Auf der 86. JustizministerInnenkonferenz im Frühsommer (Juni 2015) wurde das Bundesjustizministerium beauftragt, die Zuständigkeit von Familiengerichten in Ehe-, Kindschafts-, Abstammung- und Kindesunterhaltssachen in Fällen mit Gewaltbefürchtung zu überprüfen. TERRE DES FEMMES begrüßt diesen Beschluss (PDF-Datei), denn die derzeitigen Regelungen zur Zuständigkeit von Familiengerichten sind insbesondere in Fällen von Häuslicher Gewalt und Gewalt im Namen der Ehre bzw. Zwangsheirat höchst problematisch und müssen dringend verändert werden.
Aktuelle Gesetzgebung
Derzeitige Regelungen schreiben vor, dass in diesen Fällen immer das Familiengericht des aktuellen Aufenthaltsorts der Frau bzw. des gemeinsamen minderjährigen Kindes zuständig ist. Konkret bedeutet dies: Flieht eine Frau mit ihrem Kind in ein Frauenhaus oder wechselt den Wohnort, um vor dem gewalttätigen Partner bzw. Vater Schutz zu suchen, fällt bei familiengerichtlichen Angelegenheiten die Zuständigkeit immer auf das Gericht, welches sich im Bezirk des Frauenhauses bzw. neuen Wohnortes von Frau und Kind befindet.
Durch die Weitergabe der Information, welcher Gerichtsbezirk für die Angelegenheit zuständig ist, wird der gewalttätige Partner bzw. Vater gleichzeitig auch zwangsläufig über den aktuellen Aufenthaltsort von Frau und Kind informiert. Insbesondere in kleinen Gerichtsbezirken und im ländlichen Raum ermöglicht dies den Verfolgern, Wohnort der Frau und des Kindes ausfindig zu machen. Für die Betroffenen bedeutet dies oftmals akute Gefahr und sie sind gezwungen, erneut umzuziehen.
Unsere Forderung
TERRE DES FEMMES fordert daher, die Regelung, die die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts ausschließlich an den aktuellen Aufenthaltsort des Kindes knüpft, dahingehend zu verändern, dass eine Wahlzuständigkeit der Familiengerichte eingeführt wird. Die Betroffene sollte wählen dürfen, ob das Familiengericht des jetzigen Aufenthaltsorts des Kindes oder des letzten gemeinsamen Aufenthaltsorts der Familie zuständig ist.
Um dieser dringenden Forderung Nachdruck zu verleihen, hat sich TERRE DES FEMMES in einem Brief an den Bundesjustizminister Heiko Maas gewandt.
Stand: 07/2015