowie Regelungen über die Folgen der Unwirksamkeit, etwa Unterhaltsansprüche, festzulegen.

In einer Stellungnahme betont TERRE DES FEMMES, dass mit der Nichtigkeitsregelung bereits 2017 eine einheitliche Gesetzeslage geschaffen wurde, welche Minderjährige, die unter 16 Jahren im Ausland geheiratet haben, schützt. Sie müssen nicht mehr gegen ihren „Ehemann“ und die Familie aussagen, zudem fanden Einzelfallprüfungen vor Gericht nicht automatisch statt.

Allerdings fordert TERRE DES FEMMES weitere Änderungen: So müssen u. a. Ehen, die in Deutschland nichtig sind, bundeseinheitlich registriert werden, weiterhin muss in jedem Fall das Jugendamt eingeschaltet werden, um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen.

Eine weitere geplante Änderung in dem Referentenentwurf ist die „Heilungsmöglichkeit“ von Ehen, die unter 16 Jahren im Ausland geschlossen wurden: Diese sollen mit Erreichen der Volljährigkeit in Deutschland vor einem Standesamt bestätigt und fortgeführt werden können. TERRE DES FEMMES befürchtet jedoch, dass Minderjährige unter Druck gesetzt werden, die Ehe trotz Ungültigkeit weiterzuleben und gezwungen zu werden, die Ehe mit Erreichen der Volljährigkeit zu bestätigen. Eine Fortführung der Ehe muss daher verknüpft sein mit einer verpflichtenden Beratung im Vorfeld der Bestätigung sowie einer getrennten Befragung beider Eheleute beim Standesamt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte letztes Frühjahr festgelegt, dass der Gesetzgeber in Bezug auf die Nichtigkeitsregelung bis 30. Juni 2024 Zeit hat, zwei Nachbesserungen umzusetzen: Regelungen über die Folgen der Unwirksamkeit von Ehen, die mit Personen unter 16 Jahren geschlossen wurden, sowie über Fortsetzungsmöglichkeiten der Ehe mit Erreichen der Volljährigkeit.

Früh- und Kinderehen betreffen insbesondere Mädchen: Laut UNICEF leben derzeit weltweit 640 Millionen Frauen, die unter 18 Jahren verheiratet wurden, jedes Jahr kommen 12 Millionen weitere Mädchen dazu. Früh- und Kinderehen gelten als schädliche traditionelle Praxis und Menschenrechtsverletzung, die Folgen sind oft frühe Schwangerschaften, die mit einem großen gesundheitlichen Risiko einhergehen, lebenslange Abhängigkeiten und Armut sowie ein großes Risiko von häuslicher und sexualisierter Gewalt.

Weitere Forderungen von TERRE DES FEMMES (https://frauenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Unsere_Arbeit/Gewalt_im_Namen_der_Ehre/GNE_Materialien/Forderungen_TDF_GzBvK.pdf)

Informationsschrift: „Mythen rund um das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ (https://frauenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Unsere_Arbeit/Gewalt_im_Namen_der_Ehre/GNE_Materialien/2024-01-16_GzBvK_Mythen_Layout.pdf

Hintergrundinformationen zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen: (https://frauenrechte.de/unsere-arbeit/gewalt-im-namen-der-ehre-und-zwangsverheiratung/unser-engagement/default-e5ba6321d176a5993d020715a4988ac1

Broschüre: „Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ (https://frauenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Unsere_Arbeit/Gewalt_im_Namen_der_Ehre/GNE_Materialien/2020_Gesetz_Bekaempfung_Kinderehen.pdf )

 

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