Jeden Tag versucht ein Mann, seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten. Und jeden dritten Tag gelingt es. 2018 sind in Deutschland 122 Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet worden. Mehr als ein Mal pro Stunde wurde eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner gefährlich körperlich verletzt. Insgesamt waren mehr als 114.000 Frauen betroffen von häuslicher Gewalt, Bedrohungen oder Nötigungen durch ihre Partner oder Ex-Partner.
Diese erschreckenden Zahlen zeigt die „Kriminalstatistische Auswertung zu Partnerschaftsgewalt 2018“[i][ii], die anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen veröffentlicht wurde. Die Gewalttaten richten sich vor allem gegen Frauen (81,3 % weibliche Betroffene). In den Deliktsbereichen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sowie Zuhälterei und Zwangsprostitution beträgt der Anteil weiblicher Betroffener fast 100 Prozent. Obwohl die Zahl der von (Ex-)Partnern getöteten Frauen im Vergleich zu 2017 zwar gesunken ist, waren insgesamt mehr Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Die Zahl stieg von 113.965 auf 114.393. Die Mehrheit der männlichen Tatverdächtigen sind Deutsche (67 %).
Gewalt gegen Frauen ist leider allgegenwärtig, sie kommt in allen sozialen Schichten und Altersgruppen vor. Die aufgeführten Zahlen sind alarmierend, sie zeigen jedoch nur die zur Anzeige gebrachten Straftaten. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher: Laut einer EU-Studie ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen - und damit nicht nur von Partnerschaftsgewalt[iii]. Das bedeutet, dass wir alle in unserem direkten Umfeld betroffene Frauen kennen: Es kann die Freundin sein, die Kollegin, die Nachbarin oder die eigene Schwester. Umso dringender ist der politische Handlungsbedarf.
Bundesregierung macht zu wenig zu diesem Bereich
TERRE DES FEMMES kritisiert, dass die Bundesregierung keine aktuellen Zahlen zum Dunkelfeld und auch nicht zu Femiziden außerhalb von (Ex-)Beziehungen vorlegen kann, obwohl das die Istanbul-Konvention vorsieht. Denn Femizide sind Morde an Frauen aufgrund ihres Geschlechts und werden auch von Familienmitgliedern, Bekannten aber auch Fremden begangen. Die letzte Dunkelfeldstudie zu Gewalt an Frauen liegt 15 Jahre zurück. Eine verlässliche und aktuelle Forschung zu den Ursachen und Auswirkungen von Gewalt an Frauen ist jedoch unbedingt nötig. "Denn nur wenn ein Problem erkannt und benannt wird kann es auch gezielt bekämpft werden", betont Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES.
Positiv ist die Ankündigung einer zentralen Koordinierungs- und unabhängigen Monitoringstelle, sowie die am 25. November gestartete Initiative „Stärker als Gewalt“[iv][v] des Bundesfrauenministeriums (BMFSFJ).
Diese Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt sind sicherlich begrüßenswert. Was fehlt, ist ein von TERRE DES FEMMES geforderter nationaler Aktionsplan, um die in der Istanbul-Konvention enthaltenen umfassenden Verpflichtungen zu Prävention und Bekämpfung von Gewalt umzusetzen. Es kann nicht sein, dass das reichste Land Europas nicht gewährleisten kann, dass eine von Gewalt betroffene Frau die benötigte Unterstützung an ihrem Wohnort findet. Es braucht ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen, das mit konkreten Maßnahmen und mit einem umfassenden Budget ausgestattet ist. Das bisherige Budget von 30 Millionen Euro pro Jahr ist unzureichend, auch, um den von TERRE DES FEMMES geforderten und dringend nötigen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus für von Gewalt betroffene Frauen umzusetzen. Nach dem Schlüssel der Istanbul- Konvention fehlen bundesweit ungefähr 15.000 Schutzplätze.
Um Gewalt an Frauen und ihre Ursachen effektiv zu bekämpfen ist es wichtig präventiv wirksame Maßnahmen zu schaffen, die über den Ausbau von Schutzhäusern hinausgehen. Gewalt an Frauen ist keine Privatangelegenheit. Sie ist ein Symptom von patriarchalen Gesellschaftsstrukturen und muss endlich in den öffentlichen und politischen Fokus rücken. Ein Schritt in die richtige Richtung in Bezug auf die mediale Berichterstattung ist der Beschluss der Deutschen Presseagentur, keine irreführenden Begriffe wie „Beziehungsdrama“ mehr zu verwenden, sondern die Taten als das zu benennen, was sie sind: Femizide.
Quellen:
[i]Bundeskriminalamt 'Partnerschaftsgewalt 2018'
[ii] Erfasst werden die Straftatenbereiche Mord und Totschlag, Körperverletzungen, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Bedrohung, Stalking und Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution in Bezug auf das Opfer-Täter-Verhältnis
[iii] EU-Erhebung 2014
[iv] Webseite "Stärker als Gewalt"
[v] Die Initiative ist Teil des Aktionsprogrammes „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ der Bundesregierung und bündelt eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten, sowie Informationen, die dabei helfen, Gewaltformen früher zu erkennen, Betroffene effektiver zu unterstützen und Auswege aus der Gewalt zu finden