TERRE DES FEMMES (TDF) setzt sich seit 2014 nachdrücklich für ein Verbot von Frühehen ein. Somit war das Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen am 22. Juli 2017 ein großer Schritt im Kampf gegen diese Menschenrechtsverletzung und signalisierte die hohe Priorität des Kindeswohls in Deutschland. Durch das Gesetz wurde das Mindest-Heiratsalter ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt. Es gibt daher seit drei Jahren in Deutschland auch nicht mehr die Möglichkeit, durch die Zustimmung eines Gerichts im Alter von 16 oder 17 Jahren eine Ehe einzugehen. Außerdem gelten diese Regelungen auch hinsichtlich Eheschließungen von Minderjährigen im Ausland. Diese sind in Deutschland entweder unwirksam (unter 16 Jahren) oder aufhebbar (im Alter von 16 oder 17 Jahren).
Nun drei Jahre später soll von Seiten der Bundesregierung die Wirksamkeit des Gesetzes evaluiert werden. TDF stellt fest, dass es in der Anwendung des Gesetzes immer noch große Schwierigkeiten gibt wodurch vor allem die Schutzfunktion des Gesetzes in der Praxis nicht wirklich verfestigt werden konnte. Dies muss schnellstmöglich verbessert werden, nicht zuletzt da Frühehen zu den weltweit verbreitetsten negativen Bewältigungsmechanismen von Krisen und Konflikten gehören. Angesichts der Corona-Pandemie erwarten die UN im kommenden Jahrzehnt 13 Millionen zusätzliche Frühehen.