
Im Herbst 2010 wird voraussichtlich ein Gesetzespaket gegen Zwangsverheiratung verabschiedet. TERRE DES FEMMES begrüßt die von der Bundesregierung geplanten Änderungen zur Zwangsverheiratung, befürchtet allerdings, dass es im Gegenzug zu einer gravierenden Verschlechterung beim eigenständigen Aufenthaltsrecht für nachgezogene Ehegatten kommen wird.
Lückenhaftes Vorhaben der Bundesregierung
Der Koalitionsvertrag enthält beide Ankündigungen: Eine Strafrechtsnorm gegen Zwangsverheiratung und die Prüfung der Verlängerung der Ehebestandszeit von zwei Jahren auf drei Jahre bis zur Erreichung eines eigenständigen Aufenthaltstitels.
Aus einer Stellungnahme der Bundesregierung vom März geht hervor, dass Verbesserungen im Aufenthaltsrecht bei der Rückkehr in Fällen von Heiratsverschleppung und zivilrechtliche Besserstellung von Betroffenen geplant sind. Laut Bundesregierung sollen so Zwangsheiraten bekämpft und gleichzeitig Scheinehen verhindert werden.
Lesen Sie die Stellungnahme von TERRE DES FEMMES zur geplanten Gesetzesänderung.