Die Menschenrechtsverletzung Frühehe: Was tut TERRE DES FEMMES dagegen?

Dieses Motiv entstand im Rahmen einen bundesweiten Kreativwettbewerbs für Jugendliche, den TDF im Jahr 2012 durchgeführt hat. © TERRE DES FEMMESMotiv eines bundesweiten Kreativwettbewerbs für Jugendliche, den TDF im Jahr 2012 durchgeführt hat. © TERRE DES FEMMESTERRE DES FEMMES setzt sich auf verschiedenen Ebenen für die Verhinderung von Frühehen/Zwangsverheiratung Minderjähriger ein: National, Europäisch und International.

 

 

 

 

 

 

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Jede Eheschließung unter Zwang muss bestraft werden!

In Deutschland werden Mädchen und junge Frauen gegen ihren Willen verheiratet, davon haben fast alle, nämlich 98,5% einen Migrationshintergrund, wie eine im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte Studie 2011 ergab. Zwar ist Zwangsverheiratung seit Juli 2011 ein Straftatbestand, der mit bis zu fünf Jahren Haft belegt ist, jedoch werden bisher nur standesamtlich geschlossene Zwangsverheiratungen von dem Straftatbestand erfasst. Religiös oder sozial durchgeführte Eheschließungen werden rechtlich nicht anerkannt, sie gelten als sogenannte Nicht-Ehen.

Religiöse Ehen sind für Betroffene genauso bindend wie zivile Ehen

Für Betroffene spielt die Art der Eheschließung keine Rolle. In ihrer Lebenswelt sind auch religiös geschlossene Ehen absolut verbindlich und haben mitunter sogar ein größeres Gewicht als die vor einem Standesamt geschlossenen. Ihnen wird mit der Zwangsverheiratung nicht nur das Recht auf Selbstbestimmung und freie Partnerwahl verwehrt, sie sind oftmals auch von lebenslanger (sexualisierter) Gewalt betroffen. Laut Studie machen religiös oder sozial durchgeführte Eheschließungen rund ein Drittel der Zwangsverheiratungen aus und betreffen zudem mehrheitlich die unter 18-Jährigen.

Es besteht dringender Handlungsbedarf

Wir setzen uns dafür ein, dass ALLE Eheschließungen unter Zwang bestraft werden. Dafür muss der aktuelle Straftatbestand Zwangsheirat (§ 237 StGB) erweitert werden um den Begriff „eheähnliche Verbindungen“, so dass es heißen würde, bestraft wird, wer „einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe oder einer eheähnlichen Verbindung nötigt“. So fallen auch religiöse und soziale Ehen unter den Tatbestand.

Seit Januar 2015 ist auch die im Ausland unter Zwang geschlossene Ehe strafbar, sofern der/die TäterInnen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt/besitzen oder die von der Zwangsheirat betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Doch gilt auch dies nur für in Deutschland „anerkennungsfähige“ Eheschließungen. Die Forderung von TERRE DES FEMMES, auch eheähnliche Verbindungen mit in diesen Straftatbestand aufzunehmen, bleibt also weiterhin bestehen.

Ehemündigkeitsalter in Deutschland: Mindestheiratsalter von 18 Jahren ohne Ausnahme

TERRE DES FEMMES führte von Oktober 2015 bis Juni 2016 die Unterschriftenaktion „Frühehen stoppen – Bildung statt Heirat!“ durch.

Kinder und Jugendliche sind noch nicht in der Lage, die Konsequenzen einer Entscheidung wie die einer Eheschließung voll abzusehen. Daher empfehlen sowohl das UN-Kinderrechts- als auch das UN-Frauenrechtskomitee sowie Organisationen wie UNICEF, Human Rights Watch und auch TERRE DES FEMMES ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren ohne Ausnahme. Denn die Folgen einer frühen Verheiratung sind verheerend: Nicht nur wird den Mädchen ihre Kindheit geraubt, sie gebären in der Regel auch früher, was hohe Gesundheitsrisiken birgt. Schwangerschaft ist für 15 - 19-jährige Mädchen weltweit Todesursache Nummer eins. Sie sind häufiger von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt bedroht und haben oftmals keine Chance auf einen (höheren) Bildungsabschluss, der ihnen ökonomische Sicherheit garantieren könnte.

Die gesammelten 108.811 Unterschriften wurden dann im Rahmen eines Fachgespräches am 9. Mai 2016 dem Bundesjustizministerium übergeben. Zudem hatten wir verschiedene Justizminister der Länder zu dem Thema angeschrieben und die Minister von Bayern und NRW haben sich der Forderung angeschlossen. Zum Thema Frühehen hielt TERRE DES FEMMES im April 2016 einen Input im Familienausschuss um über die Thematik aufzuklären.

