Zwei Jahre nach Inkrafttreten ist das Gesetz nicht in der Praxis angekommen: 813 gemeldete Fälle und erst 10 Aufhebungen
Das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“, welches am 22. Juli 2017 in Kraft getreten ist, ist nach einer aktuellen bundesweiten Umfrage von TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V. nicht in allen Bundesländern in der Praxis angekommen.Frühehen: TERRE DES FEMMES geht von einer bedeutend höheren Dunkelziffer als die in der Umfrage genannten 813 gemeldeten Fälle aus. © gabipott/photocase
Demnach sind bundesweit 813 Fälle von Ehen mit Minderjährigen seit Inkrafttreten des Gesetzes gemeldet worden, in nur 10 Fällen sind die Ehen tatsächlich aufgehoben worden. „Was ein großer Schritt für den Kinder- und vor allem den Mädchenschutz war, kommt durch mangelnde Umsetzung des Gesetzes bei den Betroffenen nicht an“, warnt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. „Zudem spiegelt die offiziell gemeldete Anzahl der minderjährig Verheirateten in Deutschland sehr wahrscheinlich die tatsächlich existierende nicht wider.“, so Stolle weiter. „Denn viele der Mädchen trauen sich nicht, Hilfe zu suchen oder sind über ihre Rechte nicht informiert. Und Behörden scheinen hier auch nicht adäquat helfen zu können.“
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen wurde das Mindestheiratsalter in Deutschland auf 18 Jahre ohne Ausnahme festgelegt. Außerdem sind seitdem Ehen mit Minderjährigen aufhebbar (Heirat über 16) oder nichtig (Heirat unter 16 Jahre). Die Ergebnisse der von TERRE DES FEMMES durchgeführten Umfrage (PDF-Datei) zeigen jedoch, dass das Gesetz von den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich umgesetzt wird. So ist in einigen Bundesländern nur eine Behörde zuständig, den Antrag auf Aufhebung einer Ehe mit einer Minderjährigen zu stellen. In anderen gibt es viele unterschiedliche Behörden, so dass Zuständigkeiten häufig unklar sind. In Berlin sind lediglich 3 Fälle von verheirateten Minderjährigen bekannt, in Bayern wiederum 367 Fälle. Weiterhin fehlt in vielen Bundesländern bei MitarbeiterInnen von Behörden und Beratungsstellen ein Wissen über die Verfahrenswege in der Praxis. Es ist zu befürchten, dass viele Ehen gar nicht gemeldet wurden, in anderen Fällen sind Minderjährige inzwischen volljährig geworden und die Verfahren wurden eingestellt. Bei minderjährig verheirateten EU-BürgerInnen wurde häufig die Härtefallregelung angewandt und die Ehe nicht aufgehoben, da eine Aufhebung das Recht auf EU-Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union verletze.
Forderungen von TERRE DES FEMMES
TERRE DES FEMMES fordert deshalb mehr Schutz für Betroffene von Frühehen und ruft die Bundesregierung auf, ihre Rechtsaufsicht auszuüben, um sicher zu stellen, dass die Länder die Bundesgesetze auch ausführen. Eine bundesweite Erhebung über die tatsächliche Anzahl von Frühehen sowie Zwangsverheiratung in Deutschland ist dringend notwendig.
Außerdem muss der § 3 FreizügG/EU derart ergänzt werden, dass das Freizügigkeitsrecht von eingereisten Ehegatten bestehen bleibt, auch wenn die Ehe nach deutschem Recht wegen Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Eheschließung unwirksam oder aufgehoben worden ist.
TERRE DES FEMMES fordert zudem die Bundesländer auf, das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ adäquat umzusetzen, durch:
- mehr Transparenz in den Verfahrensabläufen und Zuständigkeiten
- mehr finanzielle Unterstützung von Fachberatungsstellen und Jugendämtern sowie Präventionsmaßnahmen für betroffene Mädchen und Frauen
- Schulungen von MitarbeiterInnen von Behörden, Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen zur besseren Umsetzung des Gesetzes
In allen EU-Ländern muss außerdem das Mindestheiratsalter auf 18 Jahre ohne Ausnahme gesetzlich festgelegt werden.
TERRE DES FEMMES setzt sich durch konkrete Präventionsmaßnahmen in Schulen sowie Sensibilisierung und Schulung von unterschiedlichen Berufsgruppen dafür ein, dass Mädchen und Frauen ein selbstbestimmtes Leben führen und frei entscheiden können. Weiterhin erstellt die Frauenrechtsorganisation Informationsangebote in mehreren Sprachen, die Betroffene über ihre Rechte aufklären. Auf www.stopchildmarriage.de können Betroffene in acht verschiedenen Sprachen alle Informationen über das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen abrufen.
Alle Informationen zur Mädchenschutzkampagne #esistnichtallesrosarot finden Sie unter www.frauenrechte.de
Stand: 09/2019