• 06.02.2024

Erweiterter Schutz und schärfere Strafen – Änderungen der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel

Malin Björk, eine schwedische Abgeordnete des Europäischen Parlaments, sprach bei der Pressekonferenz über die Verhandlungen zur Änderung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Brüssel, 23. Januar 2024 - In einer vorläufigen Einigung haben die VerhandlungsführerInnen des Europäischen Parlaments und des Rates am Dienstag neue Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen. 
Die informelle Einigung zwischen Parlament und Rat am Dienstagabend erweitert den Geltungsbereich der bestehenden Richtlinie auf Zwangsheirat, illegale Adoption, Ausbeutung von Leihmutterschaft und verbessert die Unterstützung für Betroffene. 
 

Zu den zentralen Änderungen gehören: 

Kriminalisierung weiterer Straftatbestände auf EU-Ebene: 
Neue Straftatbestände wie Zwangsheirat, illegale Adoption und Ausbeutung von Leihmutterschaft werden eingeführt, um den Schutz der Betroffenen zu erhöhen. 

Sanktionen für Unternehmen: 
Einführung von Sanktionen für Unternehmen, die des Menschenhandels überführt werden, einschließlich des Ausschlusses von Ausschreibungsverfahren und der Rückzahlung öffentlicher Unterstützung oder Subventionen. 

Koordinierung zwischen Behörden im Bereich Menschenhandel und Asyl: 
Sicherstellen, dass die für die Bekämpfung des Menschenhandels zuständigen Behörden und die Asylbehörden ihre Aktivitäten koordinieren, damit die Betroffenen internationalen Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Schutz, Unterstützung und das Recht auf Asyl müssen gewährleistet sein. 

Kriminalisierung der wissentlichen Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen Betroffener des Menschenhandels:  
Bereits in der aktuellen Richtlinie enthalten, jedoch soll die Formulierung „kann“ unter Strafe gestellt werden durch „muss“ unter Strafe gestellt werden ersetzt werden, wenn es sich um die vorsätzliche Inanspruchnahme der Dienste einer von Menschenhandel betroffenen Person handelt. Gerade dieser Straftatbestand hat in den letzten Jahren kaum Wirksamkeit entfalten können und nur in wenigen Mitgliedstaaten zu Verurteilungen geführt, so dass nun ergänzend eine Liste von Indikatoren erstellt wurde, die den Begriff der „wissentlichen Inanspruchnahme“ klarer definiert und damit hoffentlich eine effektive Strafverfolgung ermöglicht. Im den Erwägungsgründen wird zusätzlich eine Empfehlung für Mitgliedstaaten zur Kriminalisierung des Sexkaufes erwähnt.

Schutz vor Strafverfolgung für Betroffene: 
StaatsanwältInnen können in Zukunft entscheiden, Betroffene wegen möglicher Straftaten, zu denen sie gezwungen wurden, nicht strafrechtlich zu verfolgen. Außerdem sollen Betroffene unabhängig von ihrer Kooperationsbereitschaft im Ermittlungsverfahren Unterstützung erhalten. 

Ganzheitlicher Ansatz für die Unterstützung von Betroffenen: 
Unterstützung der Betroffenen durch einen geschlechts-, behinderten- und kindersensiblen Ansatz, der Intersektionalität gewährleistet. Sicherstellung, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen angemessen unterstützt werden, einschließlich der Bestellung von VormünderInnen oder VertreterInnen, auch für unbegleitete Kinder. 

Verschärfung der Strafen für die nicht einvernehmliche Verbreitung expliziter Inhalte: 
RichterInnen können die nicht einvernehmliche Verbreitung sexueller Bilder oder Videos als erschwerenden Umstand bei der Strafzumessung berücksichtigen. 

Darüber hinaus wird in der anschließenden Pressekonferenz erwähnt, dass die Mitgliedsstaaten eineN KoordinatorIn für die Bekämpfung des Menschenhandels (oder eine gleichwertige Position) ernennen, einen nationalen Überweisungsmechanismus und einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels einführen müssen. 

Malin Björk, schwedische Abgeordnete im Europäischen Parlament, federführend im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und Verfechterin des abolitionistischen Modells, sagt: „Even though I would have liked to have a more extensive ban on exploitation including sexual exploitation, this is already an improvement on current legislation. It can never be okay to take advantage of trafficking victims.” 
Bevor die neuen Regelungen in Kraft treten können, bedarf es der formellen Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie des Rates.  
Die Umsetzung dieser Änderungen der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss durch die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgen. 

Stand, 05.02.2024

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