Schwangerschaftsabbrüche müssen entkriminalisiert werden

TERRE DES FEMMES setzt sich seit vielen Jahren für eine ersatzlose Streichung der Paragraphen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch ein und für die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen.
Zumindest Paragraph 219a, der das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche festhielt, wurde im Juni 2022 gestrichen.

Es ist 2025. Frauen dürfen wählen, politische Ämter übernehmen und müssen, wenn sie arbeiten möchten, längst nicht mehr ihren Mann um Erlaubnis fragen. Das mit der Erlaubnis ist allerdings so eine Sache. Die brauchen Frauen nämlich auch 2025 immer noch, wenn es darum geht, frei über sich und ihren Körper zu entscheiden. „Vater Staat ist nicht dein Erziehungsberechtigter“ lautet der Slogan eines FDP-Wahlplakats zur Bundestagswahl 2025, auf dem Christian Lindner uns tief in die Augen blickt. SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymeier fügt auf Social Media passend hinzu: „…es sei denn, du bist ungewollt schwanger“.

Aktuell ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nämlich laut Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich eine Straftat. Er bleibt nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dazu muss sich die Betroffene einer Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle unterziehen, dann eine Wartefrist von 3 Tagen einhalten und den Abbruch generell in den ersten 12 Schwangerschaftswochen durchführen lassen. Straflos bleibt ein Abbruch in Deutschland auch, wenn eine medizinische oder eine kriminologische Indikation vorliegt.

Dabei entscheiden sich in Deutschland jedes Jahr rund 100.000 Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch. Eine flächendeckende Versorgung für diese Frauen gibt es in Deutschland nicht. Die Anzahl der Praxen und Kliniken, die Abbrüche durchführen, hat sich seit 2003 fast halbiert. Die Gründe für eine Abtreibung können vielfältig sein. Für TDF ist eines entscheidend: betroffene Frauen sollen selbst über eine Fortsetzung oder den Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden dürfen. Dafür ist es wichtig, Schwangerschaftsabbrüche endlich zu entkriminalisieren. TERRE DES FEMMES fordert daher die Streichung von §218 aus dem Strafgesetzbuch. Wir fordern, dass Frauen über einen uneingeschränkten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verfügen sollten. Außerdem sprechen wir uns für kostenlose, qualifizierte und vor allem freiwillige Beratungsangebote für Betroffene und für eine Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs durch Krankenkassen aus.

 

26.05.2018: Positionspapier zum Schwangerschaftsabbruch (zum Recht auf reproduktive Selbstbestimmung/§ 218 StGB)

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