Die Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit von TERRE DES FEMMES war erfolgreich. Am 22.07.2017 wurde schließlich das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ verabschiedet, das ausnahmslos das Ehemündigkeitsalter auf 18 Jahre festsetzt. Minderjährige in Deutschland dürfen nun auch nicht mehr im Rahmen einer religiösen oder traditionellen Zeremonie/Handlung verheiratet oder verlobt werden. Beteiligte und ZeugInnen können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belangt werden.

Weitere Bestimmungen regeln zudem, dass Ehen, bei denen zum Zeitpunkt der Eheschließung mindestens ein Ehegatte unter 16 Jahre alt war, in Deutschland in der Regel unwirksam sind und als nichtig gelten. Wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung mindestens ein Ehegatte 16 oder 17 Jahre alt war, sind diese Ehen in Deutschland aufhebbar. Weitere Informationen zu den rechtlichen Regelungen finden Sie in unserer Kurzfassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen zusammengefasst hier.

Verlässliche Zahlen, wie viele Ehen von Minderjährigen (16 und 17 Jahre alt) seit Juli 2017 aufgehoben wurden, liegen nicht vor. Zu den Gründen hierfür zählt, dass es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, bei welcher Behörde die Aufhebung beantragt werden soll. Oft sind die internen Zuständigkeiten und Verfahrenswege noch nicht ausreichend geklärt und gefestigt. Auch können Minderjährigenehen bei der Einreise nach Deutschland unerkannt oder unentdeckt bleiben, wenn die Eheleute dies nicht selbst angeben.

Eine 2019 durchgeführte Umfrage von TERRE DES FEMMES ergab, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Juli 2017 insgesamt 813 Fälle von Minderjährigenehen bei den jeweils zuständigen Behörden gemeldet wurden. Davon wurde in 97 Fällen ein Antrag auf Eheaufhebung gestellt, aber letzten Endes nur in 10 Fällen die Ehe tatsächlich aufgehoben. In den 716 verbleibenden Fällen wurde mehrheitlich die Ehe aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Volljährigkeit der Betroffenen bestätigt. Nicht erfasst wurden Fälle, bei denen ein Ehegatte unter 16 Jahre geheiratet hat, weil diese Ehen in Deutschland als nichtig gelten. Wir gehen auch davon aus, dass dieser Umstand bei Einreise nicht angegeben wird oder nicht auffällt.

Im August 2020 erschien die Evaluierung der Bundesregierung zu diesem Gesetz. Die Befragung der für die Antragstellung zuständigen Behörden hat dabei insgesamt 140 Antragstellungen ergeben. Jedoch wurden nur in 11 Fällen die Ehen wirklich aufgehoben. Weiterhin wurden in insgesamt 1092 Fällen, die an die Behörden herangetragen wurden, von einem Antrag abgesehen, weil der mittlerweile volljährige Ehegatte die Fortsetzung der Ehe bestätigt hat. Insgesamt bedeutet das nach dieser Datenlage also 1232 Fälle von Ehen mit Minderjährigen, die zwischen 16-17 Jahren geheiratet hatten.

Forderung nach einer aktuellen, bundesweiten Studie

 Diese zwei Beispiele zeigen: Die Datenlage ist ungenügend, unvollständig und weist eine sehr hohe Dunkelziffer auf. TERRE DES FEMMES fordert daher seit Jahren eine neue aktuelle Studie zu Zwangsverheiratungen und Frühehen in Deutschland. Nur wenn fundierte zahlenmäßige Größenordnungen vorliegen und die Zuständigkeiten und Verfahrenswege in den einzelnen Bundesländern geklärt und etabliert sind, können die Hilfs- und Beratungsangebote sowie Präventionsmaßnahmen passgenauer auf die Betroffenen von Zwangs- und Frühverheiratung zugeschnitten werden.

Verantwortung der Religionsgemeinschaften in Deutschland

Es gibt jedoch nicht nur von staatlicher Seite ein Ehemündigkeitsalter. Laut katholischem Kirchenrecht können Mädchen bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres heiraten. Zwar komme dies in der Praxis nicht zur Anwendung, da sich die Kirche in Deutschland nach den staatlichen Vorgaben richte. Jedoch wäre es ein wichtiges Signal, wenn die Deutsche Bischofskonferenz das kirchliche Mindestalter auf 18 Jahre heraufsetzte.

EU-weite Studie zu Frühehen/Zwangsheirat

In Großbritannien, Österreich, Frankreich und der Schweiz gibt es bereits etablierte Organisationen, die Betroffene beraten, die Öffentlichkeit aufklären und mit Schätzungen von Fallzahlen an die jeweiligen Regierungen herantreten, um Verbesserungen für Betroffene einzufordern. Was bisher fehlte war, ist jedoch eine EU-weite Erhebung über Anzahl und Ausmaß von Frühehen und Zwangsheirat in Europa. Eine solche Studie in Auftrag gegeben wird um könnte den Regierungen den Handlungsbedarf aufzuzeigen und eine länderübergreifende Kooperation bei der Bekämpfung dieses Unrechts zu unterstützen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass eine solche Studie ausgeschrieben wird und haben dafür schon verschiedene Institutionen auf EU-Ebene angeschrieben (European Women’s Lobby EWL, Europäisches Parlament, European Institute for Gender Equality).

Im Sommer 2015 entschied das Europäische Parlament eine Untersuchung zum Thema Zwangs- und Frühehen in Auftrag zu geben. TERRE DES FEMMES steuerte hierzu den Teil für Deutschland bei und führte Zahlenerhebungen durch. In der im Februar 2016 erschienen Untersuchung unter dem Titel „Forced marriage from a gender perspective“ (PDF) werden die rechtlichen Gegebenheiten zu Zwangsverheiratung in den Mitgliedsstaaten der EU dargestellt und deren Tragweite analysiert. Die Studie betrachtet neben erzwungenen standesamtlichen Eheschließungen auch informelle, religiöse oder rituelle "eheähnliche" Bindungen als Zwangsheirat. Auch bestätigt die Studie eine Verbindung zwischen Zwangsverheiratungen und Frühehen. Die Fähigkeit zur Einwilligung – und darin stimmen wir überein – ist erst ab einer bestimmten Reife vorhanden, und das Einvernehmlichkeitskriterium beim Eingehen einer Ehe sonst nicht gegeben!

 

Keine Eheschließung unter 18 Jahren

Genauso wie viele andere ExpertInnen weltweit (UN-Kinder- und -Frauenrechtskomitee, Human Rights Watch, UNICEF etc.) sehen wir eine dringend notwendige Maßnahme im Kampf gegen Frühehen in der Festsetzung eines Mindestheiratsalters von 18 Jahren, ohne Ausnahmen.

Die Abschaffung von Kinder- und Frühehen als eigenständiges Ziel in der Agenda 2030

Sogenannte Früh- bzw. Kinderehen (early/child marriages) sind weltweit ein großes Problem. Nach Schätzungen von UNICEF werden jährlich 15 Millionen Mädchen minderjährig verheiratet. Mittlerweile gibt es internationale Bestrebungen, diese Menschenrechtsverletzung wirksam zu bekämpfen: Durch Aufnahme als eigenständiges Ziel in der Agenda 2030.

Die Agenda 2030 ist das Nachfolgeprojekt der Millenniumentwicklungsziele (MDG), die 2001 definiert wurden und bis zum Jahr 2015 erreicht werden sollten. Neben der Bekämpfung von Armut und HIV/Aids, der Senkung der Kindersterblichkeit und Primarschulbildung für alle ist auch die Gleichstellung der Geschlechter/Stärkung der Rolle der Frauen als ein Ziel genannt worden. Allerdings wurde die Abschaffung von Früh- und Kinderehen nicht explizit erwähnt. Im September 2015 haben auf dem UN-Gipfel in New York zahlreiche Staats- und Regierungschefs die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ mit 17 nachhaltigen Entwicklungszielen (SDG) verabschiedet. In der Agenda 2030 gibt es unter Ziel 5 „Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen“ jetzt den Unterpunkt „Beseitigung aller schädlichen traditionellen Praktiken, wie Kinder-, Früh- und Zwangsheirat und weibliche Genitalverstümmelung“.

Negative Entwicklung

Das Unterziel ist auch ein Erfolg des großen gemeinsamen Einsatzes von 146 Organisationen aus mehr als 44 Ländern (darunter TERRE DES FEMMES), die im globalen Netzwerk „Girls Not Brides“ zusammengeschlossen sind und die einen offenen Brief (PDF-Datei) an die beiden Vorsitzenden der Offenen Arbeitsgruppe für Nachhaltige Entwicklung geschrieben haben, und sich seit Beginn des Entstehungsprozesses der Agenda 2030 für die Aufnahme eines eigenständigen Ziels zur Beseitigung von Frühehen eingesetzt haben. Auch wenn wir froh sind, dass Kinder-, Früh- und Zwangsehen Einzug in die Agenda 2030 erhalten haben, hat es doch eine Schwächung in der Formulierung gegeben. Von der ursprünglichen Version „by 2030 end child, early and forced marriage“ über „eliminate all harmful practices, including child, early and forced marriage and FGM“ zu der nun gefundenen Formulierung „eliminate all harmful practices, such as child, early and forced marriage and female genital mutilations“. Dadurch wird der Fokus auf Frühehen geschwächt, denn sie sind „nur“ noch ein Beispiel für schädliche Praktiken und werden nicht mehr als Hauptziel erwähnt.

Diese Entwicklung zeigt, wie schwer es ist, Mädchenrechten weltweit Geltung zu verschaffen. Daher ist es nun wichtig, die Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 einzufordern!